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Rechtsberufe

Niederlande

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in den Niederlanden.

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Niederlande
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Staatsanwalt

Organisation

Die Staatsanwaltschaft (Openbaar Ministerie oder OM) ist landesweit organisiert und in allen Regionen der Niederlande vertreten. Daneben existieren eine nationale Staatsanwaltschaft, die sich mit der Bekämpfung der (internationalen) organisierten Kriminalität befasst, und eine Abteilung der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Umwelt-, Betrugs- und Wirtschaftskriminalität.

In den zehn Bezirksstaatsanwaltschaften bearbeiten Staatsanwälte, unterstützt durch Verwaltungsfachkräfte und Rechtssachverständige, die mehreren Hunderttausend Rechtssachen, die jährlich anfallen. Mit Berufungsverfahren wird eins der vier regionalen Staatsanwaltschaften befasst. Vertreter der Staatsanwaltschaft ist hier der Generalanwalt (Advocaat-Generaal). Die Leitung der regionalen Staatsanwaltschaften liegt in den Händen der leitenden Staatsanwälte und Generalanwälte. Die nationale Leitung der Staatsanwaltschaft hat das Kollegium der Generalstaatsanwälte (College van Procureurs-generaal) in Den Haag inne; politisch verantwortlich ist der Justizminister. Gemeinsam mit dem Kollegium legt der Justizminister die Prioritäten für Ermittlungen und Verfolgungen fest.

Aufgaben und Pflichten

Wer einer strafbaren Handlung verdächtigt wird, bekommt es mit der Staatsanwaltschaft zu tun, der einzigen Instanz in den Niederlanden, die Verdächtige dem Strafrichter vorführen kann. Die Staatsanwaltschaft sorgt dafür, dass strafbare Handlungen aufgedeckt und verfolgt werden.

Zu diesem Zweck wird mit der Polizei und anderen Ermittlungsdiensten zusammengearbeitet. Der Staatsanwalt leitet das Ermittlungsverfahren. Er überwacht auch die ordnungsgemäße Vollstreckung des richterlichen Urteils; Geldbußen müssen bezahlt, Freiheitsstrafen abgesessen und Sozialstrafen gut ausgeführt werden. Gemeinsam mit den Richtern ist die Staatsanwaltschaft Teil der Justiz. Die Staatsanwaltschaft ist demnach kein öffentliches Amt im üblichen Sinne, obwohl ihre niederländische Bezeichnung wörtlich übersetzt „öffentliches Amt“ bedeutet.

Richter

Organisation

Wer Richter werden will, muss mindestens mehrere Jahre Berufserfahrung nachweisen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier. Die Berufserfahrung kann durch eine interne Ausbildung am Gericht oder durch anderweitige juristische Tätigkeit erworben werden. Die Richterschaft stellt die notwendigen Schulungsmaßnahmen zur Verfügung.

Richter werden vom König unter der Verantwortung des Ministers für Justiz und Sicherheit ernannt. Das Richteramt steht nur niederländischen Staatsangehörigen offen. Die Kandidaten müssen ein Studium der Rechtswissenschaft an einer niederländischen Hochschule abgeschlossen haben.

Die Nominierung für die Ernennung zum Richter erfolgt nur auf Empfehlung eines nationalen Auswahlausschusses, der sich aus Vertretern der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft und gesellschaftlich engagierten Einzelpersonen zusammensetzt.

Jeder Richter wird für ein bestimmtes Gericht ernannt. Dies kann nur auf Wunsch des betreffenden Gerichts geschehen. Diese Bedingungen gewährleisten die größtmögliche Objektivität des Ernennungssystems.

Richter sind Beamte mit Sonderstatus. Nach ihrer Ernennung können sie keine andere Ernennung annehmen. Richter können ihr Amt bis zum vollendeten siebzigsten Lebensjahr ausüben. Davor können sie nur vom Hohen Rat der Niederlande (Hoge Raad der Nederlanden) auf Betreiben des Generalstaatsanwalts (procureur-generaal) dieses Gerichts ihres Amtes enthoben werden.

Aufgaben und Pflichten

Aufgabe des Richters ist es, in Rechtsstreitigkeiten – an denen auch der Staat als Partei beteiligt sein kann – unparteiisch Entscheidungen zu fällen. Um diese Unabhängigkeit gegenüber dem Staat zu gewährleisten, wird ein besonderes Auswahl- und Ernennungsverfahren angewendet. Aus diesem Grund unterscheidet sich die Rechtsstellung des Richters von der anderer Beamter.

