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Ein Elternteil darf das Kind nur dann ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbringen, wenn er das alleinige Sorgerecht hat.
Die Einwilligung des anderen Elternteils zum Verbringen des Kindes in ein anderes Land ist erforderlich, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben.
Wenn ein zwingender Grund für das Verbringen des Kindes in ein anderes Land besteht und der andere Träger des gemeinsamen Sorgerechts seine Zustimmung verweigert, kann bei Gericht eine ersatzweise Zustimmung beantragt werden (Artikel 253A Buch I des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Nederlands Burgerlijk Wetboek)).
Ja, in den Niederlanden gelten für das vorübergehende und das dauerhafte Verbringen eines Kindes in ein anderes Land die gleichen Regeln. Hier kann das entsprechende Formblatt heruntergeladen werden: ‘toestemming om te reizen’ (auf Niederländisch) (288 Kb)
. ‘consent letter for minors travelling abroad’ (auf Englisch)
(298 Kb)
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