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Rechtsberufe – Einführung
In Malta gehören zu den Rechtsberufen der Beruf des Rechtsanwalts (Lawyer und Legal Procurator) und des Notars (Notary Public).
- Lawyers dürfen vor allen Gerichten auftreten.
- Notare gelten als Hoheitsträger. Sie setzen öffentliche Urkunden auf und beurkunden diese.
- Legal Procurators können vor unterinstanzlichen Gerichten auftreten. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren oder mit Anträgen, die bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingehen, nehmen sie Rechtshandlungen vor.
Der Rechtsberuf ist in Malta nach einem einheitlichen System organisiert. Staatsanwälte werden unter den praktizierenden Rechtsanwälten ausgewählt und bestellt.
Staatsanwälte
Organisation
Artikel 91 der Verfassung verleiht dem Generalstaatsanwalt (Attorney General) verfassungsmäßige Aufgaben. Die Staatsanwaltschaft ist gemäß der Generalstaatsanwaltschaftsverordnung (Attorney General Ordinance), Kapitel 90 der Gesetzessammlung für Malta, ein staatliches Organ und als Verteidigungsanwalt der Republik eingerichtet.
Nach den Bestimmungen der Verfassung von Malta ist der Generalstaatsanwalt vor Amtsenthebung geschützt und entscheidet unabhängig in Angelegenheiten, die die Strafverfolgung betreffen. Er nimmt darüber hinaus die Aufgaben wahr, die im Strafgesetzbuch in Bezug auf die Strafverfolgung niedergelegt sind.
Der Generalstaatsanwalt wird durch den stellvertretenden Generalstaatsanwalt (Deputy Attorney General) und andere Beamte der Staatsanwaltschaft unterstützt.
Amt und Pflichten
Der Generalstaatsanwalt ist der Hauptankläger vor den Strafgerichten. Gemäß den Verordnungen über die Strafverfolgung (Übergangsbestimmungen) von 2020 (Gesetzesmitteilung 378 aus dem Jahr 2020), die am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten sind, ist der Generalstaatsanwalt befugt, zu entscheiden, ob eine Anklage vor einem Amtsgericht (Court of Magistrates) als Untersuchungsgericht wegen einer der folgenden Kategorien schwerer Straftaten erhoben werden soll:
- terroristische Handlungen, Finanzierung des Terrorismus und ergänzende Straftatbestände gemäß Teil II Titel IX Abschnitt IV A des Ersten Buches des Strafgesetzbuches (Book First of the Criminal Code);
- rechtswidrige Forderungen, Erpressung, Bestechung, Bestechlichkeit und Korruption, unerlaubte Einflussnahme und Rechnungslegungsdelikte gemäß Teil II Titel III Abschnitt IV des Ersten Buches des Strafgesetzbuches;
- Straftaten der Geldwäsche gemäß Artikel 3 des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche (Prevention of Money Laundering Act), es sei denn, diese Straftaten werden zusammen mit Straftaten im Zusammenhang mit der Verordnung über gefährliche Drogen (Dangerous Drugs Ordinance) oder der Verordnung über medizinische und verwandte Berufe (Medical and Kindred Professions Ordinance) verfolgt;
- Fälle von Betrug und missbräuchlicher Verwendung, wenn der verursachte finanzielle Schaden mindestens 50 000 EUR beträgt;
- Versuch oder die Verabredung zur Begehung der oben genannten Straftaten oder die Mittäterschaft an diesen.
Der Generalstaatsanwalt ist bei der Ausübung seiner Befugnisse zur Einleitung, Durchführung oder Einstellung von Strafverfahren, die ihm durch ein ihn zur Ausübung dieser Befugnisse ermächtigendes Gesetz übertragen wurden, keiner anderen Person oder Behörde gegenüber weisungsgebunden und unterliegt auch keiner Aufsicht, es sei denn, in einem bestimmten Gesetz ist Folgendes vorgesehen:
- die gerichtliche Nachprüfung einer Entscheidung, dass keine Strafverfolgung erfolgt, oder einer anderen Entscheidung wegen Rechtswidrigkeit oder Unangemessenheit oder
- die gerichtliche Nachprüfung einer Entscheidung des Generalstaatsanwalts aufgrund gesetzlich festgelegter Kriterien, wonach die Strafverfolgung vor einem oberen Gericht der Strafgerichtsbarkeit erfolgen soll, wenn die anwendbare Strafe strenger ist als diejenige, die anwendbar gewesen wäre, wenn dieselbe Straftat vor einem unteren Gericht der Strafgerichtsbarkeit verhandelt worden wäre.
