Staatsanwalt
Organisation
Als Justizbehörden gehören die Staatsanwaltschaften (eisangelíes) dem judikativen Bereich an und wirken an der Rechtspflege mit. Staatsanwälte (eisangeleís) genießen sachliche und persönliche Unabhängigkeit.
Bei allen Gerichten – mit Ausnahme der Gerichte für Ordnungswidrigkeiten – gibt es eine Staatsanwaltschaft, die als unabhängige Justizbehörde tätig ist. Sie ist insbesondere für die Vorbereitung von Strafverfahren zuständig. Zu den Hauptaufgaben der Staatsanwaltschaft gehören die Einleitung von Strafverfahren, die Aufsicht über das Ermittlungsverfahren und die Einlegung von Rechtsmitteln.
In Griechenland sind Staatsanwälte nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert.
Für die allgemeinen Beschäftigungsbedingungen der Staatsanwälte ist das Justizministerium zuständig.
Es gibt keine spezielle Website für Staatsanwälte. Informationen über ihre Beschäftigungsbedingungen liegen beim Justizministerium vor.
Aufgaben und grundsätzliche Pflichten
Staatsanwälte sind verantwortlich für
- die Durchführung der Vorermittlungen,
- die Einleitung von Strafverfahren,
- die Befragung von Personen, die an einem Fall beteiligt sind,
- die Aufsicht über die Strafverfolgungsbehörden bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten,
- die Einreichung von Vorschlägen an Justizräte und Gerichte,
- die Einlegung von Rechtsmitteln,
- die Aufsicht über Haftanstalten und alle sonstigen, ihnen durch das Gesetz übertragenen Aufgaben.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unterstehen Staatsanwälte der Aufsicht der Richter des Obersten Gerichtshofs und der Oberstaatsanwälte.
Richter
Organisation
Die Rechtsprechung obliegt Gerichten, die sich aus ordentlichen Richtern (taktikoí dikastés) zusammensetzen, die sachlich und persönlich unabhängig sind.
Bei der Ausübung ihres Amtes sind Richter (dikastés) nur der Verfassung und den Gesetzen unterworfen und sind nicht an die Einhaltung von Bestimmungen gebunden, die gegen die Verfassung verstoßen.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unterstehen ordentliche Richter der Aufsicht der ihnen übergeordneten Richter und der stellvertretenden Staatsanwälte (antieisangeleís) am Obersten Gerichtshof (Áreios Págos).
Für die Beschäftigungsbedingungen der Richter ist das Justizministerium zuständig.
Es gibt keine spezielle Website für Richter. Informationen über ihre Beschäftigungsbedingungen liegen beim Justizministerium vor.
Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
In Griechenland sind Rechtsanwälte (dikigóroi) unbesoldete Beamte, die sich nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren müssen.
Für die Beschäftigungsbedingungen der Rechtsanwälte ist das Justizministerium zuständig.
Es gibt in Griechenland 63 Anwaltskammern (dikigorikoí sýllogoi) – eine am Sitz jedes Gerichts erster Instanz (protodikeío).
Der Justizminister ist für die Aufsicht über alle Anwaltskammern in Griechenland zuständig.
Rechtsdatenbanken
Informationen sind auf der Website der Versammlung der Anwaltskammern zu finden. Der Zugang ist allerdings auf die Mitglieder jeder Kammer beschränkt.
Nicht plädierender Anwalt/Rechtsberater
In Griechenland sind Rechtsanwälte auch als Rechtsberater (nomikoí sýmvouloi) tätig.
Rechtsdatenbanken
Informationen sind auf der Website der Versammlung der Anwaltskammern zu finden. Der Zugang ist allerdings auf die Mitglieder jeder Kammer beschränkt.
Notar
Notare (symvolaiográfoi) sind unbesoldete Beamte, deren Hauptaufgabe darin besteht, Dokumente aufzusetzen und zu verwahren, die Rechtshandlungen und Erklärungen betroffener Parteien darstellen oder als Nachweis dafür dienen, wenn solche Dokumente gesetzlich erforderlich sind oder die Parteien solche Dokumente in amtlicher Form wünschen.
In Griechenland sind Notare nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert.
Am Sitz jedes Bezirksgerichts für Zivilsachen (eirinodikeío) gibt es mindestens eine Notarstelle, die durch eine Präsidialverordnung eingerichtet wurde.
Für die Beschäftigungsbedingungen der Notare ist das Justizministerium zuständig.
Es gibt in Griechenland neun Notarkammern (symvolaiografikoí sýllogoi), die an den Sitzen der Berufungsgerichte (efeteía) tätig sind.
Das Justizministerium führt die Aufsicht über die Notarkammern.
Informationen zu Notaren sind auf der Website der Notarkammer der Berufungsgerichte von Athen, Piräus, Ägäis und Dodekanes sowie auf der Website des Europäischen Notarverzeichnisses des Rats der Notariate der Europäischen Union (CNUE) zu finden.
Andere Rechtsberufe
Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher (dikastikoí epimelités) sind unbesoldete Beamte.
Gerichtsvollzieher sind verantwortlich für
- die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Dokumente,
- die Durchsetzung von Vollstreckungstiteln im Sinne von Artikel 904 Absatz 2 der Zivilprozessordnung, d. h. a) endgültige Urteile und Urteile, die von einem griechischen Gericht erlassen und für vorläufig vollstreckbar erklärt wurden, b) Schiedssprüche, c) Protokolle griechischer Gerichte, die einen Vergleich oder eine Aufstellung der Gerichtskosten enthalten, d) notariell beglaubigte Urkunden, e) Zahlungsbefehle, die von griechischen Richtern ausgestellt wurden, und Räumungsbefehle, f) ausländische Urkunden, die für vollstreckbar erklärt wurden, g) gesetzlich als vollstreckbar anerkannte Anordnungen und Urkunden und
- alle sonstigen gesetzlich festgelegten Aufgaben.
Für die Beschäftigungsbedingungen der Gerichtsvollzieher ist das Justizministerium zuständig.
Es gibt in Griechenland acht Gerichtsvollzieherkammern (sýllogoi dikastikón epimelitón)
Geschäftsstellenbeamter
Für die Beschäftigungsbedingungen der Angestellten in griechischen Gerichten ist das Justizministerium zuständig.
Geschäftsstellenbeamte (376 Kb)
Weiterführende Links
Versammlung der griechischen Anwaltskammern
Notarkammer der Berufungsgerichte von Athen, Piräus, Ägäis und Dodekanes
Notarkammer des Berufungsgerichts von Thessaloniki
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