Rechtsberufe – Einführung
Die rechtsprechende Gewalt wird gemäß Artikel 34 der Verfassung und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften (Courts (Establishment and Constitution) Act 1961 und Courts (Supplemental Provisions) Act 1961) von den Gerichten ausgeübt. Die Berufung ins Richteramt erfolgt aus einem Kreis von Bewerbern, die den Rechtsberufen angehören. Die Richter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an keinerlei Weisungen gebunden. Ihre Unabhängigkeit ist in der Verfassung verankert. Der Anwaltsberuf wird ausgeübt von beratenden Rechtsanwälten (solicitors), die Mandanten außerhalb des Gerichts betreuen, und von plädierenden Prozessanwälten (barristers), die die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht wahrnehmen.
1. Richter
Der Beratende Ausschuss für die Ernennung von Richtern (Judicial Appointments Advisory Board; JAAB) empfiehlt der Regierung für das Richteramt geeignete Personen. Dieser Ausschuss wurde aufgrund des Gerichtsgesetzes und des Gesetzes über die Justizbeamten aus dem Jahr 1995 (Court and Courts Officers Act 1995) ins Leben gerufen. Er besteht aus dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (Chief Justice), den Präsidenten des Obersten Zivil- und Strafgerichts (High Court), des Circuit Court und des District Court, dem Attorney General, den Vertretern der Standesvertretung der Barristers (Bar Council) und der Standesvertretung der Solicitors (Law Society) sowie drei weiteren Personen, die vom Minister für Justiz und Rechtsreform ernannt wurden. Die Richter werden auf Vorschlag der Regierung vom irischen Präsidenten ernannt. Die Richterschaft ist unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen. Nach der Verfassung ist die Anzahl der Richter von Zeit zu Zeit per Gesetz festzulegen.
Der Supreme Court besteht aus dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (Chief Justice), der im Gerichtshof den Vorsitz führt, sowie aus sieben ordentlichen Richtern, die die Bezeichnung „Richter am Supreme Court“ führen. Der Präsident des High Court ist von Amts wegen Mitglied des Supreme Court. Der High Court besteht aus seinem Präsidenten, der für die Geschäftsverteilung zuständig ist, und ordentlichen Richtern, die die Bezeichnung „Richter am High Court“ führen. Der Chief Justice und der Präsident des Circuit Court sind von Amts wegen auch Mitglied des High Court. Der High Court besteht aus seinem Präsidenten und 35 Richtern. Der Circuit Court besteht aus seinem Präsidenten und 37 ordentlichen Richtern, die die Bezeichnung „Richter am Circuit Court“ führen. Der Präsident des District Court ist von Amts wegen Mitglied des Circuit Court. Der District Court besteht aus seinem Präsidenten und 63 weiteren Richtern, die die Bezeichnung „Richter am District Court“ führen. Die Bezüge der Richter sind von Zeit zu Zeit per Gesetz festzulegen.
Die Richter werden aus dem Kreis der qualifizierten Solicitors bzw. Barristers, die ihren Beruf seit einer bestimmten Anzahl von Jahren ausüben (Tätigkeiten in der Lehre zählen nicht dazu) in das Richteramt berufen. Für den District Court bestimmt Artikel 29 Absatz 2 des Courts (Supplemental Provisions) Act 1961, dass eine Person, die seit mindestens zehn Jahren als Barrister oder Solicitor praktiziert, die Qualifikation für die Berufung zum Richter am District Court besitzt. Gemäß Artikel 30 des Courts and Courts Officers Act 1995 besitzt ein Solicitor oder Barrister, der seinen Beruf seit zehn Jahren ausübt, die Qualifikation für die Berufung zum Richter am Circuit Court. Im Gerichtsgesetz und Gesetz über die Justizbeamten aus dem Jahr 2002 (Courts and Courts Officers Act 2002) ist festgelegt, dass eine Person, die seit mindestens zwölf Jahren als Barrister oder Solicitor tätig ist, die Qualifikation für die Berufung zum Richter am High Court, Court of Appeal oder am Supreme Court besitzt. Wie bereits weiter oben dargelegt, ist die Richterschaft unabhängig, da sie nur der Verfassung und dem Gesetz unterliegt. Bei Antritt seines Amtes gibt jeder Richter folgende Erklärung gemäß Artikel 34 Absatz 5 Satz 1 der Verfassung ab:
„In Gegenwart des allmächtigen Gottes verspreche und erkläre ich feierlich und aufrichtig, dass ich das Amt des Obersten Richters (oder welches Amt es sein mag) gegenüber jedermann ordnungsgemäß und treu, nach bestem Wissen und Können, ohne Furcht oder Begünstigung, Zuneigung oder Böswilligkeit ausüben will und dass ich die Verfassung und die Gesetze einhalten werde. Gott möge mich führen und mir beistehen.“
Gemäß der Verfassung können Richter des High Court und des Supreme Court nur wegen erwiesenen Fehlverhaltens oder Unvermögens aus dem Amt entfernt werden, nachdem beide Häuser des irischen Parlaments (Oireachtas) diesbezügliche Entschließungen dazu angenommen haben. Das Gerichtsgesetz (Courts of Justice Act) von 1924 und das Gerichtsgesetz für den District Court (Courts of Justice (District Court) Act) von 1946 enthalten ähnliche Gesetzesbestimmungen für den Circuit Court bzw. den District Court.
