Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

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Wenn der Staat keinen wirksamen Zugang zu Gerichten oder keinen wirksamen Rechtsbehelf gewährt, ist das Einreichen einer Klage wegen Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts der einzig mögliche gerichtliche Weg. In diesem Zusammenhang sollte ein kürzlich ergangenes Urteil des Verfassungsgerichts (Constitutional Court) in seiner Berufungsinstanz Beachtung finden, in dem das Gericht entschied, dass der Staat eine positive Verpflichtung habe, das Menschenrecht einer Klägerin auf Leben und darauf, keiner häuslichen Gewalt ausgesetzt zu sein, zu schützen und zu wahren.[1] Der Gerichtshof stellte fest, dass der Klägerin ein wirksamer Rechtsbehelf vorenthalten worden sei. Möglicherweise könnte dies durch eine weite Auslegung des Rechts auf Leben und/oder des Rechts auf Eigentum und Familienleben auf den Bereich des Umweltrechts übertragen werden.

Die Strafen für die Missachtung von gerichtlichen Anordnungen und Entscheidungen werden in Artikel 997 der Gerichtsorganisations- und Zivilprozessordnung (Code of Organisation and Civil Procedure) (Kapitel 12) genannt. Danach kann der Täter in Verfahren wegen einer Handlung oder Unterlassung, die eine Missachtung des Gerichts darstellt, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit einer Geldbuße von mindestens zweihundertzweiunddreißig Euro und vierundneunzig Cent (232,94 EUR) und höchstens zweitausenddreihundertneunundzwanzig Euro und siebenunddreißig Cent (2329,37 EUR) oder mit einer Geldbuße und einer Freiheitsstrafe bestraft werden.


[1] Der Staat wurde für schuldig befunden, die Frau nicht vor Missbrauch geschützt zu haben.

Letzte Aktualisierung: 07/06/2023

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