Rechtsberufe

Finnland

Diese Seite vermittelt einen Überblick über die Rechtsberufe in Finnland.

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Rechtsberufe – Einführung

Zu den Rechtsberufen in Finnland gehören Richter, Staatsanwälte, öffentliche Rechtsbeistände, Rechtsanwälte, zugelassene Rechtsberater, Notare und Gerichtsvollzieher.

Staatsanwälte

Organisation

Die nationale Staatsanwaltschaft beschäftigt etwa 550 Bedienstete, wovon etwa 400 als Staatsanwälte tätig sind. Außerdem sind rund 150 Bedienstete in den verschiedenen Unterstützungs- und Sachverständigenpositionen der Behörde tätig.

Die nationale Staatsanwaltschaft setzt sich aus der Generalstaatsanwaltschaft, die als zentrale Verwaltungseinheit fungiert, und den folgenden fünf Bezirksstaatsanwaltschaften zusammen: Südfinnland, Westfinnland, Nordfinnland, Ostfinnland und Åland. Sie ist an 34 Standorten in ganz Finnland vertreten.

An der Spitze der nationalen Staatsanwaltschaft steht der Generalstaatsanwalt als oberster Staatsanwalt des Landes.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist für die zentrale Verwaltung, Leitung und Aufsicht der nationalen Staatsanwaltschaft und ihrer Tätigkeit insgesamt zuständig. In den Bezirken der Staatsanwaltschaft findet die eigentliche Strafverfolgungsarbeit statt.

Die nationale Staatsanwaltschaft fällt in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums.

Aufgaben

Die unabhängige nationale Staatsanwaltschaft ist eine staatliche Behörde und Teil der Justiz. Sie hat die Aufgabe, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu gewährleisten, d. h. sicherzustellen, dass eine Straftat mit einer Strafe im Sinne des Gesetzes geahndet wird. Staatsanwälte treffen ihre Entscheidungen über die Strafverfolgung selbstständig und sind unabhängige Justizorgane.

In Strafverfahren kommt der Staatsanwaltschaft von allen Behörden die wichtigste Rolle zu, da sie in der Verfahrenskette an allen Schritten – von den Ermittlungen bis hin zum Gerichtsverfahren – mitwirkt. Ein Staatsanwalt kann auch eine Geldstrafe für Bagatellsachen verhängen.

Die Aufgaben des Staatsanwalts erstrecken sich hauptsächlich auf die Strafverfolgung und auf Gerichtsverfahren. Im Rahmen der Strafverfolgung entscheiden die Staatsanwälte auf der Grundlage der erhobenen Anklage, welche Fälle sie vor Gericht bringen. In einem Gerichtsverfahren obliegt es dem Staatsanwalt, zu beweisen, dass eine Straftat, die einem Angeklagten vorgeworfen wird, tatsächlich begangen wurde.

Der Staatsanwalt sorgt auch dafür, dass die Ermittlungen im Vorfeld des Verfahrens hinreichend gründlich durchgeführt werden. Er macht sich bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens mit komplexeren Sachverhalten vertraut und kann das Ermittlungsverfahren auf Vorschlag des leitenden Ermittlers auch vor der Anklageerhebung einstellen.

Eine besondere Rolle kommt dem Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren zu, wenn ein Polizeibeamter verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. In einem solchen Fall leitet der Staatsanwalt auch das Ermittlungsverfahren.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen finden sich auf der Website der nationalen Staatsanwaltschaft.

Richter

Organisation

In Finnland werden die meisten Gerichtsentscheidungen von Berufsrichtern erlassen. An den Amtsgerichten sind auch Laienrichter tätig. Richter sind als Mitglieder des Gerichtswesens unabhängig. Sie üben ihre Tätigkeit am Obersten Gerichtshof, an den Rechtsmittelgerichten und den Amtsgerichten, am Obersten Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten, an den Sozialversicherungsgerichten, den Arbeitsgerichten und den Gerichten für Markt- und Wettbewerbsangelegenheiten aus. Richter sind Staatsbeamte und unkündbar. Ein Richter kann seines Amtes nur durch ein Gerichtsurteil enthoben werden. Er darf auch nicht ohne seine Zustimmung in ein anderes Amt versetzt werden.