2. Attorney General und Director of Public Prosecutions
Der Generalanwalt (Attorney General) ist nach Artikel 30 der Verfassung „der Ratgeber der Regierung in allen juristischen Fragen“. Er wird auf Vorschlag des irischen Premierministers (Taoiseach) vom irischen Präsidenten ernannt und ist verpflichtet, sein Amt niederzulegen, wenn der Taoiseach aus dem Amt scheidet. Der Generalanwalt ist in der Regel praktizierender Barrister und Rechtsberater (Senior Counsel). Es besteht keine Regelung, wonach der Generalanwalt seine private Kanzleitätigkeit ruhen lassen müsste, aber in den letzten Jahren wurde dies so gehandhabt.
Als juristischer Berater der Regierung überprüft der Generalanwalt alle Gesetzentwürfe, die die Regierung in beiden Häusern des Oireachtas einbringen will. Er berät die Regierung auch in internationalen Angelegenheiten, z. B. bei der Ratifizierung von internationalen Übereinkommen. Eine weitere Funktion des Generalanwalts besteht in der Vertretung der öffentlichen Anklage. Dies geschieht durch die Einleitung von oder den Einspruch gegen Gerichtsverfahren. Zwar wird er vom Taoiseach vorgeschlagen, doch ist er von der Regierung unabhängig. Der Generalanwalt ist immer der Hauptantragsgegner, wenn die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften bestritten wird.
Vor 1976 wurden alle schweren Straftaten im Namen des Generalanwalts verfolgt. Nach der Verfassung ist vorgesehen, dass diese Aufgabe auch von einer anderen Person wahrgenommen werden kann, wenn sie kraft Gesetzes dazu ermächtigt ist. So wurde auf der Grundlage des Artikels 2 des Strafverfolgungsgesetzes von 1974 (Prosecution of Offences Act 1974), das 1976 in Kraft trat, das Amt des Generalstaatsanwalts (Office of the Director of Public Prosecutions) geschaffen. Dem lag der Gedanke zugrunde, einen Beamten, der unabhängig von politischen Zusammenhängen handeln kann, mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu betrauen. Der Generalstaatsanwalt wird zwar von der Regierung ernannt, ist aber Staatsbeamter, sodass er – im Unterschied zum Generalanwalt – sein Amt nicht niederlegt, wenn die Regierung aus dem Amt scheidet. Dies gewährleistet Kontinuität in der Strafverfolgung. Im Strafverfolgungsgesetz von 1974 ist auch festgelegt, dass der Generalstaatsanwalt bei der Ausübung seiner Amtspflichten unabhängig ist. Zwar kann er von der Regierung aus seinem Amt abberufen werden, dies ist aber nur auf der Grundlage eines Berichts über seine Gesundheit oder Amtsführung möglich, den ein Gremium, dem der Chief Justice, ein Richter des High Court und der Generalanwalt angehören, erstellt hat.
Der Generalstaatsanwalt (Director of Public Prosecutions) trifft daher die Entscheidung, ob eine Person wegen einer schweren Straftat anzuklagen ist und welche Anklage erhoben werden soll. Gegen alle Straftaten wird im Namen des Generalstaatsanwalts ermittelt, aber die meisten weniger schweren Delikte können auch von der irischen Polizei (Gardaí) strafrechtlich verfolgt werden, ohne die betreffende Ermittlungsakte dem Generalstaatsanwalt zuzuleiten. In diesen Fällen ist der Generalstaatsanwalt jedoch befugt, die Gardaí anzuweisen, wie der Fall zu handhaben ist. Der Generalstaatsanwalt hat damit die Rolle des Generalanwalts bei der Strafverfolgung übernommen. Bei Fällen mit internationalem Bezug allerdings, z. B. in Auslieferungsangelegenheiten, wird der Generalanwalt tätig.