Gemäß der niederländischen Verfassung fällt der Richter Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten. Aus der Verfassung ergibt sich zudem die Rechtsstellung der Richterschaft.

Der Richter kann nach eigenem Ermessen unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften Rechtssachen verhandeln. Außerdem bestimmt er im Wesentlichen den praktischen Verfahrensverlauf, also etwa die Dauer bestimmter Verfahrensabschnitte.

Das Verhalten des Richters unterliegt gesetzlichen Vorschriften, die bezwecken, dass der Richter sein Amt unparteiisch versieht. Bezweifelt eine Prozesspartei während des Verfahrens die Unparteilichkeit des Richters, bietet das Gesetz dieser Partei die Möglichkeit, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Es kommt vor, dass eine Prozesspartei mit der Arbeit des Richters unzufrieden ist. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen der gerichtlichen Entscheidung in der Sache und dem Verhalten des Richters:

  1. Betrifft die Unzufriedenheit das Urteil, hat die betreffende Partei in der Regel die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
  2. Geht es jedoch um das Verhalten des Richters, kann eine Beschwerde an die Leitung des Gerichts, an dem der Richter sein Amt versieht, gerichtet werden. Jedes Gericht verfügt über ein Beschwerdeverfahren, in dem die Handhabung solcher Beschwerden geregelt ist.

Richter müssen mindestens zwei Rechtsgebiete beherrschen. Üblicherweise verhandeln sie eine Rechtssache in einem Rechtsgebiet und wechseln dann zu einem anderen Rechtsgebiet. Mit diesem System soll verhindert werden, dass sich ein Richter zu intensiv oder zu lange auf ein einziges Rechtsgebiet konzentriert.

Richter sind an ordentlichen Gerichten (rechtbanken) beschäftigt. Diese umfassen mindestens vier Kammern: eine Zivilkammer, eine Strafkammer, eine Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten und eine unterinstanzliche Kammer. Die in der unterinstanzlichen Kammer tätigen Richter werden als „kantonrechters“, die in den übrigen Kammern tätigen Richter als „rechters" bezeichnet. Die Richter bei den Rechtsmittelinstanzen (gerechtshoven) und beim Hohen Rat heißen „raadsheren“.

Die Zusammensetzung der Gerichte in der Verhandlung sieht folgendermaßen aus:

  • Die in den unterinstanzlichen Kammern tätigen Richter entscheiden eigenständig über Rechtssachen.
  • Die übrigen Richter an den ordentlichen Gerichten in der Regel auch; bestimmte Rechtssachen müssen jedoch von einem aus drei Richtern bestehenden Spruchkörper verhandelt werden.
  • An den Gerichtshöfen entscheidet für gewöhnlich ein Spruchkörper, der sich aus drei Richtern zusammensetzt, es sei denn, die betreffende Rechtssache darf auch von einem Einzelrichter verhandelt werden. Die Vorschriften hierfür sind im Gesetz über das Gerichtswesen (Wet op de rechterlijke organisatie) festgelegt.
  • Im Hohen Rat entscheiden in jedem Fall fünf Richter.

Der Rat für die Rechtsprechung (Raad voor de rechtspraak) ist für die berufsständischen Regeln zuständig.

Rechtsdatenbank

Weitere Informationen sind auf der allgemeinen Website über die niederländische Rechtsprechung zu finden, die öffentlich zugänglich ist.

Organisation der Rechtsberufe

Rechtsanwälte

Alle niederländischen Rechtsanwälte sind kraft Gesetzes Mitglieder der niederländischen Anwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten). Gesetzlicher Auftrag der niederländischen Anwaltskammer ist die Gewährleistung der Qualität der von den Anwälten erbrachten Leistungen. Die Qualität der anwaltlichen Leistungen wird unter anderem durch Folgendes gewährleistet:

  • ein umfassendes Schulungsprogramm für Anwälte,
  • das Abfassen von Verordnungen und anderen bindenden Vorschriften für Rechtsanwälte,
  • disziplinarrechtliche Maßnahmen,
  • Informationsdienste und andere Dienstleistungen für die Mitglieder und
  • Beratung der niederländischen Regierung bei politischen Vorhaben und Gesetzentwürfen.

