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Staatsanwalt
Organisation
Die dänische Staatsanwaltschaft untersteht dem Justizminister, der die Fachaufsicht führt. Die Staatsanwaltschaft setzt sich zusammen aus dem Generalstaatsanwalt, den Staatsanwälten und den Polizeidirektoren.
Der Generalstaatsanwalt (Rigsadvokaten) leitet die vor dem Obersten Gerichtshof verhandelten Strafsachen und nimmt außerdem an Anhörungen vor dem Besonderen Klagegericht für Disziplinar- und Wiederaufnahmeverfahren (Den Særlige Klageret) teil.
Der Generalstaatsanwalt steht im Rang über den anderen Staatsanwälten und beaufsichtigt deren Arbeit. Er befasst sich ferner mit Beschwerden über Entscheidungen, die von Staatsanwälten in erster Instanz getroffen wurden.
Amt und Aufgaben
Die Aufgaben und Organisation der Staatsanwaltschaft sind in Teil 10 (Paragrafen 95-107) des dänischen Gesetzes über die Ausübung der Rechtspflege beschrieben.
Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, in Zusammenarbeit mit der Polizei Straftaten nach Maßgabe des Gesetzes zu verfolgen. Nach Paragraf 96 (2) muss die Staatsanwaltschaft eine Sache mit der aufgrund der fallspezifischen Umstände gebotenen Schnelligkeit bearbeiten. Sie muss in diesem Zusammenhang ferner dafür sorgen, dass Straffällige und nicht Unschuldige strafrechtlich verfolgt werden (Grundsatz der Objektivität).
Für die Berufungs- und Schöffenverfahren vor den oberinstanzlichen Gerichten sind sechs regionale Staatsanwälte zuständig, die auch die Aufsicht über die Polizeiarbeit führen. Des Weiteren bearbeiten die regionalen Staatsanwälte Beschwerden gegen Entscheidungen, die die Polizei im Rahmen ihrer Strafverfolgungstätigkeit getroffen hat, sowie Beschwerden gegen die Polizei und Entschädigungsansprüche aufgrund von Handlungen im Rahmen der Strafverfolgung.
Der Staatsanwalt für schwere Wirtschaftsstraftaten (Statsadvokaten for Særlig Økonomisk Kriminalitet) ist landesweit für die Verfolgung der schweren Finanzkriminalität zuständig.
Der leitende Staatsanwalt für schwere internationale Straftaten (Statsadvokaten for Særlige Internationale Straffesager) ist landesweit für die Verfolgung von internationalen, im Ausland begangenen Straftaten zuständig. Hierzu zählen Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Die Polizeidirektoren (Politidirektørerne) vertreten die Anklage vor den erstinstanzlichen Stadtgerichten und sind somit – zusätzlich zur Verwaltung der Polizeikräfte – für die von den Polizeirevieren durchgeführten Ermittlungen und Untersuchungen sowie für die Tätigkeit der lokalen Staatsanwaltschaft zuständig.
Richter
Organisation
Der dänische Rat für Ernennungen im Justizwesen (Dommerudnævnelsesrådet) erteilt dem Justizminister Empfehlungen bezüglich aller Ernennungen von Richtern mit Ausnahme des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs. In der Praxis folgt der Justizminister fast immer den Empfehlungen des Rates.
Disziplinarsachen, die die Richter oder die bei den Gerichten beschäftigten Justizbediensteten betreffen, werden vor dem Besonderen Klagegericht für Disziplinar- und Wiederaufnahmeverfahren (Den Særlige Klageret) verhandelt.
Die dänische Gerichtsverwaltung (Domstolsstyrelsen) ist für die Aus- und Weiterbildung des juristischen Personals der Gerichte zuständig.
Amt und Aufgaben
Berufsrichter sind in Dänemark in der Regel nicht auf ein Fachgebiet spezialisiert. Sie können ihr Amt befristet (‚konstitueret’) oder unbefristet ausüben. Hilfsrichter und stellvertretende Richter bearbeiten im Allgemeinen weniger komplexe Fälle (z. B. Vollstreckungssachen).
Laienrichter nehmen – mit einigen wichtigen Ausnahmen – an allen Strafsachen teil, die vor Gericht in erster und zweiter Instanz verhandelt werden. In Zivilsachen, die in erster und zweiter Instanz verhandelt werden, können sachverständige Beisitzer hinzugezogen werden. Die Laienrichter und sachverständigen Beisitzer werden für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt.
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen sind im Internet auf folgenden Seiten abrufbar:
Öffentlich zugängliche Website der dänischen Richtervereinigung (Den Danske Dommerforenings) und
Website der dänischen Vereinigung der Gerichtsassessoren (Dommerfuldmægtigforeningen)
Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwalt
Plädierender Rechtsanwalt/nicht plädierender Rechtsanwalt
Niedergelassener Rechtsanwalt
Die dänische Rechtsanwaltskammer wurde im Jahr 1919 gegründet. Alle dänischen Rechtsanwälte (advokater) müssen Mitglied dieser Kammer sein.
