Rechtsberufe

Spanien

In Spanien versteht man unter einem Rechtsberuf einen Beruf, für den eine spezielle juristische Ausbildung erforderlich ist, da bei seiner Ausübung Recht angewandt wird. Einzel- und Kollegialrichter Staatsanwalt Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Rechtsanwalt Rechtsberater Notar Registerführer Prozessbevollmächtigter Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater

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Rechtsberufe - Einführung

In Spanien versteht man unter einem Rechtsberuf einen Beruf, für den eine spezielle juristische Ausbildung erforderlich ist, da bei seiner Ausübung Recht angewendet wird.

Die wichtigsten Rechtsberufe in Spanien sind: Staatsanwalt (fiscal), Einzelrichter (juez) und Kollegialrichter (magistrado), Rechtsanwalt (abogado), Notar (notario), Urkundsbeamter der Geschäftsstelle (letrado de la administración de justicia), Registerführer im Grundbuchamt und beim Handelsregister und Prozessbevollmächtigter (procurador).

Einzel- und Kollegialrichter

Organisation

Das vom Volk ausgehende Recht wird im Namen des Königs durch Einzel- und Kollegialrichter gesprochen, die die richterliche Gewalt innehaben. Sie sind die einzigen, die Recht sprechen können, d. h., nur sie können Entscheidungen verhängen und diese auch vollstrecken lassen.

Richter sind unabhängig von den übrigen Gewalten im Staat und nur an die Verfassung und das Gesetz gebunden.

Der Zugang zu einer richterlichen Laufbahn gründet auf den Grundsätzen von Verdienst und Befähigung. Das Auswahlverfahren ist objektiv und transparent und garantiert allen, die die Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Fähigkeiten sowie die berufliche Eignung zur Ausübung des Richterberufs verfügen, Chancengleichheit.

Das Gerichtsverfassungsgesetz teilt den Richterberuf in drei Laufbahngruppen ein:

  • Kollegialrichter am Obersten Gerichtshof (magistrado del Tribunal Supremo),
  • Kollegialrichter (magistrado),
  • Einzelrichter (juez).

Die zahlenmäßig stärkste Kategorie ist die der Einzelrichter. Das Gerichtsverfassungsgesetz schreibt für die Zulassung zum Beruf des Richters die Teilnahme an einer Auswahlprüfung für graduierte Juristen und an einem Lehrgang an der Richterakademie (Escuela Judicial) vor.

Eine geringere Anzahl übt den Richterberuf als Kollegialrichter und Richter am Obersten Gerichtshof aus.

Die Bestellung zum Richter am Obersten Gerichtshof Spaniens erfolgt durch den Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) unter Richtern, die mindestens fünfzehn Jahre im Staatsdienst gearbeitet haben und davon zehn an einem Kollegialgericht. Ein Fünftel der Kollegialrichter am Obersten Gerichtshof wird unter Rechtsanwälten mit mindestens fünfzehn Jahren Berufserfahrung und anerkannter fachlicher Kompetenz ausgewählt.

Amt und Aufgaben

Die Richter und Gerichte befassen sich ausschließlich mit Rechtssachen, in denen sie nach dem Gerichtsverfassungsgesetz oder nach anderen Gesetzen zuständig sind.

Um sich mit den verschiedenen Gerichtszweigen vertraut zu machen, konsultieren Sie bitte den Abschnitt „Gerichtsorganisation in Spanien“.

Einzel- und Kollegialrichter üben ihre richterliche Gewalt unabhängig von den übrigen Organen der Judikative und den staatlichen Organen der Justiz aus.

Einzel- und Kollegialrichter können in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form straf- und zivilrechtlich haftbar gemacht werden und unterliegen gemäß den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes disziplinarischen Maßnahmen.

Für weitere Informationen siehe: Allgemeiner Rat der rechtsprechenden Gewalt.

Staatsanwalt

Organisation

Die Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) ist ein verfassungsmäßig wichtiges Organ mit eigener Rechtspersönlichkeit, das im Rahmen der rechtsprechenden Gewalt funktionell eigenständig ist. Sie übt ihre Funktionen durch eigene Organe gemäß den Prinzipien der Handlungseinheit und Weisungsgebundenheit und in jedem Fall unter Achtung der Grundsätze der Legalität und Unparteilichkeit aus.

Der Generalstaatsanwalt (Fiscal General del Estado) ist der oberste Vertreter der Staatsanwaltschaft für das gesamte Staatsgebiet Spaniens. Ihm obliegt es, die für die Dienstausübung der Staatsanwaltschaft erforderlichen Weisungen zu erteilen sowie allgemein die Leitung und Kontrolle der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen.

