Rechtsberufe

Italien

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Italien.

Inhalt bereitgestellt von
Italien

Rechtsberufe – Einführung

Die wichtigsten Rechtsberufe in Italien sind Richter und Staatsanwalt (magistrati) (dazu gehören das Amt des Richters (giudici) und des Staatsanwalts (pubblici ministeri)), Rechtsanwalt und Notar.

Richter und Vertreter der öffentlichen Anklage

Das System, nach dem Richter und Vertreter der öffentlichen Anklage ihre justiziellen Aufgaben wahrnehmen, wird durch die Verfassung vorgegeben.

Richter

Die Rechtsprechung wird im Namen des Volkes ausgeübt. Richter sind lediglich an das Gesetz gebunden (Artikel 101 der Verfassung).

Das System, nach dem Richter ihre justiziellen Aufgaben wahrnehmen, wird durch die Justizgesetze vorgegeben und geregelt.

Es dürfen keine „außerordentlichen“ oder „besonderen“ Gerichte eingerichtet werden, sondern lediglich Fachkammern bei den ordentlichen Gerichten. Wie und wann sich die Öffentlichkeit unmittelbar an der Ausübung der Justiz beteiligen darf, wird gesetzlich bestimmt

Stellen für Richter werden öffentlich ausgeschrieben. Allerdings können auch Laienrichter ernannt werden, die alle Aufgaben eines ordentlichen Richters wahrnehmen.

Autonomie und Unabhängigkeit

Die Richter bilden einen selbstständigen und von jeder anderen Gewalt unabhängigen Stand (Artikel 104 der Verfassung).

Dafür sorgt der Oberste Gerichtsrat (Consiglio Superiore della Magistratura), ein Selbstverwaltungsorgan, mit Zuständigkeit für die Einstellung, die Aufgabenzuteilung, die Versetzung, die Beförderung und Disziplinarmaßnahmen hinsichtlich der Richter (Artikel 105 der Verfassung).

Unterschiede zwischen den Richtern ergeben sich nur aus der Verschiedenartigkeit ihrer Funktionen.

Richter werden auf Lebenszeit ernannt und können nur aufgrund einer Entscheidung, die der Oberste Gerichtsrat gemäß den Justizgesetzen und unter Wahrung der darin festgelegten Garantien trifft, oder mit Zustimmung des betroffenen Richters entlassen oder suspendiert werden.

Staatsanwälte

Organisation

In der Verfassung sind auch die Grundsätze der Unabhängigkeit und Autonomie der Staatsanwaltschaft verankert (Artikel 107).

In Artikel 112 wird die Pflicht zur Verfolgung von Straftaten begründet: Erlangt die zuständige Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat, muss sie Ermittlungen aufnehmen und deren Ergebnisse zusammen mit den entsprechenden Anträgen einem Richter zur Würdigung vorlegen. Die Verpflichtung zur Strafverfolgung und Anklageerhebung garantiert auf der einen Seite die Unabhängigkeit des Staatsanwalts und unterstreicht auf der anderen Seite die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz.

Staatsanwaltschaften sind dem Kassationsgerichtshof, den Berufungsgerichten, den ordentlichen Gerichten und den Jugendgerichten angegliedert.

Aufgaben und Pflichten

Die Staatsanwaltschaft ist an allen Strafverfahren beteiligt und handelt im Namen des Staates. Die Staatsanwälte nehmen auch an Zivilverfahren teil, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei bestimmten Familiensachen, Betreuungssachen usw.).

Personal in den Kanzleien und Sekretariaten

In den Gerichtskanzleien und den Sekretariaten der Staatsanwaltschaften sind Verwaltungsangestellte verschiedener Kategorien (Dezernatsleiter, Beamte, Urkundsbeamte, Sachbearbeiter, Stellvertreter usw.) beschäftigt, die im Rahmen von öffentlichen Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen eingestellt und als öffentliche Bedienstete anerkannt werden, die einem nationalen Tarifvertrag für Ministerien unterliegen.
Sie werden von der Abteilung für die Organisation, das Personal und die Dienste der Justiz des Justizministeriums
(Dipartimento dell’organizzazione giudiziaria, del personale e dei servizi) beschäftigt und nehmen Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Registratur und der Akten wahr und unterstützen die Gerichte und Staatsanwaltschaften bei sämtlichen Verfahrensarten.
Für ihre Aus- und Fortbildung ist die Generaldirektion für Personal, Aus- und Fortbildung (Direzione Generale del Personale e della Formazione) des Justizministeriums zuständig.

Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwälte und Notare

Rechtsanwälte

Ein Rechtsanwalt ist ein freiberuflich tätiger Jurist, der von seinen Mandanten – Einzelpersonen, Unternehmen oder staatliche Stellen – mit der Vertretung und Unterstützung vor einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgericht beauftragt wird.

Der Rechtsanwalt verteidigt seine Mandanten auf der Grundlage einer Vertretungsvereinbarung und gegen Zahlung einer Gebühr.

Jedem Gericht ist eine Kammer aus Rechtsanwälten des Gerichtsbezirks (Consiglio dell'ordine) zugeordnet.

Auf nationaler Ebene besteht ein Nationaler Rat der Rechtsanwaltskammern (Consiglio Nazionale Forense).

Mit dem Gesetz Nr. 247 vom 31. Dezember 2012 wurden neue Bestimmungen für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs eingeführt.

Notare

Ein Notar ist ein freiberuflich tätiger Jurist, der ein öffentliches Amt ausübt: Er beurkundet Rechtsgeschäfte, die in seiner Gegenwart abgeschlossen werden.

Der Beruf des Notars ist durch das Gesetz Nr. 89 vom 16. Februar 1913 über die Notariatsordnung und Ordnung der Notararchive geregelt.

Die Notare sind in einem nationalen Rat der Notarkammern (Consiglio Nazionale del Notariato) zusammengeschlossen.

Letzte Aktualisierung: 02/10/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.