- 1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?
- 2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?
- 3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?
- 4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.
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1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?
Grundsätzlich haben Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung, d. h. sie üben sie gemeinsam und einvernehmlich aus und haben dabei das Wohl des Kindes im Auge. Ein wichtiger Grundsatz ist, dass die elterliche Verantwortung gleichberechtigt ausgeübt wird, d. h. beide Eltern haben gleiche Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern. Die elterliche Verantwortung beinhaltet das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen und über Auslandsreisen des Kindes zu entscheiden.
Wenn Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung haben, können beide gleichberechtigt darüber entscheiden, ob das Kind in ein anderes Land verbracht werden darf. Grundsätzlich kann ein Kind also nur mit Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland verbracht werden.
2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?
Wenn Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung haben, ist grundsätzlich die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich.
3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?
Wenn Eltern sich in Ausübung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung in einer für das Kind erheblichen Angelegenheit nicht einigen können, etwa darüber, ob das Kind aus einem zwingenden Grund in ein anderes Land verbracht werden darf, kann das Gericht einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis in dieser Frage zusprechen.
Wenn ein Elternteil dem Verbringen des Kindes in ein anderes Land nicht zustimmt, obwohl ein zwingender Grund dafür besteht, kann sich der andere Elternteil an das Gericht wenden und in dieser Sache die alleinige Entscheidungsbefugnis für das Verbringen des Kindes ins Ausland beantragen. Das Gericht kann dem Elternteil, der die Entscheidungsbefugnis in dieser Sache erhalten hat, zusätzliche Verpflichtungen auferlegen.
4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.
Wenn Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung haben, gelten unabhängig von der Dauer des Aufenthalts oder dem Grund für die Entscheidung über den Aufenthalt eines Kindes die gleichen Regeln. Bis die gemeinsame elterliche Verantwortung endet oder das Gericht beispielsweise einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind überträgt, entscheiden beide Elternteile gleichberechtigt über die vorübergehende oder dauerhafte Verbringung des Kindes in ein anderes Land.
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