3. Bedienstete des Courts Service
Der irische Gerichtsdienst (Courts Service) beschäftigt Geschäftsstellenbedienstete (Court Registrars und Court Clerks).
Die Court Clerks sind für die allgemeine Verwaltung des Gerichts zuständig, während Court Registrars den Richter beim ordnungsgemäßen Verlauf der Gerichtsverhandlung unterstützen und sicherstellen, dass die für einen reibungslosen Gerichtsbetrieb erforderlichen Verwaltungsaufgaben effizient bewältigt werden.
Der irische Gerichtsdienst ist eine eigenständige Behörde, die von der Regierung auf der Grundlage des Gesetzes über den Gerichtsdienst von 1998 (Courts Service Act 1998) errichtet wurde und im November 1999 ihren Dienst aufnahm. Der Gerichtsdienst ist gegenüber dem Minister für Justiz und Gleichstellung rechenschaftspflichtig und somit auch gegenüber der Regierung.
Der Gerichtsdienst hat fünf Aufgabenbereiche:
- Verwaltung der Gerichte,
- Unterstützung der Richter,
- Information der Öffentlichkeit über das Gerichtswesen,
- Bereitstellung, Bewirtschaftung und Instandhaltung der Gerichtsgebäude,
- Bereitstellung von Dienstleistungen für Personen, die sich an die Gerichte wenden.
4. Gerichtsvollzieher (Sheriff)
In Irland hat jede Grafschaft (County) einen Gerichtsvollzieher (Sheriff), der der öffentlichen Verwaltung angehört. Sein Aufgabe besteht unter anderem darin, durch Gerichtsurteil bestätigte Schulden durch Einziehung und Verwertung von Sachen abzulösen. Gerichtsvollzieher werden nach dem Gesetz über die Gerichtsbeamten (Court Officers Act 1945) bestellt. Nach Artikel 12 Absatz 5 dieses Gesetzes ist die Zulassung zu diesem Beruf auf Personen beschränkt, die fünf Jahre als Barrister oder Solicitor praktiziert haben, bzw. auf Personen, die mindestens fünf Jahre als leitender Geschäftsstellenbediensteter (Managing Clerk) oder stellvertretender leitender Beamter (Principal Assistant) eines Untersheriffs (Under-Sheriff) oder eines Gerichtsvollziehers (Sheriff) tätig waren. In Artikel 12 Absatz 6 Buchstabe g dieses Gesetzes ist festgelegt, dass die Beschäftigungsbedingungen von Zeit zu Zeit durch den Finanzminister in Absprache mit dem Justiz- und Gleichstellungsminister festgelegt werden.
5. Nicht plädierende Anwälte (Solicitors)
Die Standesvertretung der beratenden Anwälte (Law Society of Ireland) beaufsichtigt die Ausbildung der Studenten, die Solicitor werden wollen. Außerdem übt sie die Disziplinargewalt über die qualifizierten Solicitors aus. Um als Solicitor zugelassen zu werden, muss das Abschlussexamen (FE-1-Prüfung) abgelegt werden, das zweimal im Jahr stattfindet, üblicherweise im Frühjahr und im Herbst. Die FE-1-Prüfung umfasst acht Prüfungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Verfassungsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Billigkeitsrecht, Unionsrecht, Liegenschaftsrecht und Deliktsrecht. Die Anwärter müssen anschließend einen geeigneten (praktizierenden) Solicitor finden, der als ausbildender Solicitor tätig ist, um den Kurs für die Berufspraxis I (Professional Practice Course I; PPC I) beginnen zu können. Der PPC I findet von September bis März statt und umfasst Folgendes: angewandtes Grundstücksrecht, Nachlass- und Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, einen Grundkurs, Klagen (Zivil- und Strafrecht), Kenntnisse der Rechtssprache in der irischen Sprache (Legal Practice Irish; LPI) und Fertigkeiten wie Zivil- und Rechtsberatung, Gesprächsführung und Beratung, juristische Recherche, juristische Präsentationsfähigkeiten, juristisches Schreiben und Abfassen von Schriftsätzen, Verhandlung und berufliche Entwicklung. Der Vertrag mit dem Anwärter tritt dann 14 Tage nach der Abschlussprüfung des PPC I in Kraft. Bevor die Teilnahme am PPC-II-Kurs möglich ist, muss eine Person vom Berufsausbildungsausschuss den Nachweis erhalten, den PPC I bestanden zu haben. Nach 11 Monaten der 24-monatigen Schulungszeit kehrt der Anwärter an die juristische Fakultät zurück, um den PPC-II-Kurs zu absolvieren. Die Themen, die in dem Kurs behandelt werden, sind Berufspraxis, Verhalten und Verwaltung (Pflichtfächer) und eine Reihe von Wahlfächern unter den drei Rubriken „Beruf, Praxis und Verfahren sowie Privatmandanten“. Er beginnt in der Regel im April jeden Jahres und dauert 11 Wochen, einschließlich der Prüfungen. Nach Abschluss des PPC II kehren die Teilnehmer in die Kanzlei des ausbildenden Solicitors zurück, um die noch ausstehende Zeit zu absolvieren – zehn Monate, wenn die vor dem PPC I geleistete Arbeit des Anwärters nicht angerechnet wird, oder sechs Monate, wenn eine Anrechnung erfolgt.