Angestellter Rechtsanwalt und Rechtsanwaltsanwärter
FAAF ist ein Verband angestellter Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, der zu dem dänischen Verband der Rechtsanwälte und Ökonomen (DJØF) gehört. DJØF ist Dänemarks größte Gewerkschaft sowie Interessenvertretung von Studenten und Beschäftigten in den Bereichen, Recht, Verwaltung, Regierung, Forschung, Bildung, Kommunikation, Wirtschaft, Politik- und Sozialwissenschaften. Ihm gehören etwa 50 000 Mitglieder an, die in diesen Bereichen tätig sind. Von den etwa 1 500 FAAF-Mitgliedern sind 900 Rechtsanwälte, die in den Kanzleien von niedergelassenen Rechtsanwälten beschäftigt sind.
Syndikusanwalt
Syndikusanwälte (unternehmensintene Rechtsberater) sind nicht nur Mitglieder der dänischen Rechtsanwaltskammer, sondern können auch dem Verband der Syndikusanwälte (Danske Virksomhedsjurister – DVJ) beitreten. Gegenwärtig verfügen etwa zwei Drittel der DVJ-Mitglieder über eine Erlaubnis zur Ausübung des Anwaltsberufs. Der DVJ vertritt die beruflichen Interessen von Syndikusanwälten im Allgemeinen. Er setzt sich ferner für die Anerkennung und das Verständnis dieses Berufsstands und der wachsenden Bedeutung der Syndikusanwälte für den Handel, die Behörden, die nichtstaatlichen Organisationen und die Gesellschaft insgesamt ein. Der DVJ ist Mitglied im europäischen Verband der Unternehmensjuristen (European Company Lawyers´ Association - ECLA).
Niedergelassener Rechtsanwalt im Vergleich zum Syndikusanwalt
In Dänemark unterliegen Justiziare/Syndikusanwälte mit einer Erlaubnis zur Ausübung des Anwaltsberufs genau denselben Rechtsvorschriften wie niedergelassene Rechtsanwälte. Das Gesetz über die Ausübung der Rechtspflege unterscheidet nicht zwischen den beiden Kategorien von Rechtsanwälten, die beide in der dänischen Rechtsanwaltskammer vertreten sind.
Dies bedeutet allgemein, dass Syndikusanwälte den gleichen rechtlichen Status genießen wie andere Rechtsanwälte, was den Verhaltenskodex, das Berufsgeheimnis, das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt, das Anwaltsgeheimnis usw. betrifft. Der Anwendungsbereich des Verhaltenskodex wurde jedoch ausgeweitet, um dafür zu sorgen, dass er auch auf Unternehmensjuristen Anwendung findet, und es wurden Änderungen vorgenommen, damit die spezifischen Bedingungen ihrer Tätigkeit abgedeckt sind.
Daher gelten für das Anwaltsgeheimnis von unternehmensinternen Rechtsberatern dieselben Vorschriften wie für niedergelassene Rechtsanwälte. Ob jedoch die für Unternehmensjuristen geltenden Anforderungen ebenso hoch wie für andere Rechtsanwälte oder niedriger sind, muss erst noch vor Gericht geprüft werden.
Die einzige Ausnahme in Bezug auf die Gleichwertigkeit des rechtlichen Status besteht in Bezug darauf, wen der unternehmensinterne Rechtsberater im Rahmen seiner Erlaubnis zur Ausübung des Anwaltsberufs vertreten darf. Die nach dem Recht bestehende Möglichkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Unternehmensjurist gilt als stillschweigende Ausnahme von Artikel 124 des Gesetzes über die Ausübung der Rechtspflege, in dem geregelt ist, für welche Art Unternehmen ein Rechtsanwalt tätig werden darf.
Sofern ein Syndikusanwalt nicht eine Anwaltspraxis hat, die von seiner Beschäftigung im Unternehmen getrennt ist, kann er daher lediglich den Titel des Rechtsanwalts führen, wenn er das beschäftigende Unternehmen oder die beschäftigende Organisation vertritt. Verlangt also der Arbeitgeber vom Syndikusanwalt, dass er einen Kunden oder ein Mitglied rechtlich berät, kann er sich hierbei nicht auf den Titel des Rechtsanwalts berufen, es sei denn, er hat eine Anwaltskanzlei, die von seiner Beschäftigung getrennt ist, und berät den Kunden oder das Mitglied in seiner Eigenschaft als niedergelassener Rechtsanwalt.
Hat der Syndikusanwalt keine Anwaltskanzlei, die von seiner Beschäftigung im Unternehmen getrennt ist, und berät er einen Kunden oder ein Mitglied in rechtlichen Fragen und ist der Kunde oder das Mitglied ein Verbraucher und erfolgt die Rechtsberatung für einen gewerblichen Zweck, so gilt das Gesetz über Rechtsberatung für diese Tätigkeit des Syndikusanwalts – mit einer Ausnahme: Es gilt nicht für Rechtsberatung, die von Gewerkschaften und nichtstaatlichen Organisationen geleistet wird. Der Grund hierfür ist, dass eine solche Rechtsberatung nicht für gewerbliche Zwecke angeboten und im Allgemeinen als Leistung erachtet wird, die zusätzlich zu den gewöhnlich für Mitglieder erbrachten Leistungen erfolgt, die im Zusammenhang mit dem Zweck einer Gewerkschaft stehen.
