Elterliche Sorge und Umgangsrecht/Besuchsrecht

Zypern
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Was bedeutet der Ausdruck "Elterliche Verantwortung" in der Praxis? Was sind die Rechte und Pflichten des Inhabers elterlicher Verantwortung?

Die Träger der elterlichen Verantwortung sind verpflichtet, dem Kind einen Namen zu geben, es zu versorgen, sein Vermögen zu verwalten und es in allen Angelegenheiten bzw. bei allen Rechtsgeschäften, die das Kind selbst oder sein Eigentum betreffen, zu vertreten. In der Praxis umfasst die elterliche Verantwortung alle Angelegenheiten in Bezug auf das Kind (als natürliche Person) und sein Vermögen.

Die elterliche Verantwortung ist Aufgabe und Recht der Eltern, die diese Verantwortung gemeinsam wahrnehmen. Dabei muss das Wohl des Kindes gewahrt sein (Artikel 6 des Gesetzes 216/1990).

2 Wer hat generell die elterliche Verantwortung für ein Kind?

Die elterliche Verantwortung wird von beiden Eltern gemeinsam ausgeübt.

3 Kann eine andere Person statt der Eltern ernannt werden, wenn diese die elterliche Verantwortung für ihre Kinder nicht ausüben können oder wollen?

Ja, in solchen Fällen kann das Gericht einem Vormund die elterliche Verantwortung übertragen (Artikel 18 Absatz 2 des Gesetzes über die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, Gesetz 216/1990).

4 Wie wird die Frage elterlicher Verantwortung für die Zukunft geregelt, wenn sich die Eltern scheiden lassen oder trennen?

Im Falle einer Scheidung oder wenn eine Ehe annulliert oder für ungültig erklärt wird, regelt das Gericht die Frage der elterlichen Verantwortung. Das Gericht kann einem oder beiden Elternteilen oder einer dritten Person die elterliche Verantwortung übertragen (Artikel 14 und 15 des Gesetzes 216/1990). Wenn das Gericht einem Elternteil die alleinige elterliche Verantwortung überträgt, kann es auch über das Recht des anderen Elternteils auf Umgang mit dem Kind entscheiden. Dabei muss das Wohl des Kindes gewahrt bleiben (Artikel 17 des Gesetzes 216/1990).

5 Welche Formalitäten müssen beachtet werden, um eine Einigung der Eltern über die elterliche Verantwortung rechtlich bindend zu machen?

Das Gericht muss einen Beschluss erlassen, damit die Einigung der Eltern rechtlich bindend wird.

6 Was sind andere Wege der Konfliktlösung, ohne vor Gericht zu gehen, wenn die Eltern nicht zu einer Einigung über die elterliche Verantwortung kommen können?

Zurzeit gibt es außer dem Gerichtsverfahren keine anderen Wege der Konfliktlösung.

7 Welche Angelegenheiten kann der Richter in Bezug auf das Kind entscheiden, wenn die Eltern vor Gericht gehen?

Der Richter kann alle Angelegenheiten in Bezug auf das Kind entscheiden, unter anderem die Frage der elterlichen Verantwortung, das Umgangsrecht, Bildung, Gesundheit, Vermögensverwaltung, Name, Unterhalt, Auslandsreisen und Kindesentführung.

8 Bedeutet es, wenn das Gericht entscheidet, dass ein Elternteil die alleinige elterliche Verantwortung für ein Kind hat, dass er oder sie alle Angelegenheiten in Bezug auf das Kind entscheiden kann, ohne sich zuerst mit dem anderen Elternteil zu beraten?

Nein, denn es gibt Angelegenheiten, beispielsweise die Verwaltung des Vermögens des Kindes, die nicht unter das „Sorgerecht“ im engeren Sinne fallen.

9 Was bedeutet es in der Praxis, wenn das Gericht entscheidet, dass die Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung für ein Kind haben?