Ein Anwärter kann einen Antrag auf Eintragung in die Anwaltsliste stellen, wenn
- er alle Prüfungen bestanden hat,
- er die Ausbildungszeit erfolgreich abgeschlossen hat und
- der ausbildende Solicitor geschworen hat, dass der Anwärter eine geeignete Person für den Anwaltsberuf ist.
Schließlich kann eine Erlaubnis zur Ausübung des Anwaltsberufs beantragt werden, sobald der Name der Person in die Anwaltsliste aufgenommen worden ist.
Jeder qualifizierte Solicitor unterliegt der Disziplinargewalt der Law Society. Nach den Gesetzen über Solicitors von 1954 bis 1994 (Solicitors Acts 1954 to 1994) ist die Disziplinarkommission der Law Society befugt, angebliches Fehlverhalten, z. B. die Veruntreuung von Geldern, zu überprüfen. Wird ein Fehlverhalten festgestellt, kann die Kommission selbst eine Sanktion gegen den Solicitor verhängen (dies kann auch die Anordnung umfassen, einen Betrag von höchstens 15 000 EUR an eine geschädigte Partei zu zahlen) oder die Kommission kann ihre Feststellungen und Empfehlungen an den Präsidenten des High Court verweisen, der letztlich über die Art der gegen den Solicitor zu verhängenden Sanktion entscheidet. Der Präsident kann einen Solicitor von der Berufsausübung suspendieren und eine Suspendierung auch wieder aufheben. Die Disziplinarkommission kann verlangen, dass Honorare an Mandanten zurückgezahlt werden, wenn der Solicitor ihrer Auffassung nach eine überhöhte Vergütung in Rechnung gestellt hat.
Nach der Rechtsverordnung 732 vom Dezember 2003 zur Umsetzung der Niederlassungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften für Rechtsanwälte (Statutory Instrument 732 of 2003, European Communities (Lawyers’ Establishment) Regulations 2003) können Rechtsanwälte aus einem anderen Mitgliedstaat, die die Tätigkeit eines Barrister oder Solicitor ausüben wollen, ihre Zulassung beim Bar Council oder bei der Law Society beantragen. Eine Ablehnung seitens des Bar Council oder der Law Society kann mit Rechtsmitteln vor dem High Court angefochten werden.
6. Barristers (plädierende Anwälte)
Die Gesellschaft der King’s Inns (Honorable Society of King’s Inns) bietet Postgraduierten eine juristische Ausbildung an, die zum Erwerb des akademischen Grades des Barrister-at-Law führt; er gilt als der Befähigungsnachweis für Anwälte, die ihre Mandanten vor Gericht vertreten möchten. Die Gesellschaft der King’s Inns arbeitet als freiwillige Vereinigung unter der Kontrolle der Richterbank der Gesellschaft der King’s Inns, die Mitglieder der Richterschaft und Senior-Barrister sind. Als Zugangsvoraussetzung zu diesem Postgraduiertenstudium müssen Graduierte des King’s Inns Diploma in Legal Studies oder examinierte Absolventen der Rechtswissenschaften eine Aufnahmeprüfung bestehen. Der Kurs für das Diplom in Rechtswissenschaften dauert zwei Jahre (bei Teilzeit-Belegung) und das Studium zum Barrister-at-Law wird in Vollzeitbelegung als einjähriger Kurs oder in modularer Form als zweijähriger Kurs angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss des Barrister-Kurses werden die Absolventen vom Obersten Richter des Landes (Chief Justice) zum Gerichtshof (Supreme Court) einbestellt („called to the Bar“). Nach dieser Zeremonie werden die Absolventen in die Anwaltsliste eingetragen.
