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Ja, jedoch nur im Bagatellverfahrens (Simple Procedure). Das Bagatellverfahren ist ein Gerichtsverfahren für eine schnelle, preisgünstige und informelle Streitbeilegung, sofern der Streitwert 5000 Pfund nicht übersteigt.
Weiterführende Informationen zur Plattform Civil Online können über die Website der Geschäftsstelle des Amts für die Gerichte Schottlands (Scottish Courts and Tribunals) über den Link für die Plattform Civil Online abgerufen werden.
Der Scottish Courts and Tribunals Service beabsichtigt, langfristig mehr Dienste elektronisch anzubieten. Derzeit stehen jedoch nur die vorgenannten Verfahren elektronisch zur Verfügung. Die Einleitung verschiedener Verfahren über das Internet sind das wichtigste Ziel. Gleichzeitig werden interne Systeme und Verfahren überarbeitet.
Der Online-Dienst steht ausschließlich für Bagatellverfahren (Simple Procedure) zur Verfügung. Dieses Verfahren muss nicht zwangsweise über das Internet eingeleitet werden. Es kann auch mit einem Antrag in Papierform bei Gericht eingeleitet werden.
Der Online-Dienst ist rund um die Uhr verfügbar. Dass ein Antrag eingegangen ist, wird jedoch nur innerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts, wenn Bedienstete den Antrag prüfen und bearbeiten können, bestätigt.
Es gibt Standard-Formblätter, die mit den Vorschriften des Gerichts in Einklang stehen. Diese können ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden.
Vorschriften und Formulare für das Verfahren können über die Website des Scottish Courts and Tribunals Service unter court rules (Gerichtsordnung) abgerufen werden.
Nutzer müssen sich authentifizieren, bevor sie Zugang zu Daten erhalten. Die Übermittlung und Speicherung der Daten erfolgt verschlüsselt. Die Anwendung wurde mit OWASP ASVS 3.0 level 2 entwickelt.
Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Das Datum und die Uhrzeit des Eingangs von Anträgen oder anderen Schriftstücken werden im Fallbearbeitungssystem gespeichert.
Gerichtsgebühren sind zu bezahlen und gesetzlich geregelt.
Die Gebühren sind elektronisch per Kredit- oder Debitkarte zu bezahlen, wenn ein Bagatellverfahren auf der Plattform Civil Online eingereicht wird.
Wird ein nicht-elektronisches Verfahren verwendet, können die Gebühren bar oder mit einem Scheck sowie einer Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden.
Weiterführende Informationen sind der Website des Scottish Courts and Tribunals Service unter court fees (Gerichtsgebühren) zu entnehmen.
Nein, ein Bagatellverfahren kann abgewiesen oder abgeschlossen werden; siehe dazu die Verfahrensordnung der Gerichte (rules of court).
Es ist möglich, jedoch nicht vorgeschrieben.
Antwortet der Beklagte elektronisch, übermittelt das Gericht eine elektronische Bestätigung über den Eingang der Antwort und wird weitere Verfahrensschritte elektronisch mitteilen.
Weitere Informationen sind auf der Website des Scottish Courts and Tribunals Service unter responding to a claim (Klagebeantwortung) zu finden.
Bleibt die Klage unbeantwortet, erfolgt keine Mitteilung durch das Gericht. Der Kläger setzt sich mit dem Beklagten in Verbindung, um ihn rechtzeitig über den Ausgang des Verfahrens zu informieren.
Wurde ein Bagatellverfahren über die Civil Online Plattform eingereicht, werden dem Gericht elektronisch übermittelten Beweise vor Gericht elektronisch gewürdigt. Dies gilt jedoch nur für die über diese Plattform eingeleiteten Verfahren.
In allen andere Verfahrensarten ist dies nur möglich, wenn beide Parteien und der zuständige Richter der elektronischen Beweiswürdigung zustimmen.
Nein.
Nein. Findet jedoch ein Verfahren mit umfassender gerichtlicher Anhörung und Urteilsfindung statt, kann anschließend eine Ausfertigung der Stellungnahme des Gerichts auf der Website des Scottish Courts and Tribunals Service und/oder der Website des schottischen Justizwesens unter Judiciary of Scotland veröffentlicht werden.
Nein.
Nein.
Nein. Jedoch sind einige Stellungnahmen des Gerichts online abrufbar. Weiterführende Informationen sind auf der Website des Scottish Courts and Tribunals Service und/oder der Website des schottischen Justizwesens unter Judiciary of Scotland zu finden.
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