Kapitel 12 des Gesetzes über Beamte in der Zentralregierung enthält gesonderte Rechtsvorschriften für Richter als Beamte. Nach dem Gesetz besitzen Regelungen für Urlaub, Ermahnung, befristete Dienstverhältnisse und Freistellung, wie sie für alle anderen Beamten gelten, für Richter keine Gültigkeit. Nach dem Gesetz über Beamte in der Zentralregierung ist ein Richter zur Niederlegung seines Amtes verpflichtet, sobald er das gesetzliche Rentenalter erreicht hat (das für Richter bei 68 Jahren liegt) oder auf Dauer arbeitsunfähig wird.

Aufgaben

Richter

Wer die Befähigung als Richter erlangen möchte, benötigt einen Universitätsabschluss in Rechtswissenschaften und muss ein einjähriges Gerichtspraktikum an einem erstinstanzlichen Gericht absolviert haben. Der übliche Weg zum Richteramt führt über ein Rechtsreferendariat (Gerichtsassistent) an einem Rechtsmittelgericht, gefolgt von der Berufung zum Richter an einem Gericht der ersten oder zweiten Instanz. Es ist vorgesehen, dass den Richteranwärtern künftig eine gesonderte praktische Ausbildung zuteil wird. Das Rechtsmittelgericht schreibt freie Stellen aus und der Richterwahlausschuss bewertet die Eignung der Bewerber. Richter werden vom Staatspräsidenten ernannt.

Laienrichter

An den Amtsgerichten werden auch Laienrichter tätig, die in bestimmten Angelegenheiten bei der Entscheidungsfindung mitwirken. Laienrichter sind hauptsächlich an Strafverfahren beteiligt, können aber auch bei Zivilsachen und Mietsachen eingesetzt werden. Eine Anhörung an einem Amtsgericht findet vor einem den Vorsitz führenden Berufsrichter und drei Laienrichtern statt. Die Laienrichter sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig, und eine Entscheidung wird gegebenenfalls durch Abstimmung getroffen; die Meinung der Mehrheit entscheidet über das Urteil. Bei Stimmengleichheit in einer Strafsache obsiegt die für den Angeklagten günstigste Alternative. In Zivilsachen gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Laienrichter werden vom Gemeinderat für vier Jahre berufen. Jede Gemeinde verfügt über mindestens zwei Laienrichter; in größeren Gemeinden ist die Zahl weitaus höher. Die Laienrichter sollten nach Alter, Geschlecht, Sprache und Beruf so repräsentativ wie möglich für ihre Gemeinde sein.

Ein Laienrichter muss finnischer Staatsangehöriger sein. Nicht zum Laienrichter berufen werden dürfen Personen, die jünger als 25 und älter als 63 Jahre sind. Eine Person, die an einem Gericht oder in einer Vollzugsanstalt arbeitet, darf nicht als Laienrichter tätig sein; dies trifft auch auf Personen zu, die das Amt eines Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Polizeibeamten bekleiden. Ein Laienrichter legt den Richtereid oder eine eidesstattliche Versicherung ab, bevor er sein Amt aufnimmt.

Es wird angestrebt, dass jeder Laienrichter ungefähr einmal im Monat beziehungsweise an 12 Tagen im Jahr an Sitzungen teilnimmt. Das Amtsgericht zahlt den Laienrichtern für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld sowie Verdienstausfall.

Öffentliche Rechtsbeistände

Organisation

Öffentliche Rechtsbeistände sind Juristen beziehungsweise Rechtsanwälte, die bei öffentlichen Rechtsberatungsstellen beschäftigt sind. Sie sind Staatsbeamte, die vom Justizminister in ihr Amt berufen werden. Das Justizministerium ist für die Verwaltung der Rechtsberatungsstellen zuständig.