Jedoch sind noch weitere Anforderungen zu erfüllen, bevor sie gegen Honorar tätig werden dürfen. Um praktizieren zu können, müssen Barristers auch Mitglieder der Rechtsbibliothek (Law Library) sein. Gegen eine Jahresgebühr bietet die Rechtsbibliothek einen Arbeitsplatz und Zugang zu Rechtstexten und Rechtsmaterialien. Bevor ein Barrister Mitglied der Rechtsbibliothek wird, muss er sich einen Meister (Master) suchen, also einen niedergelassenen Barrister mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung. Während er unter der Anleitung seines Meisters arbeitet, was in der Regel für ein Jahr der Fall ist, wird der Neu-Barrister als „Teufel“ (Devil) bezeichnet. Der Meister führt den „Teufel“ in die Berufspraxis eines Barristers ein und wird ihm für gewöhnlich auftragen, bei der Ausarbeitung von Plädoyers und Schriftsätzen und bei juristischen Recherchen zu helfen und in seinem Namen an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen.
Die Standesvertretung der Prozessanwälte von Irland (General Council of the Bar of Ireland), bei der es sich um ein nicht gesetzlich verankertes Organ handelt, überwacht das Gebaren der Barristers. Die Standesvertretung wird jährlich von den Mitgliedern neu gewählt und gibt Berufs- und Standesregeln heraus, die von Zeit zu Zeit von ihren Mitgliedern ergänzt werden. In diesem Verhaltenskodex wird festgelegt, was von einem Barrister erwartet wird.
Angebliche Verletzungen des Verhaltenskodexes werden vom Ausschuss für Berufspraktiken des Generalrates untersucht, dem auch Nichtmitglieder des Bar angehören. Der Ausschuss ist befugt, Geldbußen und Verwarnungen zu verhängen und ein Mitglied aus der Rechtsbibliothek zu suspendieren oder auszuschließen. Gegen seine Entscheidungen können Rechtsmittel beim Beschwerdegremium (Appeals Board) eingelegt werden, dem ein Richter des Circuit Court und auch ein Laienmitglied angehören.
Ein Barrister war traditionsgemäß gehalten, nur die Mandanten anzunehmen, die von einem Solicitor an ihn überwiesen wurden; der direkte Zugang zu einem Barrister war untersagt. Diese Praxis wurde von der Wettbewerbsbehörde (Fair Trade Commission) untersucht, die in ihrem Bericht aus dem Jahr 1990 feststellte, dass das generelle Verbot des Direktzugangs eine wettbewerbsbeschränkende Praxis darstellt und daher aus dem Verhaltenskodex gestrichen werden sollte. Die Wettbewerbsbehörde akzeptierte sehr wohl das Argument, dass in bestimmten Fällen eine fortgesetzte Beteiligung des Solicitors wünschenswert ist. Sie empfahl, dass es keine gesetzlichen oder anderweitigen Regelungen geben sollte, wonach die physische Anwesenheit eines Solicitors vor Gericht erforderlich ist, um dem Barrister Anweisungen geben zu können. Diese Empfehlungen wurden zwar nicht vollständig umgesetzt, aber im Verhaltenskodex wurde eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um einen direkten Zugang vonseiten bestimmter zugelassener Berufsvertretungen zu gestatten.
Barrister sind entweder Junior oder Senior Counsel. Für Mitglieder des Bar ist es Tradition, für eine Reihe von Jahren als Junior Counsel zu praktizieren und dann den Schritt zu Senior Counsel zu erwägen. Dies ist keine Frage einer automatischen Beförderung, und einige Junior Counsel entscheiden sich dafür, sich nie auf einen Senior Counsel zu bewerben. Im Allgemeinen erwägen die meisten Barrister, nach 15 Jahren Berufspraxis Senior Counsel zu werden. Diejenigen, die dies werden wollen, bewerben sich beim Generalanwalt, aber die tatsächliche Ernennung erfolgt durch die Regierung auf Empfehlung des Generalanwalts, der sich auch mit dem Chief Justice, dem Präsidenten des High Court und dem Vorsitzenden der Standesvertretung der Barristers ins Benehmen setzt.