Staatsanwälte sind Beamte, die im Rahmen einer Auswahlprüfung ausgewählt werden, für die ein Hochschulabschluss oder ein Doktortitel in Rechtswissenschaften Voraussetzung ist. Organisatorisch unterstehen sie der Generalstaatsanwaltschaft und den jeweiligen Staatsanwaltschaften der autonomen Gemeinschaften.

Amt und Aufgaben

Artikel 124 der spanischen Verfassung von 1978 besagt, dass die Staatsanwaltschaft „unbeschadet der anderen Organen übertragenen Funktionen die Aufgabe hat, von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Personen die Tätigkeit der Justiz zu unterstützen, um Rechtsstaatlichkeit, Bürgerrechte und das öffentliche Interesse nach Maßgabe des Gesetzes zu wahren, sowie über die Unabhängigkeit der Gerichte zu wachen und sich vor diesen für das soziale Wohl der Betroffenen einzusetzen“.

Die Staatsanwaltschaft hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sie wacht über den effizienten und fristgerechten Ablauf der Rechtsprechung nach Maßgabe des Gesetzes, indem sie gegebenenfalls Anklage erhebt, Rechtsmittel einlegt oder andere Maßnahmen einleitet.
  • Sie ist an Strafprozessen beteiligt, indem sie sicherstellt, dass die Justizbehörden die geeigneten Vorsichtsmaßnahmen treffen und Ermittlungen durchführen, die der Feststellung von Sachverhalten dienen.
  • Sie beteiligt sich nach den gesetzlichen Maßgaben an Zivilverfahren, wenn gesellschaftliche Interessen oder die Interessen von Minderjährigen, Behinderten oder Benachteiligten auf dem Spiel stehen, bis die normalen Mechanismen der Vertretung eintreten.
  • Sie nimmt hinsichtlich der Strafmündigkeit von Minderjährigen die in den einschlägigen Gesetzen vorgesehenen Aufgaben wahr, um dem Wohl des Minderjährigen zu dienen.

Für weitere Informationen siehe: Staatsanwaltschaft.

Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Organisation

Die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sind ein leitendes Organ der Justizverwaltung. Als dem Justizministerium unterstellte Beamte üben sie ihr Amt eigenständig aus.

Urkundsbeamte der Geschäftsstelle müssen einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften haben und nach bestandener Auswahlprüfung einen Kurs an der juristischen Fortbildungsakademie (Centro de Estudios Jurídicos) absolvieren.

Urkundsbeamte unterstehen dem Justizministerium und dem Leiter der Geschäftsstelle (Secretarios de Gobierno) des jeweiligen Obergerichts. Sie unterliegen praktisch denselben Unvereinbarkeitsregeln und Verboten wie Richter.

Amt und Aufgaben

Zu den Aufgaben der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gehört die Ausführung bzw. Überwachung der Ausführung aller in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden richterlichen bzw. gerichtlichen Entscheidungen und Beschlüsse. Sie handeln stets im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit und Unparteilichkeit, sind bei gerichtlichen Beurkundungen eigenständig und unabhängig und unterliegen bei der Ausübung aller anderen Funktionen dem Grundsatz der Handlungseinheit und Weisungsgebundenheit.

Urkundsbeamte der Geschäftsstelle sind für die Zusammenstellung von Unterlagen und das Führen von Akten zuständig. Sie nehmen gerichtliche Entscheidungen zu den Akten, sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf von Gerichtsverfahren und sind für die gerichtliche Personalplanung zuständig. Sie sind auch für die Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Verwaltungen zuständig und erstellen Gerichtsstatistiken.

Für weitere Informationen zu den Gerichtsbediensteten Spaniens siehe:

Organisation der Rechtsberufe

Rechtsanwalt

Der Beruf des Rechtsanwalts gehört zu den freien Berufen. Anwälte sind unabhängig und stehen im Dienste der Gesellschaft. Sie sind keine Beamten und üben ihren Beruf in freiem und lauterem Wettbewerb aus (Artikel 1 der spanischen Anwaltsordnung (Estatuto General de la Abogacía Española)).

Zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts gehören die Anleitung und Verteidigung der Parteien in allen Arten von Gerichtsverfahren sowie die Beratung und Vertretung ihrer Mandanten, sofern das Gesetz hierfür nicht eine andere Berufsgruppe vorsieht.

