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Wenn der Elternteil die alleinige elterliche Verantwortung hat, die sämtliche Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern umfasst und im Fall der Trennung unabhängig vom Sorgerecht und Umgangsrecht besteht.
Wenn die Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung ausüben, unabhängig davon, welchem Elternteil das Umgangsrecht bzw. das Sorgerecht zusteht.
Wenn die Eltern sich nicht einig sind und der andere Elternteil die erforderliche Zustimmung verweigert, muss das Verbringen des Kindes gerichtlich genehmigt werden.
Für das vorübergehende Verbringen gelten andere Regeln als für das dauerhafte Verbringen. Wenn das Kind zu regulärer Gesundheitsversorgung, für einen Ferienaufenthalt oder aus ähnlichen Gründen ins Ausland verbracht werden soll, trifft der Elternteil, bei dem sich das Kind zu dem Zeitpunkt aufhält, die Entscheidung, unabhängig davon, ob er das Sorgerecht oder das Umgangsrecht innehat. Dabei sind die Kontakt- oder Besuchszeiten des Kindes bei jedem Elternteil zu berücksichtigen. Nur Entscheidungen, die für das Leben des Kindes von erheblicher Bedeutung sind, z. B. das dauerhafte Verbringen in ein anderes Land, bedürfen der Zustimmung beider Träger elterlicher Verantwortung.
Die Bescheinigung der beiderseitigen Zustimmung der Eltern, dass der Minderjährige das Staatsgebiet verlassen darf, kann bei einer Dienststelle der Guardia Civil (Puesto de la Guardia Civil) oder einer Dienststelle der nationalen Polizei (Comisaría de Policía Nacional) vorgelegt werden. Es muss eines der nachstehenden Muster verwendet werden:
(https://www.guardiacivil.es/documentos/pdfs/autorizacion_menor_extranjero/PRC_197953_Formulario_declaracixn_firmada_permiso_viaje_fuer.pdf o https://sede.policia.gob.es/portalCiudadano/_es/tramites_ciudadania_documentacionviajar.php).
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