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Wenn es sich nur um einen kurzfristigen Aufenthalt, beispielsweise einen kurzen Studienaufenthalt, einen Besuch bei Verwandten, den Besuch eines Freizeitcamps oder einen Ferienaufenthalt handelt. Es kommt darauf an, dass weder das Kind noch der Elternteil die Absicht hat, den Aufenthalt des Kindes dauerhaft in das andere Land zu verlegen.
Wenn es sich um eine dauerhafte Verbringung in ein anderes Land handelt.
In dem Fall muss man sich an ein Vormundschaftsgericht (poručenský súd) wenden, das in dieser wichtigen Frage elterlicher Verantwortung entscheidet. Das Gericht kann insbesondere die dauerhafte Verbringung des Kindes in ein anderes Land genehmigen.
Siehe oben. Derartige Formulare gibt es nicht.
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