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Ein Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat, darf das Kind ohne Einwilligung des anderen Elternteils rechtmäßig in ein anderes Land verbringen.
Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ein minderjähriges Kind, ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, wenn ein Elternteil das Kind in ein anderes Land verbringen möchte. Wird das Kind ohne diese Einwilligung in ein anderes Land verbracht, stellt dies nach Kapitel 154 des Strafgesetzbuchs eine strafbare Handlung dar.
Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, kann ein Kind ohne die Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils in ein anderes Land verbracht werden, wenn eine entsprechende Entscheidung des Familiengerichts vorliegt.
Stimmt ein Elternteil einer vorübergehenden oder dauerhaften Verbringung nicht zu, ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Bei Zustimmung ist kein spezielles Einwilligungsformular notwendig.
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