Im Allgemeinen verfassen Junior Counsel Schriftsätze und bereiten sie vor und führen einige Gerichtsverfahren durch, in der Regel vor den unteren Gerichten, aber nicht ausschließlich. Zu den Aufgaben eines Senior Counsel gehört die Prüfung von Entwürfen von Schriftsätzen, die von Junior Counsel erstellt wurden, und die Durchführung der schwierigeren Rechtssachen vor dem Obersten Gerichtshof.
7. Rechtspfleger am Circuit Court (County Registrars)
Rechtspfleger am Circuit Court (County registrars) sind ausgebildete Solicitors und werden von der Regierung in ihr Amt berufen. Sie erfüllen am Circuit Court quasirichterliche Aufgaben und sind für die Verwaltung der Geschäftsstellen des Circuit Court verantwortlich.
Außer in Dublin und Cork werden sie auch als Gerichtsvollzieher (County Sheriff) tätig.
8. Notare
Die öffentlich bestellten Notare werden vom Präsident des Obersten Gerichtshofs (Chief Justice) in öffentlicher Sitzung ernannt. Zu den wichtigsten Aufgaben öffentlich bestellter Notare zählen:
- die Beurkundung von Dokumenten,
- die Überprüfung und Beglaubigung von Unterschriften,
- die Ausfertigung von Protesturkunden bei handelsüblichen Dokumenten, z. B. für Wechsel und Eigenwechsel, sowie bei Schifffahrtsangelegenheiten,
- die Abnahme von förmlichen Erklärungen und eidesstattlichen Versicherungen, allerdings nicht bei Verfahren, die vor irischen Gerichten durchgeführt werden.
Bewerbungen sind im Rahmen eines Antrags einzureichen, aus dem Wohnsitz und Beruf des Antragstellers ersichtlich sind, ferner die Anzahl der öffentlich bestellten Notare im betreffenden Bezirk, die Bevölkerungszahlen in diesem Bezirk und die Umstände, aus denen sich die Notwendigkeit eines weiteren öffentlich bestellten Notars ergibt, und/oder wie die freie Stelle entstanden ist. Der Antrag ist durch eidesstattliche Erklärung des Antragstellers zu bestätigen, die sich auch auf eine Eignungsbescheinigung erstreckt, die in der Regel von sechs örtlich tätigen Solicitors und sechs Wirtschaftsführern der örtlichen Geschäftswelt unterzeichnet sein muss. Der Antrag ist durch Mitteilung über die Antragstellung (Notice of Motion) beim Chief Justice zu stellen, die durch die Geschäftsstelle des Supreme Court dem Registerführer der Fakultät für öffentlich bestellte Notare in Irland, dem Sekretär der Law Society (Standesvertretung der beratenden Anwälte) und allen öffentlich bestellten Notaren, die im County des Antragstellers und in den benachbarten Counties praktizieren, zugestellt wird.
Es ist allgemeine Praxis, nur Solicitors zu öffentlich bestellten Notaren zu berufen. Bewirbt sich eine Person, die selbst kein Solicitor ist, auf die Stelle eines öffentlich bestellten Notars, verlangt die Law Society, dass der Antragsteller eine Verpflichtungserklärung beim Chief Justice dazu abgibt, sich nicht in Angelegenheiten der Eigentumsübertragung oder bei juristischen Arbeiten zu betätigen, die normalerweise von einem Solicitor erledigt werden. Jeder Antragsteller, der zu einem öffentlich bestellten Notar berufen werden will, muss zuvor eine Prüfung bei der Fakultät für öffentlich bestellte Notare in Irland ablegen.
Hinweis:
Anfragen zur aktuellen Besoldung des Generalanwalts, des Director of Public Prosecutions, der Gerichtsbediensteten und der Sheriffs können
- per E-Mail oder
- auf dem Postweg eingesandt werden an:
Human Resources
Department of Finance
Merrion Street
Dublin 2, IRLAND
Barristers sind als selbstständige Anwälte freiberuflich tätig und haben ein unterschiedlich hohes Einkommen.
Solicitors können entweder als selbstständige Anwälte (mit eigener Kanzlei) oder als angestellte Anwälte tätig sein. Ihr Einkommen variiert ebenfalls erheblich.
Öffentlich bestellte Notare verlangen für jedes notariell beglaubigte oder beurkundete Dokument eine Gebühr. Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung, aber die Notare berechnen ihre Gebühren in der Regel nach Zeit- und Reiseaufwand sowie dem Betrag, den eine Fachkraft für eine Dienstleistung in Rechnung stellen dürfte.
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