Die Rechtsberatung eines einzelnen Verbrauchers durch einen Beschäftigten einer Gewerkschaft (der eine Erlaubnis zur Ausübung des Anwaltsberufs hat) ist daher lediglich in den allgemeinen Vorschriften über die Vergütung im Falle außervertraglicher Beziehungen geregelt und unterliegt nur indirekt dem dänischen Verhaltenskodex. Letzterer sieht vor, dass sich ein Rechtsanwalt (außerhalb seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit) nach Paragraf 126 (4) des Gesetzes über die Ausübung der Rechtspflege nicht in einer Weise verhalten darf, die einem Rechtsanwalt in Angelegenheiten geschäftlicher oder finanzielle Art unwürdig ist.
Das Gesetz über Rechtsberatung
Seit Juli 2006 gelten für die Rechtsberatung von Verbrauchern zu gewerblichen Zwecken verschiedene Regelungen, unabhängig von der Ausbildung des Rechtsberaters. Das Gesetz findet ausdrücklich keine Anwendung auf die Rechtsberatung, die von Rechtsanwälten im Rahmen der unabhängigen Ausübung ihres Anwaltsberufs erfolgt. Es findet auch keine Anwendung auf die Rechtsberatung, die von Gewerkschaften oder nichtstaatlichen Organisationen geleistet wird, da eine solche Beratung nicht als gewerblich erachtet wird (siehe oben). Des Weiteren fällt die Rechtsberatung, die von Wirtschaftsbeteiligten des Finanzsektors erteilt wird, insoweit nicht unter das Gesetz, als diese Wirtschaftsbeteiligten dem Verhaltenskodex unterliegen, der vom Minister für Wirtschafts- und Unternehmensangelegenheiten erlassen wurde.
Es wäre jedoch, wie bereits erwähnt, nicht zutreffend zu behaupten, dass die Rechtsberatung, die von einer Person mit einer Erlaubnis zur Ausübung des Anwaltsberufs geleistet wird, nicht im Gesetz geregelt wäre. Berät ein Justiziar mit einer Erlaubnis zur Ausübung des Anwaltsberufs einen Verbraucher (d. h. eine andere Person als seinen Arbeitgeber) in rechtlichen Fragen und unterhält der Justiziar nebenbei keine Anwaltskanzlei, fällt diese Dienstleistung unter den Anwendungsbereich des Gesetzes über Rechtsberatung, sofern sie als für einen gewerblichen Zweck erbracht erachtet wird.
Die wichtigsten Elemente des Gesetzes über Rechtsberatung lassen sich wie folgt beschreiben:
- Ein Rechtsberater muss sich im Einklang mit dem Verhaltenskodex verhalten. Hierzu zählt, dass er seinen Pflichten gründlich, gewissenhaft und konsequent unter gebührender Beachtung der Interessen des Mandanten nachkommt. Die Beratung muss mit der gebotenen Schnelligkeit erfolgen.
- Vereinbarungen über die Rechtsberatung müssen schriftlich erfolgen.
- Ein Rechtsberater ist nicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, er muss jedoch hierauf in der Vereinbarung über die Rechtsberatung hinweisen.
- Ein Rechtsberater muss den Mandanten über die Kosten der Rechtsberatung unterrichten.
- Ein Rechtsberater darf nicht Eigentümer von Treuhandvermögen sein.
- Ein Rechtsberater darf einem Mandanten nicht helfen, wenn er ein besonderes persönliches oder finanzielles Interesse am Ausgang der Sache hat.
- Ein Rechtsberater unterliegt dem vom Justizminister erlassenen Verhaltenskodex. Die Einhaltung des Gesetzes und des Verhaltenskodex wird vom Verbraucherschutzbeauftragten überwacht.
Rechtsdatenbanken
Diese Information sind auf der Website der dänischen Rechtsanwaltskammer abrufbar.
Die Website enthält Informationen über die Rechtsberufe in Dänemark in englischer Sprache. Sie enthält ferner ein Verzeichnis der niedergelassenen Rechtsanwälte (in dänischer Sprache).
Weitere Rechtsberufe
Organisationen, die kostenlos Rechtsberatung leisten
In ganz Dänemark gibt es Rechtsberatungsstellen. Jeder, der sich in rechtlichen Fragen beraten lassen möchte, kann sich an die dänische Behörde für Zivilangelegenheiten wenden, die den Auskunftssuchenden dann an die nächstgelegene Rechtsberatungsstelle verweist. Anschrift:
Behörde für Zivilangelegenheiten
Gyldenløvesgade 11, 2.
1600 Kopenhagen V
Telefon: +45 33 92 33 34,
Fax: +45 39 20 45 05
E-Mail: civilstyrelsen@civilstyrelsen.dk
Mo. – Do. 10.00 bis 15.00 Uhr, Fr. 10.00 bis 14.00 Uhr
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