Wer als Rechtsanwalt arbeiten möchte, muss:

  • die spanische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines Unterzeichnerstaates des Vertrags über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 besitzen;
  • volljährig sein und darf nicht aus irgendeinem Grund von der Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts ausgeschlossen sein;
  • zugelassener Rechtsanwalt sein oder einen spanischen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften (in Fällen, die nicht durch das Gesetz Nr. 30/2006 vom 30. Oktober 2006 über die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwalts oder Rechtsvertreters       und durch diesbezügliche Durchführungsverordnungen reguliert sind) oder einen gleichwertigen ausländischen Abschluss haben, der nach den geltenden Normen offiziell anerkannt wurde;
  • Mitglied der Anwaltskammer (Colegio de Abogados) für den Bezirk sein, an dem sich der alleinige oder berufliche Hauptsitz befindet, um den Beruf in ganz Spanien ausüben zu können.

Die Vergütung der von Rechtsanwälten geleisteten Dienste erfolgt entweder durch ein festgelegtes Honorar, einen Stundensatz oder Abschlagszahlungen . Mandant und Anwalt können die Höhe des Honorars frei vereinbaren, solange die berufsständischen Grundsätze eingehalten werden und kein unlauterer Wettbewerb vorliegt.

Für weitere Informationen siehe: Allgemeiner Rat der spanischen Anwaltschaft.

Rechtsdatenbanken

Ist der Zugang zu den Rechtsdatenbanken kostenlos?

Ja, der Zugang ist kostenlos.

Rechtsberater

Siehe den Abschnitt „Rechtsanwalt“.

Notar

Organisation, Amt und Aufgaben

Der Notar hat zwei untrennbar miteinander verbundene Aufgaben: Er ist öffentlicher Bediensteter und Rechtsexperte, dessen wichtigste öffentliche Funktion die Beglaubigung von rechtlichen Urkunden und sonstigen außergerichtlichen Schriftstücken ist. Er erstellt diese Schriftstücke gemäß den Wünschen der Parteien und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die er überprüft, auslegt und über deren Wirkungen er die Parteien informiert.

Da er öffentlicher Bediensteter ist, haben die von ihm beurkundeten oder beglaubigten Dokumente (notarielle Beurkundungen – escrituras publicas; Policen – pólizas mercantiles oder beglaubigte Kopien – testimonios) je nach Art des Dokuments besondere gerichtliche oder außergerichtliche Wirkungen.

In Spanien sind alle Aspekte des Amtes eines Notars strikt reguliert (Bestellung durch das Justizministerium, Zulassung durch Auswahlprüfungen; begrenzte Anzahl an Stellen; Vergütung nach einer vom Staat festgesetzten Gebührenordnung; Ruhestand; Disziplinarmaßnahmen). Beförderungen erfolgen nach dem Dienstalter oder durch Auswahlverfahren des Justizministeriums.

Für die Teilnahme an den Auswahlverfahren für Notare ist ein Hochschulabschluss oder Postgraduiertenabschluss in Rechtswissenschaften erforderlich.

Notare sind in den Notarkammern (Colegios Notariales) der einzelnen autonomen Gemeinschaften zusammengeschlossen. Darüber steht der Allgemeine Rat der Notarschaft (Consejo General del Notariado), dem der Staat bestimmte Aufsichtsbefugnisse übertragen hat.

Notare unterstehen über die Generaldirektion für das Register- und Notariatswesen (Dirección General de los Registros y del Notariado), die die von Notaren erbrachten Leistungen überprüft und überwacht, direkt dem Justizministerium.

Für weitere Informationen siehe: Allgemeiner Rat der Notarschaft Spaniens (www.notariado.org).

Sonstige Rechtsberufe

Registerführer

Das Grundbuchamt, das Handelsregister und das Verzeichnis beweglicher Vermögensgegenstände dienen der öffentlichen Aufzeichnung bestimmter Rechtsansprüche, Urkunden oder Rechtsgeschäfte, die ihrem Inhaber ein absolutes Recht verleihen, so dass Dritte von deren Legitimität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit ausgehen können. Dies bedeutet, dass keine weiteren Garantien benötigt werden (Eigentumstitel, Garantien usw.), um sich als Inhaber solcher Rechte auszuweisen. Die Register sind folglich ein sichereres und kostenwirksameres System, da nur noch eine einmalige Gebühr zu entrichten ist und die Wirkung sofort eintritt und dauerhaft ist.

Die Registerführer sind öffentliche Bedienstete, die für das Führen der Grundbücher, Handelsregister und Vermögensregister in Spanien zuständig sind. Sie sind sowohl öffentliche Bedienstete als auch Angehörige der Rechtsberufe: sie handeln eigenverantwortlich und führen bestimmte öffentliche Aufgaben durch, die ihnen per Gesetz übertragen wurden, insbesondere durch die Hypotheken-, Handels- und Verwaltungsgesetze. Die Eigenschaft als öffentliche Bedienstete verleiht ihnen das Hypothekengesetz (Ley Hipotecaria), und als solche genießen sie die ihnen laut Verwaltungsgesetzgebung zustehenden Rechte.

