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Umzug ins Ausland mit Kindern/Aufenthaltsbestimmung

Niederlande
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?

Ein Elternteil darf das Kind nur dann ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbringen, wenn er das alleinige Sorgerecht hat.

2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?

Die Einwilligung des anderen Elternteils zum Verbringen des Kindes in ein anderes Land ist erforderlich, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben.

3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?

Wenn ein zwingender Grund für das Verbringen des Kindes in ein anderes Land besteht und der andere Träger des gemeinsamen Sorgerechts seine Zustimmung verweigert, kann bei Gericht eine ersatzweise Zustimmung beantragt werden (Artikel 253A Buch I des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Nederlands Burgerlijk Wetboek)).

4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.

Ja, in den Niederlanden gelten für das vorübergehende und das dauerhafte Verbringen eines Kindes in ein anderes Land die gleichen Regeln. Hier kann das entsprechende Formblatt heruntergeladen werden: ‘toestemming om te reizen’ (auf Niederländisch) PDF (288 Kb) nl. ‘consent letter for minors travelling abroad’ (auf Englisch) PDF (298 Kb) en

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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