Für das Amt eines öffentlichen Rechtsbeistandes sind ein durch ein Hochschulstudium erworbener Magister der Rechtswissenschaft (oikeustieteen kandidaatti oder oikeustieteen maisteri, Mag. iur.) sowie ausreichende Erfahrung in der Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Richter erforderlich. Viele öffentliche Rechtsbeistände besitzen auch den ehrenhalber verliehenen Titel eines varatuomari (Magister iur. mit Richterausbildung) und somit die Befähigung zum Richteramt.

Öffentliche Rechtsbeistände werden als anwaltliche Vertreter vor Gericht tätig. Sie sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit zur Einhaltung der anwaltlichen Berufs- und Standesregeln verpflichtet. In dieser Hinsicht unterliegen sie der Aufsicht der finnischen Anwaltskammer. In Finnland sind mehr als die Hälfte aller öffentlichen Rechtsbeistände Mitglieder der Anwaltskammer. In Bezug auf die Ausübung ihres Mandats sind die öffentlichen Rechtsbeistände unabhängige Organe der Rechtspflege.

Rechtsanwälte

Nur Mitglieder der finnischen Anwaltskammer sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „asianajaja“ bzw. „advokat“ (auf Schwedisch) zu führen. Eine Person, die die Mitgliedschaft in der finnischen Anwaltskammer beantragt, muss:

  • einen Abschluss als Master of Laws (LL.M.) besitzen, der sie zum Richteramt befähigt,
  • über einen guten Leumund verfügen,
  • über mehrere Jahre Erfahrung im Rechtsberuf und anderen gerichtlichen Tätigkeiten verfügen,
  • eine spezielle Prüfung über die Grundelemente des Rechtsberufs und die anwaltlichen Standesvorschriften ablegen,
  • autonom und unabhängig von der Regierung und allen sonstigen Stellen sein, mit Ausnahme ihrer Mandanten,
  • gegebenenfalls über verschiedene andere Qualifikationen verfügen, je nach Bedarf.

Aufgaben von Rechtsanwälten und Berufsaufsicht

Grundsätzlich unterscheidet sich die Verantwortung eines Rechtsanwalts in Bezug auf seine strafrechtliche Haftung oder seine Schadenersatzhaftung nicht von der Verantwortung anderer Staatsbürger. Jeder Rechtsanwalt muss eine Berufshaftpflichtversicherung zur Abdeckung aller möglicherweise entstehenden Schadenersatzansprüche abschließen, mit Ausnahme solcher, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Zur Abdeckung von Schadenersatzansprüchen aufgrund strafbaren Verhaltens von Rechtsanwälten hat die Anwaltskammer einen Entschädigungsfonds eingerichtet.

Ein Rechtsanwalt trägt darüber hinaus eine fachliche Verantwortung. Der Vorstand der Anwaltskammer hat sicherzustellen, dass ein Rechtsanwalt bei der Ausübung seiner Pflichten die anwaltlichen Berufs- und Standesregeln beachtet. Andernfalls leitet die Anwaltskammer ein Disziplinarverfahren ein, das in den meisten Fällen mit einer schriftlichen Beschwerde oder einer Verwarnung beginnt. Der Justizkanzler wird über die Entscheidungen der Anwaltskammer in Kenntnis gesetzt, und der Rechtsanwalt kann diese Entscheidungen beim Rechtsmittelgericht in Helsinki anfechten.

Die finnische Anwaltskammer ist eine Organisation des öffentlichen Rechts, die durch das Anwaltsgesetz von 1958 geregelt wird. Die Vorläuferorganisation war ein eingetragener Verein gleichen Namens. Sämtliche Mitglieder der beiden Organisationen waren und sind Rechtsanwälte.

Der Anwaltskammer gehören etwa 1850 Mitglieder an, die als Rechtsanwälte bezeichnet werden (auf Finnisch asianajaja; auf Schwedisch advokat). Die Kanzleien beschäftigen etwa 600 angestellte Anwälte. Etwa 120 Anwälte sind öffentliche Rechtsbeistände. Rechtsberatungsstellen beschäftigen mehr als 100 Rechtsbeistände, die nicht der Anwaltskammer angehören.

