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Staatsanwalt
Organisation
Die Staatsanwaltschaft (Prokuratūra) ist eine zentrale Justizbehörde in einem dreigliedrigen System. An ihrer Spitze steht der Generalstaatsanwalt (ģenerālprokurors). Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, gegen Gesetzesverstöße vorzugehen und dafür zu sorgen, dass diese Straftaten nach dem Gesetz beurteilt werden. Zur Staatsanwaltschaft gehören:
- die Generalstaatsanwaltschaft (Ģenerālprokuratūra);
- die regionalen Staatsanwaltschaften (tiesu apgabalu prokuratūras);
- die Staatsanwaltschaften der Bezirke und Städte (rajona vai republikas pilsētu prokuratūras);
- die Sonderstaatsanwaltschaften (specializētas prokuratūras).
Bei Bedarf kann der Generalstaatsanwalt Sonderstaatsanwaltschaften einrichten, die den Status einer Bezirks- oder Regionalstaatsanwaltschaft haben. Gegenwärtig verfügt Lettland über fünf Sonderstaatsanwaltschaften:
- eine Sonderstaatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität und andere Bereiche (Organizētās noziedzības un citu nozaru specializētā prokuratūra);
- eine bereichsübergreifende Sonderstaatsanwaltschaft (Specializētā vairāku nozaru prokuratūra);
- die Sonderstaatsanwaltschaft Riga für den Güterkraftverkehr (Rīgas autotransporta prokuratūra);
- eine Sonderstaatsanwaltschaft für Finanz- und Wirtschaftskriminalität (Finanšu un ekonomisko noziegumu izmeklēšanas prokuratūra);
- eine Sonderstaatsanwaltschaft für Straftaten im Zusammenhang mit illegalem Drogenhandel (Narkotiku nelegālas aprites noziegumu izmeklēšanas prokuratūra).
Die Generalstaatsanwaltschaft kann die Tätigkeit von Behörden überwachen, die selbst nicht als Staatsanwaltschaft agieren, aber bestimmte Aufgaben im Rahmen von Strafverfahren wahrnehmen, für die sie zuständig sind. Die Einsetzung, Umstrukturierung und Auflösung solcher Stellen obliegt dem Generalstaatsanwalt. Er legt auch die Struktur und die Personalausstattung dieser Stellen unter Berücksichtigung der bewilligten Haushaltsmittel fest. Bisher wurde erst eine derartige Stelle eingerichtet, das Amt zur Bekämpfung von Geldwäsche (Noziedzīgi iegūtu līdzekļu legalizācijas novēršanas dienests).
Die Staatsanwaltschaften sind Teil der Judikative und damit unabhängig von Legislative und Exekutive. Die Saeima (das lettische Parlament), das Kabinett und der Präsident können die Staatsanwaltschaft damit beauftragen, Sachverhalte im Zusammenhang mit Gesetzesverstößen zu überprüfen, und sie können von der Generalstaatsanwaltschaft informiert werden. Sie dürfen sich jedoch nicht in die Arbeit der Staatsanwaltschaft einmischen, auch nicht, wenn es um Straftaten von erheblicher Bedeutung für den Staat geht.
Die Staatsanwaltschaft kann vom Kabinett oder von Behörden erlassene Rechtsakte anfechten, wenn sie nicht gesetzeskonform sind. Der Generalstaatsanwalt und die leitenden Staatsanwälte der einzelnen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft können an Kabinettssitzungen teilnehmen und sich zu den behandelten Themen äußern.
Amt und Aufgaben
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Vorfahren regelt Artikel 2 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft:
- überwacht die Arbeit von Ermittlungsbehörden und anderen Einrichtungen;
- organisiert, leitet und führt Voruntersuchungen und erteilt den Ermittlungsbehörden untersuchungs- und verfahrensbezogene Weisungen;
- veranlasst und leitet die Strafverfolgung;
- schützt die Rechte und legitimen Interessen natürlicher Personen und des Staates;
- stellt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Anträge auf Einleitung eines Verfahrens oder Anträge vor Gericht.
Artikel 36 Absatz 1 Strafprozessordnung sieht vor, dass der Staatsanwalt Ermittlungen beaufsichtigt und durchführt, die Strafverfolgung aufnimmt, die Anklage im Namen des Staates vertritt und andere Aufgaben im Rahmen des Strafverfahrens wahrnimmt.