Staatsanwalt (State Advocate)
Organisation
Die Staatsanwaltschaft (Office of the State Advocate) wurde am 18. Dezember 2019 als eigenständige juristische Person eingerichtet und nimmt bestimmte Funktionen und Aufgaben wahr, die zuvor in die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft fielen. Gemäß Artikel 91A der Verfassung hat die Staatsanwaltschaft verfassungsmäßige Aufgaben. Sie ist eine Regierungsbehörde, die gemäß dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft (State Advocate Act), Kapitel 603 der Gesetzessammlung für Malta, eingerichtet wurde.
Gemäß der Verfassung von Malta sind Staatsanwälte ebenso wie der Generalstaatsanwalt vor Amtsenthebung geschützt. Bei der Ausübung seiner Funktionen handelt ein Staatsanwalt nach eigenem Ermessen und darf weder der Weisung noch der Kontrolle einer anderen Person oder Behörde unterliegen.
Ein Staatsanwalt wird von einem stellvertretenden Staatsanwalt (Deputy State Advocate) und anderen Justizbeamten unterstützt.
Amt und Pflichten
Ein Staatsanwalt ist der oberste Rechtsberater der Regierung, während die Justizbeamten der Staatsanwaltschaft die Regierung vor den Zivil- und Verfassungsgerichten vertreten.
Die Staatsanwaltschaft vertritt die Republik Malta vor internationalen Gerichten, einschließlich des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, und ihre Beamten vertreten die Regierung auf internationalen Tagungen zum Thema Zusammenarbeit im Bereich Recht und Justiz.
Des Weiteren unterstützt die Staatsanwaltschaft bei der Ausarbeitung von Gesetzen und der Ratifizierung von Gesetzen durch das Parlament.
Richter
Organisation
Richter (Judges und Magistrates) werden vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag des gemäß Artikel 96A der Verfassung eingesetzten Ausschusses für die Ernennung von Richtern (Judicial Appointments Committee) ernannt. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs (Chief Justice) wird vom Präsidenten der Republik aufgrund eines Beschlusses des Repräsentantenhauses ernannt, der mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder gefasst wird.
Alle Richter üben ihr Amt unabhängig von der Exekutive aus und sind vor Amtsenthebungen geschützt. Zum Richter an einem erstinstanzlichen Gericht (Magistrate) kann nur ernannt werden, wer bereits seit mindestens sieben Jahren als Rechtsanwalt in Malta tätig war. Um als Richter an einem höherinstanzlichen Gericht (Judge) arbeiten zu können, sind zwölf Jahre erforderlich. Disziplinarmaßnahmen im Bereich der Justiz, die nicht zur Amtsenthebung eines Richters führen, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für die Justizverwaltung (Commission for the Administration of Justice). Gegen diesbezügliche Entscheidungen kann vor dem Verfassungsgericht ein Rechtsmittel eingelegt werden. Bei der Ausübung seiner Aufgaben ist der Ausschuss mit allen Befugnissen der Zivilgerichte ausgestattet. Stellt der Ausschuss fest, dass das Verhalten, das Gegenstand der Untersuchung ist, zur Amtsenthebung eines Richters führen könnte, sollte er dem Präsidenten der Republik vorschlagen, den Richter aufgrund eines nachgewiesenen Fehlverhaltens oder einer nachgewiesenen Unfähigkeit zur Ausübung seiner Funktion seines Amtes zu entheben. Der Richter kann gegen diesen Vorschlag vor dem Verfassungsgericht Rechtsmittel einlegen.
Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwälte (Lawyers)
Rechtsanwälte (Barristers/Lawyers)
Amt und Pflichten
Rechtsanwälte (Lawyers) sind zur Rechtsberatung und Erstellung von Gutachten befugt. Sie vertreten ihre Mandanten vor Gericht und anderen Instanzen der Justiz.
Zur Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts in Malta ist eine Bestallungsurkunde des Präsidenten der Republik mit dem Siegel der Regierung von Malta erforderlich. Nach dem Erhalt einer solchen Urkunde muss der Rechtsanwalt in öffentlicher Sitzung vor dem Berufungsgericht (Court of Appeal) einen Eid auf die Verfassung und einen Amtseid leisten.
Organisation
Die Rechtsanwaltskammer von Malta (Malta Chamber of Advocates) vertritt die Rechtsanwälte, die der Rechtsanwaltschaft von Malta (Bar of Malta) angehören. Dabei handelt es sich um eine freiwillige, nicht politische nichtstaatliche Organisation, die sich über die Mitgliedsgebühren finanziert sowie durch die Einnahmen aus Aktivitäten, die die Kammer organisiert. Die Kammer ist rechtlich als Organ von Rechtsanwälten anerkannt, das bei Angelegenheiten betreffend die Organisation und Verwaltung der Justiz mitwirkt.
In Malta gibt es nur eine Art von Rechtsanwalt. Die beiden für Rechtsanwälte verwendeten Bezeichnungen „Lawyer“ und „Advocate“ sind austauschbar. Der Beruf des Rechtsanwalts wird durch den Ausschuss für die Justizverwaltung (Commission for the Administration of Justice) geregelt. Diesem Ausschuss gehören der Präsident von Malta, der Chief Justice, zwei Richter, zwei Staatsanwälte, der Präsident der Rechtsanwaltskammer und zwei Juristen an. Beschwerden gegen einen Rechtsanwalt werden in einem Ausschuss behandelt, der sich aus fünf Rechtsanwälten zusammensetzt. Er schlägt dem Ausschuss für die Justizverwaltung Disziplinarmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt vor. Die Rechtsanwaltskammer bestimmt drei der fünf Mitglieder dieses Ausschusses, sodass sie große Einflussmöglichkeiten auf den Berufsstand hat.
Die Rechtsanwaltskammer unterhält eine Website, die über den Beruf des Rechtsanwalts informiert und ein Verzeichnis der Rechtsanwälte enthält. Dieses Verzeichnis ist in zwei Teile gegliedert: in einen der Öffentlichkeit zugänglichen Teil, der Angaben zu allen Rechtsanwälten enthält, die Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind, und einen Teil, der nur den Mitgliedern zugänglich ist, mit Angaben zu allen Rechtsanwälten, die der Kammer bekannt sind.
In den vergangenen Jahren hat die Kammer eine Reihe akademischer Konferenzen und Seminare veranstaltet sowie monatliche Vorträge angeboten, um die Weiterbildung aller Rechtsanwälte zu fördern.
Rechtsdatenbanken
Auf der Website der Regierung lawyersregister.gov.mt findet sich ein offizielles Verzeichnis der Rechtsanwälte, in dem die Namen und weitere Angaben der zugelassenen Rechtsanwälte aufgeführt sind, die sich mit der Veröffentlichung ihrer beruflichen Angaben in diesem Verzeichnis einverstanden erklärt haben. Das Verzeichnis ist öffentlich zugänglich.
Notare
Amt und Pflichten
Notare sind Amtsträger und dazu befugt, Dokumente von Personen zu deren Lebzeiten sowie Testamente entgegenzunehmen und mit öffentlichem Glauben zu versehen. Dementsprechend sind Notare auch für die Aufbewahrung dieser Schriftstücke verantwortlich und können Ausfertigungen dieser Schriftstücke anfertigen. Die Befugnisse und Aufgaben eines Notars sind in Kapitel 55 der Gesetzessammlung für Malta (Notarial Profession and Notarial Archives Act) (Notargesetz) festgelegt.