Ein Anwalt, der aufgrund disziplinarischer Maßnahmen aus der Anwaltskammer ausgeschlossen wird, kann seinen Beruf weiterhin unter einer anderen Berufsbezeichnung ausüben. In einem solchen Fall praktiziert der Anwalt jedoch ohne die Verpflichtungen eines Rechtsanwalts und außerhalb der Aufsicht der Anwaltskammer.

Als Rechtsanwalt kann ein Staatsangehöriger Finnlands oder eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen werden, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, einen guten Leumund besitzt und aufgrund sonstiger Eigenschaften und seiner Lebensweise für den Anwaltsberuf geeignet ist. Er muss die in Finnland vorgeschriebenen Prüfungen zur Befähigung für das Richteramt abgelegt haben, die zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs erforderlichen Fähigkeiten sowie Berufserfahrung im Anwaltsberuf erlangt haben. Ferner darf er nicht Insolvenz angemeldet haben, und er muss uneingeschränkt geschäftsfähig sein.

Entsprechend den in Finnland geltenden internationalen Verpflichtungen kann als Rechtsanwalt auch eine Person zugelassen werden, die nicht über die in Finnland vorgeschriebenen Studienabschlüsse und Erfahrungen verfügt, die aber in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums die zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs erforderlichen Qualifikationen besitzt. In einem solchen Fall muss die Person im Rahmen einer von der Anwaltskammer durchgeführten Prüfung nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse des finnischen Rechts und der Ausübung der Rechtspraxis in Finnland verfügt.

Als Rechtsanwalt kann ohne Anwaltsprüfung auch zugelassen werden, wer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Zulassung als Rechtsanwalt besitzt. In einem solchen Fall setzt die Zulassung als Rechtsanwalt in Finnland voraus, dass die fragliche Person seit mindestens drei Jahren in dem von der finnischen Anwaltskammer geführten Verzeichnis unter Verwendung der ursprünglichen Berufsbezeichnung eingetragen ist und zur Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat berechtigt ist (EU-Verzeichnis). Außerdem hat die Person nachzuweisen, dass sie den Beruf des Rechtsanwalts zumindest während dieses Zeitraums in Finnland regelmäßig ausgeübt hat.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen finden sich auf der Website der finnischen Anwaltskammer.

Zugelassene Rechtsberater

Ein zugelassener Rechtsberater ist ein Rechtsanwalt, der vom Rechtsberaterausschuss die Zulassung für die Tätigkeit als Rechtsberater erlangt hat. Ein zugelassener Rechtsberater hat sich an die Standesregeln zu halten, die denen des Verhaltenskodex für Rechtsbeistände und Rechtsanwälte, die vor Gericht auftreten, entsprechen. In dieser Hinsicht unterliegen zugelassene Rechtsberater der Aufsicht der finnischen Anwaltskammer, des Rechtsberaterausschusses und des Justizkanzlers.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen über das Verzeichnis der Rechtsberater finden sich auf der Website des finnischen Justizministeriums.

Notare

Die Tätigkeit der Notare ist in Finnland gesetzlich geregelt. Notare arbeiten in örtlichen Zivilregisterämtern und den Geschäftsstellen der Amtsgerichte. Die Qualifikation für das Amt des Notars ist ein durch ein Hochschulstudium erworbener Magister der Rechtswissenschaft (oikeustieteen kandidaatti oder oikeustieteen maisteri).

Trotz vieler Gemeinsamkeiten unterscheiden sich die Aufgaben des Notars in Finnland weitgehend von den Aufgaben der in anderen europäischen Staaten oder in den USA niedergelassenen Notare. In Finnland ist ein Notar immer ein Beamter des Staates. Allerdings gibt es in Finnland nicht viele Notare, die diese Stelle hauptamtlich ausüben. Ein Großteil der notariellen Tätigkeiten wird vielmehr von den Registerbeamten der örtlichen Zivilregisterämter erledigt. Wegen der in Finnland herrschenden Vertragsfreiheit in privatrechtlichen Angelegenheiten ist die Beurkundung durch einen Notar keine Voraussetzung für die Gültigkeit von Verträgen. Der einzige privatrechtliche Vertrag, der in Finnland der notariellen Beurkundung bedarf, ist eine Übereignung.