Leitender Staatsanwalt (uzraugošais prokurors)
Der leitende Staatsanwalt beaufsichtigt die Ermittlungen in einer Strafsache und kann
- vom Leiter des Verfahrens oder Mitgliedern einer Ermittlergruppe getroffene Entscheidungen widerrufen;
- vom unmittelbaren Vorgesetzten eines Ermittlers verlangen, dass der Leiter des Verfahrens ausgetauscht oder die Ermittlergruppe umbesetzt wird, wenn Anweisungen nicht eingehalten werden oder die Ermittlung durch Nichteinhaltung des Verfahrens gefährdet ist;
- Beschwerden gegen die Vorgehensweise oder Entscheidungen des Leiters des Verfahrens oder eines Mitglieds einer Ermittlergruppe, des unmittelbaren Vorgesetzten eines Ermittlers oder einer anderen im Zusammenhang mit dem Verfahren tätigen Person prüfen;
- über die Einleitung eines Strafverfahrens entscheiden oder eine andere Ermittlungsbehörde damit beauftragen;
- im Rahmen des Verfahrens tätig werden, nachdem er den Leiter des Verfahrens davon in Kenntnis gesetzt hat.
Leiter des Verfahrens (procesa virzītājs)
Der leitende Staatsanwalt (oder ein anderer Staatsanwalt im Auftrag eines Oberstaatsanwalts) kann die Leitung des Verfahrens (procesa virzītājs) übernehmen. In dieser Funktion leitet er das Strafverfahren und entscheidet über die Einleitung der Strafverfolgung. In besonderen Fällen kann der Generalstaatsanwalt, die Strafrechtsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft oder der leitende Staatsanwalt an einem Regionalgericht schon im Ermittlungsverfahren einen Staatsanwalt zum Leiter des Verfahrens bestimmen.
Als Leiter des Verfahrens kann der Staatsanwalt
- sich mit dem Beschuldigten über ein Schuldeingeständnis einigen;
- beschließen, Anklage zu erheben;
- einen Fall zur Strafverfolgung in einem besonderen Verfahren vorsehen;
- ein Strafverfahren einstellen, wenn zwingende legitime Gründe dafür vorliegen.
Der Leiter des Verfahrens kann alle Entscheidungen hinsichtlich des Verfahrens treffen und alle damit verbundenen Maßnahmen durchführen oder ein Mitglied der Ermittlergruppe oder eine andere im Zusammenhang mit dem Verfahren tätige Person damit betrauen.
Oberstaatsanwalt (amatā augstāks prokurors)
Der Oberstaatsanwalt soll laut Gesetz darauf achten, dass die Staatsanwälte ihren Verpflichtungen nachkommen, und sich mit Beschwerden und Rügen in Bezug auf Beschlüsse und Maßnahmen des leitenden Staatsanwalts und des Leiters des Verfahrens befassen. Er kann beispielsweise darüber entscheiden, ob der unmittelbare Vorgesetzte eines Ermittlers oder einer Ermittlergruppe auf Vorschlag des leitenden Staatsanwalts ausgetauscht werden soll oder ob zu Recht auf die Anklageerhebung verzichtet wurde.
Der Oberstaatsanwalt kann
- von einem Ermittler, einem Mitglied der Ermittlergruppe oder einem untergeordneten Staatsanwalt getroffene Entscheidungen widerrufen;
- den leitenden Staatsanwalt oder den Leiter eines Verfahrens ernennen oder austauschen, wenn die Überwachung und die Strafverfolgung nicht gewährleistet sind, bzw. selbst diese Funktion übernehmen;
- eine Ermittlergruppe einrichten, wenn das Strafverfahren andernfalls wegen des hohen Arbeitsaufwands nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zum Abschluss gebracht werden kann;
- die Einsetzung eines anderen direkten Vorgesetzten für den Ermittler verlangen oder eine andere Ermittlungsgruppe mit der strafrechtlichen Untersuchung betrauen.
Auf Anordnung des Oberstaatsanwalts kann ein Staatsanwalt in eine Ermittlergruppe aufgenommen werden. Der Leiter des Verfahrens kann den Staatsanwalt mit einer oder mehreren Aufgaben im Rahmen des Verfahrens betrauen.
Richter
Organisation
Die Artikel 82 bis 86 der Verfassung des Landes bilden die verfassungsmäßige Grundlage für die Befugnisse der Judikative. Danach steht die Rechtsprechung ausschließlich den Gerichten zu. Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Justiz unterliegt dem Gesetz über die rechtsprechende Gewalt. Nach lettischem Recht sind Richter Staatsbeamte.
Behörden, soziale und politische Organisationen und andere juristische und natürliche Personen müssen die Unabhängigkeit der Gerichte und die Immunität der Richter achten. Niemand ist berechtigt, von einem Richter eine Rechtfertigung oder Erklärung für sein Vorgehen in einer bestimmten Sache zu verlangen oder in die Gerichtsverwaltung einzugreifen, aus welchen Gründen auch immer. Bei der Ausübung seines Amtes genießt der Richter Immunität. Das Richteramt ist mit der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder einer anderen politischen Organisation nicht vereinbar.
