- 1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?
- 2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?
- 3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?
- 4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.
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1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?
Nach Section 13 des Children Act 2009 kann eine Person, zu deren Gunsten ein Aufenthaltsbeschluss (residence order) in Bezug auf ein Kind erlassen wurde, das Kind für einen Zeitraum von weniger als einem Monat aus Gibraltar verbringen.
Wenn kein Aufenthaltsbeschluss in Kraft ist, kann ein Elternteil, der die alleinige elterliche Verantwortung ausübt, ein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils rechtmäßig aus Gibraltar verbringen. Der andere Elternteil, der die elterliche Verantwortung nicht innehat, kann jedoch die Verbringung des Kindes aus dem Hoheitsgebiet verhindern, indem er bei Gericht einen Beschluss beantragt, mit der die Verbringung verboten wird (prohibited steps order).
2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?
Nach Section 30 des Children Act 2009 darf in Fällen, in denen ein Aufenthaltsbeschluss in Bezug auf das Kind in Kraft ist, niemand das Kind ohne schriftliche Zustimmung aller Personen, die die elterliche Verantwortung für das Kind tragen, oder ohne gerichtliche Genehmigung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat aus Gibraltar verbringen.
Darüber hinaus sieht Section 184 des Crimes Act 2011 vor, dass ein Elternteil (und bestimmte andere Personen, zu denen ein Vormund, eine Person, zu deren Gunsten ein Aufenthaltsbeschluss in Bezug auf das Kind in Kraft ist, oder eine Person, die das Sorgerecht für das Kind lebt, gehören) eine Straftat (Kindesentführung) begeht, wenn er/sie ein Kind ohne die entsprechende Zustimmung (d. h. die Zustimmung der Mutter des Kindes und des Vaters des Kindes, wenn er die elterliche Verantwortung innehat, bzw. die Zustimmung der vorstehend genannten anderen Personen) aus Gibraltar verbringt oder ins Ausland schickt.
Gibt es keinen Aufenthaltsbeschluss und übt mehr als eine Person die elterliche Verantwortung für das Kind aus, so darf keine Person mit elterlicher Verantwortung das Kind ohne Zustimmung des anderen Trägers der elterlichen Verantwortung oder ohne gerichtliche Genehmigung aus Gibraltar verbringen.
3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?
Ein Elternteil, zu dessen Gunsten ein Aufenthaltsbeschluss in Bezug auf das Kind in Kraft ist und der das Kind dauerhaft aus Gibraltar verbringen will, kann sich ohne Einschaltung des Gerichts rechtmäßig mit dem Kind umsiedeln, wenn er die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils mit elterlicher Verantwortung bzw. aller anderen Träger der elterlichen Verantwortung hat. Wird die Zustimmung verweigert, muss bei Gericht die Genehmigung beantragt werden, das Kind dauerhaft aus Gibraltar zu verbringen (Section 30 des Children Act 2009).
Bei internationalen Umsiedlungsfällen ist stets das Wohl des Kindes ausschlaggebend. Die Richter berücksichtigen alle Informationen, die ihnen im Einzelfall vorliegen, bevor sie zu einem unabhängigen Urteil gelangen. Sie bemühen sich in erster Linie darum, Entscheidungen zu treffen, die dem Wohl des betreffenden Kindes dienen.
Besteht kein Aufenthaltsbeschluss, muss zudem eine Person, die die elterliche Verantwortung für das Kind trägt und das Kind dauerhaft aus Gibraltar verbringen möchte, beim Gericht eine Genehmigung beantragen, wenn ein anderer Träger der elterlichen Verantwortung die Zustimmung verweigert.
4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.
Die Antwort auf Frage 1 enthält die Bestimmungen für das rechtmäßige Verbringen eines Kindes aus Gibraltar für einen Zeitraum von weniger als einem Monat. Eine Person, zu deren Gunsten ein Aufenthaltsbeschluss in Bezug auf das Kind erlassen wurde, kann das Kind für weniger als einen Monat ins Ausland mitnehmen und benötigt daher nicht die Genehmigung des anderen Elternteils, mit dem Kind Urlaub im Ausland zu machen.
Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.