Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Estónsko

Autor obsahu
Estónsko

Schweigen der Verwaltungsbehörde

Gegen die Untätigkeit der Verwaltungsbehörde kann sowohl im Wege der verwaltungsbehördlichen als auch im Wege der gerichtlichen Überprüfung vorgegangen werden. In beiden Fällen kann nur dann gegen eine Behörde vorgegangen werden, wenn die Behörde gesetzlich zum Handeln verpflichtet ist. Wenn die Pflicht zum Handeln einem Ermessensspielraum unterliegt, ist eine Klage nur in Fällen möglich, in denen gegen die Vorschriften über die Ermessensausübung verstoßen wurde.

Für die persönliche Klagebefugnis gelten dieselben Vorschriften wie bei allen anderen verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Überprüfungsverfahren, d. h. nur Personen, deren Rechte verletzt werden, sind klagebefugt, während von einer Klagebefugnis von Umwelt-NRO ausgegangen wird, wenn die Sache einen Bezug zu der vorherigen Tätigkeit oder den Zielen einer solchen NRO aufweist.

Gegen das Schweigen der Verwaltungsbehörde sollte innerhalb von 30 Tagen nach Erlangung der Kenntnis der Untätigkeit Beschwerde eingelegt werden, um eine verwaltungsbehördliche Überprüfung einzuleiten. Eine Untätigkeitsklage kann innerhalb eines Jahres nach der für das Tätigwerden der Behörde festgelegten gesetzlichen Frist bei einem Verwaltungsgericht erhoben werden; wenn für dieses spezifische Tätigwerden keine gesetzliche Frist besteht, kann eine solche Klage innerhalb von zwei Jahren, nachdem der Kläger den Antrag auf Tätigwerden gestellt hat, erhoben werden.

Hat die Untätigkeit der Verwaltungsbehörde zu einem materiellen oder immateriellen Schaden geführt, kann auch eine Schadensersatzklage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Frist zur Klageerhebung in einem solchen Fall beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden bekannt wurde.

Sanktionen im Fall der Nichtgewährung eines wirksamen Zugangs zu Gerichten

Wenn die Verwaltungsbehörde die verwaltungsrechtlichen Überprüfungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchführt, kann die Entscheidung vom Verwaltungsgericht überprüft und aufgehoben werden. Neben der Aufhebung der verwaltungsrechtlichen Überprüfungsentscheidung zusammen mit der ursprünglichen Verwaltungsentscheidung (z. B. einer Umweltgenehmigung) durch das Gericht kann dies für die Verwaltungsbehörde auch zur Folge haben, dass Schadensersatzansprüche gegen sie aufgrund der Nichtgewährung eines wirksamen Zugangs zu den Gerichten geltend gemacht werden.

Sanktionen im Fall einer Missachtung des Gerichts

Wird einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts von einer Privatperson oder von einer Verwaltungsbehörde nicht Folge geleistet, so kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu 32 000 EUR verhängt werden. Diese Geldbuße kann mehrfach verhängt werden, wenn die Missachtung des Gerichts auch nach der Verhängung der Geldbuße fortbesteht.

Letzte Aktualisierung: 15/09/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.