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Entweder mit ausdrücklicher Zustimmung der schottischen Gerichte oder in Fällen, in denen die Zustimmung des anderen Elternteils nicht erforderlich ist (siehe Antwort auf Frage 2)
Die Zustimmung des anderen Elternteils ist erforderlich, wenn ein Elternteil in Bezug auf das Kind eines der folgenden Elternrechte „gerade besitzt und ausübt“:
Siehe Antwort auf Frage 1.
Ja.
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