Amt und Aufgaben
Aufgabe des Richters ist die Rechtsprechung in Zivil-, Verwaltungs- und Strafsachen nach Maßgabe der geltenden Gesetze.
In Zivilsachen entscheidet der Richter über Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schutz von Bürgerrechten, Arbeitnehmerrechten, Familienrechten und anderen Rechten und legitimen Interessen natürlicher und juristischer Personen.
In Strafsachen entscheidet der Richter über die gegen eine Person erhobenen Anschuldigungen. Der Richter kann Schuld oder Unschuld eines Angeklagten feststellen und Strafen verhängen.
In Verwaltungssachen überprüft der Richter die Tätigkeit der Exekutive (Erlass von Verwaltungsakten und Handlungsweise) auf ihre Gesetzmäßigkeit und befasst sich mit Streitigkeiten im Rahmen öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Außerdem stellt der Richter die Rechte und Pflichten von natürlichen Personen nach Maßgabe des öffentlichen Rechts fest und befindet über verwaltungsrechtliche Verstöße.
Die Amtspflichten eines Richters umfassen alle im Verfahrensrecht vorgesehenen Pflichten von Richtern und Gerichten.
Rechtsdatenbanken
Die Justiz verfügt mit dem Nationalen Gerichtsportal über ein eigenes Internetportal, das bisher nur in lettischer Sprache zur Verfügung steht. Es enthält Informationen über das lettische Rechtssystem, ein Verzeichnis der lettischen Gerichte und Richter, Gerichtsstatistiken, einen Überblick über die unterschiedlichen Gerichtsverfahren mit ihren wesentlichen Merkmalen und Unterschieden und Informationen über die Anstrengung eines Gerichtsverfahrens. Außerdem gelangt man über das Portal zu einer Auswahl aktueller Urteile, einem Verhandlungskalender und anderen Informationen.
Gibt man im Portal unter „e‑pakalpojumi“ (e-Services) die Nummer der Rechtssache oder der Ladung ein, so erhält man Angaben zum Stand des Verfahrens, zu dem Gericht und der Instanz, vor dem bzw. der die Sache verhandelt wird, und zu den nächsten Verhandlungsterminen sowie zu allen Entscheidungen und Einsprüchen und zum Ausgang des Verfahrens.
Tätigkeitsberichte der Gerichte werden auf der Website der Gerichtsverwaltung veröffentlicht.
Aktuelle politische Themen im Zusammenhang mit dem Justizsystem werden auf der Website des Justizministeriums behandelt.
Online-Informationen über den Obersten Gerichtshof und seine Tätigkeit sind auf der Website des Obersten Gerichtshofs verfügbar.
Alle genannten Portale sind auch in englischer Sprache zugänglich.
Organisation der Rechtsberufe – Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt wird als Amtsträger im Rechtssystem betrachtet. Er ist selbstständig tätig und mit folgenden Aufgaben betraut:
- Er vertritt vor Gericht und im Vorverfahren die Interessen von Streitparteien, Beschuldigten und anderen Parteien (seinen Mandanten) in deren Auftrag sowie in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen im Auftrag eines Gerichtspräsidenten, des Leiters einer Ermittlungsbehörde oder des Lettischen Rates vereidigter Rechtsanwälte (Latvijas zvērinātu advokātu padome).
- Er erteilt Rechtsberatung.
- Er setzt amtliche Schriftstücke auf.
- Er leistet rechtlichen Beistand in jeglicher Form.
In Lettland können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Personen als Rechtsanwalt tätig sein:
- vereidigte Rechtsanwälte (zvērināti advokāti)
- Assistenten vereidigter Rechtsanwälte (zvērinātu advokātu palīgi)
- EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat die Befähigung zum Rechtsanwalt erworben haben
- ausländische Rechtsanwälte aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage eines von Lettland geschlossenen Rechtshilfeabkommens tätig werden können
Alle vereidigten Anwälte in Lettland sind freiberuflich tätig. Sie haben sich in der Lettischen Rechtsanwaltskammer (Latvijas Zvērinātu advokātu kolēģija), einem unabhängigen Berufsverband, zusammengeschlossen. Die Lettische Rechtsanwaltskammer umfasst die Generalversammlung vereidigter Rechtsanwälte, den Lettischen Rat vereidigter Rechtsanwälte, den Prüfungsausschuss und den Disziplinarausschuss.
Rechtsdatenbanken
Informationen über die Tätigkeit der Lettischen Rechtsanwaltskammer und des Lettischen Rates vereidigter Rechtsanwälte, über die für Rechtsanwälte geltenden Rechtsvorschriften und die Gerichte, bei denen sie tätig sind (einschließlich Kontaktdaten), sowie andere Informationen über den Beruf des Rechtsanwalts in Lettland finden sich auf der Website des Lettischen Rates vereidigter Rechtsanwälte.