Nach dem Rechtsanwaltsgesetz (Advocatenwet) müssen alle Rechtsanwälte der niederländischen Rechtsanwaltskammer angehören. Derzeit gibt es über 18 000 zugelassene Rechtsanwälte.

Rechtsberater

Für diesen Beruf gibt es keine zentrale berufsständische Vertretung.

Notare

Organisation

Der königliche niederländische Verband der Notare des bürgerlichen Rechts (Koninklijke Notariële Beroepsorganisatie) vertritt die Interessen der Notare in den Niederlanden und trägt dafür Sorge, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß ausführen können.

Aufgaben und Pflichten

Nach dem Gesetz ist für eine Reihe von Vereinbarungen und Rechtsgeschäften eine notarielle Beurkundung erforderlich. Dazu gehören im Wesentlichen Folgende:

  1. Übertragung von Immobilien in den Niederlanden,
  2. Entstehung und Löschung von Hypotheken,
  3. Errichtung öffentlicher oder privater Gesellschaften mit beschränkter Haftung (NV und BV) sowie Änderungen ihrer Satzungen bzw. Statuten,
  4. Errichtung von Stiftungen oder Vereinen (einschließlich Genossenschaften) sowie Änderung ihrer Satzung,
  5. Aufsetzen, Ändern und Vollstreckung von Testamenten,
  6. Aufsetzen und Ändern von Eheverträgen und Vereinbarungen über eingetragene Lebenspartnerschaften,
  7. Übertragung von Namensaktien und
  8. notarielle Beurkundung von Schenkungen und Spenden.

Aus praktischen Gründen erledigt ein Notar häufig auch noch andere Rechtsgeschäfte und setzt andere Arten von Vereinbarungen auf. Dazu gehören beispielsweise Unternehmensgründungsverträge (für Personengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts), Vereinbarungen zwischen Partnern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Bestimmungen zum Schutz privater Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegenüber Dritten.

Weitere Rechtsberufe

Der königliche Berufsverband der Gerichtsvollzieher in den Niederlanden (Koninklijke Beroepsorganisatie van Gerechtsdeurwaarders, KBvG) wird durch das Gerichtsvollziehergesetz (Gerechtsdeurwaarderswet) geregelt. Dadurch obliegt dem KBvG – dem alle Gerichtsvollzieher in den Niederlanden angehören müssen – die Aufgabe, die ordnungsgemäße Amtsausübung zu gewährleisten.

In den Niederlanden sind Gerichtsvollzieher gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten für den Empfang und die Übermittlung von Schriftstücken zuständig. In den Niederlanden zuzustellende Schriftstücke sind direkt an einen Gerichtsvollzieher zu übermitteln. Zustellungsersuchen sind auf Niederländisch oder Englisch zu stellen. Ersuchen können nicht an die niederländische Zentralstelle, also den königlichen Berufsverband der Gerichtsvollzieher in den Niederlanden zu richten. Dessen Hilfe kann nur in den in Artikel 3 Buchstabe c der genannten EG-Verordnung erwähnten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.

Kostenlose Rechtsberatung

Für eine erste Rechtsberatung können Sie sich an eine der Rechtshilfestellen (Het Juridisch Loket) wenden. Hier erhalten Sie rechtliche Aufklärung, Informationen und Rat. Wer Prozesskostenhilfe benötigt, sollte sich zunächst an die Rechtshilfestellen wenden.

Bei Bedarf werden Sie dann in einem zweiten Schritt an einen privaten Rechtsanwalt oder Mediator verwiesen.

Alle Auskünfte der Rechtshilfestellen sind kostenlos und werden vor Ort oder im Rahmen einer Beratung erteilt. Sie können sich bei Problemen des Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Einwanderungsrechts an diese Stellen wenden.

Es gibt insgesamt 44 solcher Rechtshilfestellen. Sie sind gleichmäßig über die Niederlande verteilt, sodass jeder niederländische Bürger sich leicht rechtlich beraten lassen kann.

Weitere Informationen sind auf der Website der Rechtshilfestellen zu finden.

Links zum Thema

Staatsanwaltschaft

Niederländische Rechtsprechung und Hoher Rat der Niederlande

Niederländische Anwaltskammer

Königlicher niederländischer Verband der Notare des bürgerlichen Rechts

Königlicher Berufsverband der Gerichtsvollzieher in den Niederlanden

Rechtshilfestellen

Letzte Aktualisierung: 11/01/2022

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