Für Zulassung, geografische Verteilung und Anzahl der Stellen, die Vergütung, disziplinarische Maßnahmen und Ruhestandsregelungen ist der Staat zuständig. Registerführer müssen einen Hochschulabschluss oder Postgraduiertenabschluss in Rechtswissenschaften haben und an vom Staat organisierten Auswahlverfahren teilnehmen.

Die Vergütung erfolgt in Form von Gebühren, die vom Staat festgesetzt werden.

Die Registerführer im Grundbuchamt, beim Handelsregister und beim Verzeichnis der beweglichen Vermögensgegenstände sind Mitglieder der Nationalen Kammer der Registerführer Spaniens (Colegio Nacional de Registradores de España), der der Staat bestimmte Überwachungsbefugnisse übertragen hat.

Sie unterstehen über die Generaldirektion für das Register- und Notariatswesen (Dirección General de los Registros y del Notariado), die eine Überprüfungs- und Überwachungsfunktion über die Register ausübt, direkt dem Justizministerium

Aufgabe der Registerführer ist es, die Dokumente zu beurteilen, die in die von ihnen betreuten Register eingetragen werden sollen, und die Öffentlichkeit in Registerfragen zu beraten. Außerdem sorgen sie für den Zugang der Öffentlichkeit zu den eingetragenen Daten und kontrollieren gegebenenfalls, ob bei den Personen, die einen Antrag auf Zugang stellen, ein berechtigtes Interesse besteht. Sie schützen sensible Daten auf angemessene Weise.

Für weitere Informationen siehe: Nationale Kammer der Registerführer Spaniens.

Prozessbevollmächtigter (Prokurator)

Der Prozessbevollmächtigte (procurador) vertritt kraft der ihm hierfür verliehenen Befugnisse die Rechte und Interessen der Parteien vor den ordentlichen Gerichten, stellt die Beweiskraft der Mitteilungen zwischen Gericht und Partei sicher und führt weitere, gesetzlich vorgeschriebene Pflichten aus.

Den Beruf des Prozessbevollmächtigten ausüben darf nur, wer über eine Qualifikation als Prozessbevollmächtigter oder Gerichtsbevollmächtigter verfügt (im letztgenannten Fall siehe hierzu Gesetz Nr. 30/2006 vom 30. Oktober 2006 über die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwaltes oder Gerichtsbevollmächtigten), bei der Kammer der Prozessbevollmächtigten (Colegio de Procuradores) eingetragen ist, eine Bürgschaft hinterlegt und einen Eid ableistet oder eine eidesstattliche Versicherung abgibt.

Die Prozessbevollmächtigten unterstehen der Kammer der Prozessbevollmächtigten, deren Vorstand die angemessene Berufsausübung durch seine Mitglieder überwacht.

Die Vergütung erfolgt in Form von Gebühren, die vorab vom Justizministerium festgesetzt werden.

Für weitere Informationen siehe: Allgemeiner Rat der Prozessbevollmächtigten Spaniens.

Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater

Der Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater (graduado social) ist ein Fachmann, der an arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verfahren teilnehmen kann, die vor Gericht verhandelt werden.

Ein Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater kann an allen Verfahren vor Gerichten unterer und oberer Instanz teilnehmen und Rechtsmittel einlegen. Bei der Einlegung eines Rechtsmittels vor dem Obersten Gerichtshof ist allerdings die Anwesenheit eines Rechtsanwalts erforderlich.

In Spanien gibt es über 25 000 Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen beraten.

Links zum Thema

JUSTIZMINISTERIUM SPANIENS

ALLGEMEINER RAT DER RECHTSPRECHENDEN GEWALT SPANIENS

STAATSANWALTSCHAFT SPANIENS

NATIONALE KAMMER DER REGISTERFÜHRER SPANIENS

ALLGEMEINER RAT DER SPANISCHEN ANWALTSCHAFT

ALLGEMEINER RAT DER PROZESSBEVOLLMÄCHTIGTEN SPANIENS

ALLGEMEINER RAT DER NOTARSCHAFT SPANIENS

NATIONALE KAMMER DER REGISTERFÜHRER SPANIENS

ALLGEMEINER RAT DER BERUFSVEREINIGUNGEN DER RECHTSBERATER IN SPANIEN

Letzte Aktualisierung: 26/02/2024

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