– Rechtsmittel gegen Passivität der Verwaltung können im Wege der Anfechtung einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Ablehnung des Erlasses eines Rechtsakts eingelegt werden. Da der Verwaltungsrichter mit jeder Entscheidung befasst werden kann, die Anlass zu einer Beschwerde gibt, kann eine Bürgerin oder ein Bürger eine solche Entscheidung schaffen, indem er einen Verwaltungsakt fordert und die ausdrückliche oder stillschweigende Ablehnung dieses Rechtsakts anficht. Kraft der ihm übertragenen Befugnisse kann der Verwaltungsrichter die Verwaltungsbehörde auffordern, den zur Einhaltung des Gesetzes erforderlichen Rechtsakt zu erlassen.
– Der Richter kann auch unter Androhung eines Zwangsgelds den Mechanismus der einstweiligen Verfügung anwenden, um die Umsetzung seiner Urteile sicherzustellen. So gab der Richter des Tribunal de Grande Instance von Paris am 18. Dezember 2015 (Rechtssache Nr. 15/60067) mittels einer einstweiligen Anordnung den Anträgen einer Vereinigung zum Schutz des Kulturerbes statt, indem er die Genehmigung zum Abriss eines Teils der Bauten des „Jardin des Serres d’Auteuil“ aussetzte. Mit dieser Genehmigung sollte ein Projekt des französischen Tennisverbands zur Erweiterung der Roland-Garros-Tennisanlage gefördert werden. Der Richter ordnete die sofortige Aussetzung der Arbeiten für einen Zeitraum von drei Monaten an, der für die Durchführung des Hauptverfahrens benötigt wurde, unter Androhung eines Zwangsgelds von 10 000 EUR für jeden festgestellten Verstoß.
– Die Strafprozessordnung sieht einen interessanten Aufschubmechanismus vor, mit dem verhindert werden soll, dass strafrechtliche Verurteilungen nicht vollstreckt werden, einschließlich der Anordnung der Umweltsanierung als zusätzliche strafrechtliche Sanktion. Wenn der Richter die Schuld des Angeklagten festgestellt hat, hat er die Möglichkeit, die Verurteilung auf eine spätere Verhandlung zu vertagen, mit der Verpflichtung, die Umwelt innerhalb einer bestimmten Frist wiederherzustellen, möglicherweise verbunden mit der Androhung eines täglichen Zwangsgelds. So hat der Kassationshof beispielsweise die Sanierung einer 5000 m² großen Mülldeponie in einem Feuchtgebiet innerhalb von neun Monaten angeordnet, verbunden mit der Androhung eines täglichen Zwangsgelds in Höhe von 30 EUR nach Ablauf dieses Zeitraums.[1]
– Es gibt keine spezifischen Strafen, die gegen die öffentliche Verwaltung verhängt werden, wenn diese keinen Zugang zu Gerichten gewährt.
Der Verfassungsrat kann auf der Grundlage von Artikel 16 der Verfassung Gesetze aufheben, die den Zugang zu Gerichten beschränken. Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass das Recht der Betroffenen, einen wirksamen Rechtsbehelf bei einem Gericht einzulegen, nicht wesentlich beeinträchtigt werden darf.[2] Im Umweltbereich gibt es jedoch nur zwei einschlägige Fälle, die Rechtsakte betreffen, die den Zugang zu Gerichten beschränken. Diese Rechtsakte wurden zweimal vom Verfassungsrat bestätigt.[3]
Wird die angemessene Frist für eine Entscheidung überschritten, kann der Staat nach Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention[4] vor dem Staatsrat zur Verantwortung gezogen werden.
[1] Cour de Cassation, chambre criminelle, 5. Mai 2015, Nr. 14-83409.
[2] Siehe unter anderem Conseil constitutionnel, Nr. 2011-208, QPC, 13. Januar 2012; Nr. 2014-375, QPC, 21. März 2014; Nr. 2013-350, QPC, 25. Oktober 2013; Nr. 2015-499, QPC, 20. November 2015; Nr. 2016-543, QPC, 24. Mai 2016; Nr. 2018-712, QPC, 8. Juni 2018; Nr. 2019-777, QPC, 19. April 2019.
[3] Siehe Conseil constitutionnel, 17. Juni 2011, Association Vivraviry, Nr. 2011-138 QPC; Conseil constitutionnel, 10. November 2017, Association Entre Seine et Brotonne et a., Nr. 2017-672 QPC.
[4] Conseil d’Etat, Assemblée, 28. Juni 2002, Magiera, Nr. 239575.
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