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Ja, es ist möglich, über Small Claims Online (SCOL) ein Zivilverfahren für geringfügige Forderungen online einzuleiten, siehe https://www.justice-ni.gov.uk/articles/online-services
Das Small Claims Online-Verfahren (SCOL) steht für Zahlungsansprüche zur Verfügung, die sich auf weniger als 3000 Pfund (exklusive Gerichtsgebühren) belaufen und sich nicht auf Personenschäden, Verkehrsunfälle, Verleumdung oder üble Nachrede, Grundbesitz, Erbschaft oder Rente oder Vermögenswerte aus einer Ehe beziehen.
Beklagte können innerhalb des Vereinigten Königreichs wohnen, sofern eine offizielle Postleitzahl angegeben wird, damit die richtige Zustellungsanschrift ermittelt werden kann. Wenn der Beklagte über eine Anschrift in England, Schottland oder Wales verfügt, muss der Antragsteller bestätigen, dass der von ihm geltend gemachte Klagegrund nicht bereits vor einem anderen Gericht geltend gemacht wird. Wenn der Beklagte jedoch außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig ist, kann das Small Claims Online-Verfahren (SCOL) nicht verwendet werden.
Um ein solches Verfahren einzuleiten zu können, müssen Antragsteller mindestens 18 Jahre alt und in Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein, dürfen keinen Rechtsbeistand im Sinne des Rechtsbeihilfegesetzes von 1988 erhalten und dürfen nicht als eine die Rechtspflegeorgane missbrauchende Prozesspartei gelten (d. h. eine Person, der von einem Richter des High Court untersagt wurde, ohne Genehmigung vor einem Bezirksgericht in Nordirland zu klagen). Es können keine Forderungen gegenüber der Regierung oder der Monarchie geltend gemacht werden.
Geringfügige Forderungen können in einer Gerichtskanzlei oder online mithilfe des Verfahrens für geringfügige Forderungen (SCOL) eingereicht werden.
Dieses Verfahren ist derzeit rund um die Uhr online verfügbar.
Der Antragsteller wird dazu aufgefordert, eine Reihe von Masken auszufüllen. In jeder Maske sind bestimmte erforderliche Information einzugeben – z. B. der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Antragstellers, der Name und die Anschrift des oder der Beklagten und der geforderte Geldbetrag sowie Einzelheiten zur Forderung.
Sicherheit ist von größter Bedeutung. Da einige der Angaben, die vom Antragsteller gemacht werden, vertraulicher Natur sein können, wird die Sicherheit durch eine eindeutige Benutzer-ID und Passwörter gewährleistet. Zudem verfügt die Website über einen Sicherheitsschutz zur Verschlüsselung der online übermittelten Daten.
Antragsteller müssen sich auf der Website registrieren, bevor sie eine geringfügige Forderung online stellen können. Bei der Registrierung werden sie gebeten, eine Benutzer-ID und ein Passwort zu vergeben. Das Passwort muss mindestens sieben Zeichen lang sein und aus einer Kombination von Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen bestehen.
Elektronische Signaturen sind nicht erforderlich. Der Antragsteller muss die Richtigkeit seiner Angaben erklären.
Es wird nicht zwischen Gerichtsgebühren unterschieden, die für online gestellte Forderungen bzw. für nicht-elektronische Verfahren zu entrichten sind. Die Gerichtsgebühren können per Kredit- oder EC-Karte oder per Prepaid-Konto bezahlt werden. Antragsteller mit Anspruch auf Gebührenbefreiung oder -erlass können dieses Online-Verfahren für geringfügige Forderungen (SCOL) nicht verwenden.
Der Antragsteller kann eine Mitteilung über die Rücknahme einer Forderung einreichen; diese Mitteilung kann online oder persönlich eingereicht werden und bewirkt, dass die Rechtssache den Status „erledigt“ erhält.
Wenn eine Forderung über SCOL geltend gemacht wurde, kann der Beklagte auf elektronischem Wege unter Verwendung der auf der Vorderseite des Antragsformulars gemachten Angaben antworten, oder er kann sich alternativ an die Gerichtskanzlei des zuständigen Gerichts wenden. Es ist nicht zwingend erforderlich, über das Internet zu antworten.