Notar
Organisation
Vereidigte Notare (zvērināti notāri) erfüllen unter Aufsicht der Gerichte die ihnen durch Gesetz übertragenen notariellen Aufgaben. Lettlands vereidigte Notare sind Amtsträger im Justizsystem. Sie nehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen in Ausübung eines öffentlichen Amtes wahr.
Laut Notargesetz sind vereidigte Notare zuständig für:
- die Errichtung notarieller Urkunden;
- notarielle Beglaubigungen;
- die Verwahrung von Geld, Sicherheiten und Schriftstücken;
- die Verwahrung von Forderungsgegenständen;
- die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten;
- die Formulierung von Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung in gesetzlich vorgesehenen Fällen;
- die Durchführung von Ehescheidungen (wenn beide Ehegatten schriftlich eingewilligt haben und kein Rechtsstreit geführt wird);
- die Wahrnehmung sonstiger ihnen durch Gesetz übertragener Aufgaben.
Vereidigte Notare werden den Rechtsberufen zugerechnet. In Ausübung ihres Amtes sind sie jedoch Beamten gleichgestellt. Sie sind Amtsträger im Rechtssystem, den Regionalgerichten zugeordnet und nehmen die ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben wahr. Vereidigte Notare sind auf eigene Rechnung tätig. Ihre Honorarsätze werden vom Ministerkabinett festgelegt.
Die Lettische Notarkammer (Latvijas Zvērinātu notāru kolēģija) ist ein unabhängiger Berufsverband der vereidigten Notare. Der Lettische Rat vereidigter Notare (Latvijas Zvērinātu notāru padome) ist das Vertretungs- und Aufsichtsorgan für vereidigte Notare und das Verwaltungs- und Exekutivorgan des Lettischen Verbands vereidigter Notare. Seine Aufgaben regelt Artikel 230 Notargesetz.
Rechtsdatenbanken
Die offizielle Website der lettischen Notare enthält Informationen über die Tätigkeit und die Anzahl vereidigter Notare, Angaben zu ihrem Kanzlei-Standort und andere Informationen über das lettische Notariatssystem.
Andere Rechtsberufe
Vereidigter Gerichtsvollzieher
Vereidigte Gerichtsvollzieher (Zvērināti tiesu izpildītāji) sind Amtsträger im lettischen Rechtssystem. Sie sind den Regionalgerichten zugeordnet. Sie vollstrecken die Entscheidungen der Gerichte und weiterer Organe und führen andere gesetzlich vorgesehene Maßnahmen durch.
Vereidigte Gerichtsvollzieher werden den Rechtsberufen zugerechnet. In Ausübung ihres Amtes sind sie jedoch Beamten gleichgestellt. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die von vereidigten Gerichtsvollziehern durch Vollstreckung von Gerichtsurteilen und anderen Entscheidungen ausgestellten Forderungen und Anordnungen sind in ganz Lettland durchsetzbar.
Vereidigte Gerichtsvollzieher arbeiten im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Regionalgerichts, dem sie zugeordnet sind. Die Anzahl der vereidigten Gerichtsvollzieher, ihre Bezirke und deren Abgrenzung werden vom Ministerkabinett festgelegt.
Vereidigte Gerichtsvollzieher üben ihr Amt nach Maßgabe der Zivilprozessordnung und anderer Rechtsakte aus und halten sich an die vom Lettischen Rat vereidigter Gerichtsvollzieher (dem Vertretungs- und Aufsichtsorgan der vereidigten Gerichtsvollzieher in Lettland, Latvijas Zvērinātu tiesu izpildītāju padome) anerkannten Verfahrensweisen und Empfehlungen der Rechtsprechung.
Rechtsdatenbanken
Informationen über die Kanzlei-Standorte vereidigter Gerichtsvollzieher, die gesetzlichen Grundlagen für diesen Beruf und die Tätigkeit des Lettischen Rates vereidigter Gerichtsvollzieher finden sich auf der Website des Lettischen Rates vereidigter Gerichtsvollzieher. Bisher ist das Portal nur in lettischer Sprache verfügbar.
Einrichtungen, die kostenlosen Rechtsbeistand bieten
In Lettland gibt es kein Verzeichnis derartiger Einrichtungen.
Links
Staatsanwaltschaft, Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche, Nationales Gerichtsportal, Gerichtsverwaltung, Lettischer Rat vereidigter Rechtsanwälte, Lettische Notare, Lettischer Rat vereidigter Gerichtsvollzieher, Justizministerium der Republik Lettland
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