- 1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?
- 2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?
- 3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?
- 4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.
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1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?
Ein Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat, darf das Kind ohne Einwilligung des anderen Elternteils rechtmäßig in ein anderes Land verbringen.
2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?
Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ein minderjähriges Kind, ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, wenn ein Elternteil das Kind in ein anderes Land verbringen möchte. Wird das Kind ohne diese Einwilligung in ein anderes Land verbracht, stellt dies nach Kapitel 154 des Strafgesetzbuchs eine strafbare Handlung dar.
3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?
Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, kann ein Kind ohne die Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils in ein anderes Land verbracht werden, wenn eine entsprechende Entscheidung des Familiengerichts vorliegt.
4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.
Stimmt ein Elternteil einer vorübergehenden oder dauerhaften Verbringung nicht zu, ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Bei Zustimmung ist kein spezielles Einwilligungsformular notwendig.
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