In der Praxis bedeutet „gemeinsame elterliche Sorge“, dass die Eltern Angelegenheiten in Bezug auf ihr Kind gemeinsam entscheiden müssen. Es heißt normalerweise, dass das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Eltern leben wird.

10 An welches Gericht oder welche Behörde soll ich mich wenden, um einen Antrag in Bezug auf die elterliche Verantwortung zu stellen? Welche Formalitäten müssen beachtet werden und welche Schriftstücke muss ich meinem Antrag beifügen?

Die Zuständigkeit liegt beim Familiengericht des Bezirks, in dem die minderjährige Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Verfahren wird auf einen Antrag ohne eidesstattliche Versicherung hin eröffnet. In dieser Phase sind keine Begleitdokumente erforderlich.

11 Welches Verfahren findet in diesen Fällen Anwendung? Gibt es ein Eilverfahren?

Der Antrag wird der Gegenpartei zugestellt, die für den im Antrag genannten Termin vor Gericht geladen wird, um ihren Standpunkt darzulegen. Für Fälle, in denen Kinder beteiligt sind, gibt es kein Eilverfahren. Hiervon ausgenommen sind Kindesentführungen. Dennoch werden solche Fälle aufgrund ihrer Natur von den Gerichten vorrangig bearbeitet. Des Weiteren gelten Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 30 der Verfassung der Republik Zypern für all diese Verfahren. Diesen Bestimmungen zufolge müssen alle Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen werden.

12 Kann ich Verfahrenskostenhilfe bekommen, um die Kosten des Verfahrens zu decken?

Ja, wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind und wenn nach Gesetz 165(I)/2002 eine gerichtliche Entscheidung in dieser Angelegenheit erwirkt wurde.

13 Ist es möglich, einen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung in Bezug auf die elterliche Verantwortung einzulegen?

Ja. Es ist möglich, vor dem Berufungsgericht für Familiensachen Rechtsmittel einzulegen.

14 In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, sich an ein Gericht oder eine andere Behörde zu wenden, um eine Entscheidung zur elterlichen Verantwortung zu vollstrecken. Welches Verfahren findet in solchen Fällen Anwendung?

Für die Vollstreckung einer Entscheidung zur elterlichen Verantwortung ist das Gericht zuständig, das diese Entscheidung erlassen hat. Das Verfahren wird durch Einreichen eines Antrags auf Vorladung ohne eidesstattliche Versicherung eröffnet. Hierfür ist das Typ-I-Formular der Verfahrensordnung 2/90 zu verwenden.

15 Was soll ich tun, um eine Entscheidung zur elterlichen Verantwortung, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangen ist, in diesem Mitgliedstaat anerkennen und vollstrecken zu lassen?

Dafür muss ein Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 eingereicht werden. Der Antrag ist beim Familiengericht des Bezirks, in dem das Kind bzw. – falls das Kind im Ausland lebt – der Antragsgegner lebt, einzureichen.

16 An welches Gericht in diesem Mitgliedstaat soll ich mich wenden, um mich gegen die Anerkennung einer Entscheidung zur elterlichen Verantwortung zu wenden, die von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats getroffen wurde? Welches Verfahren findet in solchen Fällen Anwendung?

Die Zuständigkeit liegt beim Familiengericht des Bezirks, in dem das Kind bzw. – falls das Kind im Ausland lebt – der Antragsgegner lebt.

Wenn der Antrag dem Antragsgegner zugestellt wird, hat er ein Recht drauf, vor Gericht zu erscheinen und eine Erwiderung nach Gesetz 121(I)/2000 einzureichen. Diese Verfahren fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003.

17 Welches Recht ist in einem Verfahren zur elterlichen Verantwortung anwendbar, wenn das Kind oder die Beteiligten nicht in diesem Mitgliedstaat leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben?

Es gilt das Recht der Republik Zypern, insbesondere das Gesetz 216/1990. Wenn keine der Parteien in Zypern lebt, sind die Familiengerichte der Republik Zypern nach dem Gesetz 216/1990 nicht für den Fall zuständig.

 

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Letzte Aktualisierung: 19/02/2024

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