Notare leisten vor ihrem Amtsantritt einen Eid auf die Verfassung und einen Amtseid vor dem Berufungsgericht.
Die Aufsicht über die Notariate, die Notariatsarchive und das öffentliche Register wird durch ein spezielles Gericht, das sogenannte Gericht für die Nachprüfung von notariellen Akten und Urkunden (Court of Revision of Notarial Acts), ausgeübt. Dieses Gericht setzt sich aus vom Minister ernannten pensionierten Richtern (Judges und Magistrates) sowie aus Rechtsanwälten (Advocates) und Notaren zusammen.
Das Gericht kann die Archive, das öffentliche Register oder ein Notariat ohne vorherige Ankündigung besuchen und überprüfen, wenn ihm dies angebracht erscheint.
Das Amtsblatt der Regierung von Malta veröffentlicht jedes Jahr im Januar eine Liste mit den Notaren, die in Malta praktizieren.
Organisation
Der Notariatsrat (Notarial Council) hat die Aufsicht über die Notare. Er ist dazu befugt, entweder von sich aus oder aufgrund einer Beschwerde die Berufsausübung und das Verhalten jedes Notars zu überprüfen, wenn diese als unvereinbar mit den Regeln des Notarberufs angesehen werden. Der Rat ist auch dazu befugt, Untersuchungen durchzuführen, wenn ein Notar der Fahrlässigkeit oder des Amtsmissbrauchs bei der Berufsausübung oder in Bezug auf berufliche Angelegenheiten beschuldigt wird, es sei denn, diese Befugnis wurde gemäß Kapitel 55 Artikel 85 und 94 des Notargesetzes (Notarial Profession and Notarial Archives Act of the Laws of Malta) oder nach Maßgabe eines anderen Gesetzes einer anderen Stelle übertragen.
Rechtsdatenbanken
Die offizielle Website des Notariatsrats (Notarial Council) enthält Informationen über den Notariatsrat, sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Notare nützliche allgemeine Informationen und ein Verzeichnis mit Angaben zu den in Malta praktizierenden Notaren. Die Datenbank ist allgemein zugänglich und gebührenfrei.
Weitere Rechtsberufe
Rechtsbeistände (Legal Procurators)
Zur Ausübung des Berufs eines Rechtsbeistands (Legal Procurator) in Malta ist eine Bestallungsurkunde des Präsidenten der Republik mit dem Siegel der Regierung von Malta erforderlich. Nach dem Erhalt einer solchen Urkunde muss der Rechtsbeistand in öffentlicher Sitzung vor dem Berufungsgericht (Court of Appeal) einen Eid auf die Verfassung und einen Amtseid leisten.
Die Hauptaufgabe des Rechtsbeistands besteht darin, den Rechtsanwalt, dem er zuarbeitet, bei Gerichtsverfahren zu unterstützen. Das heißt, dass er an der Einreichung von Schriftsätzen bei Gericht im Namen der Mandanten beteiligt ist und im Allgemeinen andere Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung von vom Rechtsanwalt geführten Prozessen übernimmt.
Der Rechtsbeistand darf vor den Gerichten der unteren Instanz (Courts of Magistrates) und vor bestimmten Fachgerichten und Gremien auftreten. Er darf auch beratend tätig sein.
Der Ausschuss für die Justizverwaltung ist die für die Regulierung dieses Berufs in Malta zuständige Stelle.
Amt für Gerichtsdienste (Court Services Agency)
Das Amt für Gerichtsdienste (Court Services Agency) ist für die Verwaltung der maltesischen Gerichte zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Verwaltung der Verzeichnisse und der ihm zugeordneten Beamten, die Archivierung und Zustellung gerichtlicher Schriftstücke, die Vollstreckung von vollstreckbaren Titeln wie Urteilen und richterlichen Anordnungen durch einen gerichtlich bestellten Gerichtsvollzieher und andere Beamte sowie Zwangsversteigerungen, Schwurgerichtsverhandlungen und sonstige Strafverfahren.
Stellvertretender Urkundsbeamter (489 Kb)
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