Notare sind unter anderem für die Beglaubigung von Unterschriften, Kopien von Zeugnissen und Lebensläufen zuständig. Ein Notar kann auch eine Apostille für Dokumente ausstellen. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung darüber, dass der Unterzeichner eines bestimmten Dokuments die im Dokument angegebene Stellung innehat und dass er zur Ausstellung des Dokuments berechtigt ist.

Weitere Rechtsberufe

Gerichtliche Vollstreckungsorgane

Die nationale Vollstreckungsbehörde Finnlands ist eine dem Justizministerium unterstehende Behörde, die für die unabhängige Wahrnehmung der gesetzlichen Vollstreckungsaufgaben zuständig ist. Die Vollstreckung ist Teil des Justizsystems und beruht auf dem Gesetz. Zu den Vollstreckungsaufgaben gehören die Beitreibung von Forderungen, Zwangsräumungen und Sicherungsmaßnahmen. Die Vollstreckungsbehörde handelt unparteiisch und berücksichtigt die Rechte sowohl des Gläubigers als auch des Schuldners. Die nationale Vollstreckungsbehörde verfügt über 64 Stellen, die sich über ganz Finnland verteilen.

Der Begriff „Gerichtsvollzieher“ (oder Vollstreckungsbeamter) ist ein Oberbegriff für Regierungsbeamte, die Vollstreckungsaufgaben wahrnehmen. Ein Gerichtsvollzieher hat unabhängige Vollstreckungsbefugnisse.

 

Nach dem Gesetz sind Gerichtsvollzieher:

  • Vollstreckungsinspektoren der zuständigen Vollstreckungsstelle,
  • leitende Vollstreckungsinspektoren der erweiterten und besonderen Vollstreckungsstelle,
  • verpflichtet, an leitende Vollstreckungsinspektoren zu berichten, und
  • oberste Vollstreckungsinspektoren.
  • Auf Åland lauten die entsprechenden Titel „leitender Vollstreckungsinspektor“ und „leitender Vollstreckungsbeamter der Provinz“.
  • Im Sinne des Gesetzes gehören zu den Gerichtsvollziehern auch der Generaldirektor der nationalen Vollstreckungsbehörde Finnlands und der stellvertretende Direktor.

Es gibt auch andere Berufsbezeichnungen bei der nationalen Vollstreckungsbehörde, z. B. Wirtschaftsberater, Sachverständiger, Verwaltungsvollstreckungsbeamter und Oberverwaltungsvollstreckungsbeamter.

Die meisten Vollstreckungsforderungen werden mithilfe elektronischer Beitreibungsinstrumente der nationalen zuständigen Vollstreckungsstelle bearbeitet, sodass kein persönlicher Kontakt mit dem Schuldner erforderlich ist.

Die fünf regionalen erweiterten Vollstreckungsstellen sind in ihrem jeweiligen Gebiet beispielsweise für die Veräußerung beschlagnahmten Eigentums (Pfändung) und andere anspruchsvollere Vollstreckungsaufgaben zuständig.

Die besondere Vollstreckungsstelle führt eine Vielzahl von Ermittlungs- und zeitaufwendigen Vollstreckungsaufgaben durch und ist an der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und dem Kampf gegen die Schattenwirtschaft und Wirtschaftskriminalität beteiligt.

Die Zentralverwaltung der nationalen Vollstreckungsbehörde ist für die administrative Überwachung und Entwicklung des Vollstreckungsdienstes sowie für die Aufsicht über diesen Dienst zuständig. Die Zentralverwaltung ist auch für die Leistung und Effektivität der Behörde als Ganzes verantwortlich.

Sie ist nicht in einzelne Vollstreckungsaufgaben involviert; die Vollstreckungsstellen sind allesamt unabhängig tätig. Einzelne Vollstreckungsfälle sind immer Sache des zuständigen Gerichtsvollziehers bzw. Vollstreckungsbeamten, und Entscheidungen, die in einzelnen Vollstreckungsfällen getroffen werden, können z. B. nicht von der Zentralverwaltung revidiert werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der nationalen Vollstreckungsbehörde Finnlands.

Letzte Aktualisierung: 19/05/2024

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