Dem Beklagten stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung, um online im Rahmen des Verfahrens für geringfügige Forderungen (SCOL) auf eine Forderung zu antworten. Er kann Folgendes ausfüllen:
Haftungsübernahme (Acceptance of Liability) – wenn er die Forderung anerkennt und sie begleichen möchte.
Ein Beklagter sollte dieses Dokument ausfüllen und einreichen, wenn er anerkennt, dass er dieses Geld schuldet, und den ausstehenden Betrag bezahlen wird. Er sollte angeben, ob er für die Zahlung zusätzliche Zeit benötigt, indem er entweder angibt, dass er einen bestimmten Betrag pro Woche/Monat zahlen oder den vollen Betrag bis zu einem bestimmten Datum zahlen kann.
Mitteilung über die Anfechtung (Notice of Dispute) – wenn der Beklagte die gegen ihn erhobene Forderung anfechten möchte.
Wenn der Beklagte die Forderung bestreitet, muss er eine Mitteilung über die Anfechtung ausfüllen, einreichen und darin begründen, warum die Forderung angefochten werden sollte. Nach Prüfung des Dokuments wird der Fall dann der im Erstantrag angegebenen Gerichtskanzlei (in der Regel die Gerichtskanzlei eines Amtsgerichts) zur Aufstellung (d. h. Terminierung) und Verhandlung übergeben. Mindestens zehn Tage vor dem Verhandlungstermin müssen Kopien aller fallrelevanten Unterlagen bei der zuständigen Gerichtskanzlei eingereicht werden.
Mitteilung über die Anfechtung und Gegenforderung – wenn der Beklagte die gegen ihn erhobene Forderung anfechten und eine Gegenforderung gegen den Antragsteller erheben möchte. Für dieses Dokument wird eine Gebühr erhoben, die in Abhängigkeit von dem Betrag berechnet wird, den der Beklagte geltend machen möchte. Dieser Antrag muss online per Kredit- oder EC-Karte bezahlt werden. Verfügt der Antragsteller weder über eine Kredit- noch über eine EC-Karte, muss er dieses Dokument bei der Abteilung für Zivilsachen einreichen und die Zahlung in bar, per Postanweisung oder Scheck vornehmen. Schecks sollten auf den Northern Ireland Courts and Tribunals Service ausgestellt werden.
Nach Prüfung des Dokuments in der Abteilung für Zivilsachen wird der Fall dann der im Erstantrag angegebenen Gerichtskanzlei (in der Regel die Gerichtskanzlei eines Amtsgerichts) zur Aufstellung und Verhandlung übergeben. Mindestens zehn Tage vor dem Verhandlungstermin muss der Beklagte Kopien aller fallrelevanten Dokumente bei der zuständigen Gerichtskanzlei einreichen.
Wenn der Beklagte Einwände erhebt, wird die Sache an das Amtsgericht des Beklagten verwiesen. Im Falle einer Gegenforderung wird die Sache an ein Gericht verwiesen. In beiden Fällen wird die Sache so behandelt, als wäre die Forderung in nicht-elektronischer Form gestellt worden.
Liegt nach Ablauf der Rücksendefrist keine Antwort des Beklagten vor, kann der Antragsteller einen Antrag auf ein Versäumnisurteil mit Festsetzung eines Pauschalbetrags oder eines noch zu beziffernden Betrags stellen. Dieser Antrag für ein Versäumnisurteil kann online ausgefüllt und eingereicht werden.
Es gibt keine allgemeine Online-Funktion zur elektronischen Einreichung von Dokumenten bei einem Gericht; unter bestimmten Umständen kann das Gericht jedoch nach eigenem Ermessen bestimmte Dokumente in elektronischer Form annehmen. Dokumente werden akzeptiert, wenn sie zwischen den sicheren Konten der Justiz (Criminal Justice Secure eMail), d. h. von einer CJSM-E-Mail-Adresse an eine andere übermittelt werden. Ein Protokoll für den elektronischen Informationsaustausch zwischen dem Northern Ireland Courts & Tribunals Service und anderen Organisationen in Verfahren nach der Children (Northern Ireland) Order 1995 beschreibt die Parameter für den Austausch vereinbarter Dokumente.
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Northern Ireland Courts and Tribunals Service https://www.justice-ni.gov.uk/topics/courts-and-tribunals
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