Gerichtsgebühren – Europäisches Mahnverfahren

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Einführung

Welche Gebühren fallen an?

Wie viel muss ich zahlen?

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Einführung

Die Gerichtsgebühren sind im Gesetz Nr. 549/1991 über Gerichtsgebühren geregelt, dessen Anhang eine Gebührenliste enthält. Sie werden dem Staatshaushalt zugeführt.

Die Gebühren werden auf ein für das betreffende Gericht eingerichtetes Konto bei der tschechischen Nationalbank eingezahlt. Gebühren von bis zu 5 000 CZK können auch durch Erwerb einer Gebührenmarke beglichen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die im Rahmen des Europäischen Mahnverfahrens zu entrichtenden Gerichtsgebühren unterliegen den allgemeinen Gebührenvorschriften. Das bedeutet, es gelten die gleichen Regeln wie für andere zivilrechtliche Verfahren.

Wie viel muss ich zahlen?

Die bei Gerichtsverfahren anfallenden Gebühren sind entweder Pauschalbeträge oder sie werden anhand eines auf die Streitsumme angewandten Prozentsatzes berechnet. Dabei gelten je nach Streitsumme unterschiedliche Prozentsätze, die mit der Streitsumme multipliziert werden. Die einzelnen Beträge und Prozentsätze sind in der Gebührenliste festgelegt, die dem Gesetz Nr. 549/1991 über Gerichtsgebühren als Anhang beigefügt ist.

Hinsichtlich des Europäischen Mahnverfahrens ist relevant, dass es sich um ein Verfahren handelt, das eine Zahlung betrifft. Für einen Antrag auf Einleitung eines Zivilverfahrens, das eine Zahlung betrifft, gelten die folgenden Gebühren:

  • Bei Streitsummen bis 20 000 CZK beträgt die pauschale Gebühr 1 000 CZK.
  • Bei Streitsummen von über 20 000 CZK und bis 40 000 000 CZK beläuft sich die Gebühr auf 5 % der jeweiligen Summe.
  • Bei Streitsummen von mehr als 40 000 000 CZK wird eine Gebühr von 2 000 000 CZK zuzüglich 1 % des Differenzbetrags zwischen der Streitsumme und 40 000 000 CZK erhoben; bei Streitsummen von über 250 000 000 CZK erhöht sich die Gebühr nicht weiter.

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr entsteht mit der Antragstellung oder – im Falle eines Beschwerdeverfahrens – mit der Einlegung der Beschwerde; außerdem entsteht sie mit der Auferlegung einer Zahlungsverpflichtung durch ein Gericht oder eine andere Behörde. Die Gebühren werden in dem Moment fällig, in dem die Zahlungsverpflichtung entsteht.

Entrichtet der Antragsteller die Gebühr nicht unmittelbar bei Einreichung seines Antrags oder der Beschwerde, so legt das Gericht eine Zahlungsfrist fest. Lässt er diese Frist ohne Zahlung verstreichen, so setzt das Gericht das Verfahren aus (außer in bestimmten im Gesetz festgelegten Fällen). Eine nicht fristgerechte Zahlung der Gebühr wird nicht berücksichtigt.

Sobald die Entscheidung, ein Verfahren wegen Nichtzahlung auszusetzen, rechtskräftig wird, erlischt die Zahlungsverpflichtung.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Die Zahlung von Gerichtsgebühren erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das Konto des jeweiligen Gerichts. Die Bankverbindungen der Gerichte finden Sie auf ihren Webseiten, die über das Internetportal https://www.justice.cz/ zugänglich sind. Gebühren von bis zu 5 000 CZK können auch durch Erwerb einer Gebührenmarke beglichen werden

Über die Gebühren für ein Verfahren entscheidet das sachlich und örtlich für das erstinstanzliche Verfahren zuständige Gericht. Über Gebühren für ein Verfahren vor einem Berufungsgericht oder einem höchstinstanzlichen Gericht entscheidet das Gericht, das in erster Instanz über den Rechtsstreit entschieden hat, sofern nichts anderes festgelegt ist.

Wenn eine Person im Zusammenhang mit einer (endgültigen) Entscheidung in der Sache über eine Beschwerde oder im Zusammenhang mit einer das Verfahren beendenden (endgültigen) Entscheidung über eine Beschwerde eine Gebühr zu entrichten hat, entscheidet das Gericht erster Instanz über die Höhe der Gerichtsgebühren, sofern das Berufungsgericht und das höchstinstanzliche Gericht keine Gebührenentscheidung getroffen haben.

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Sobald der Gebührenschuldner den Gebührenbetrag auf das Bankkonto des zuständigen Gerichts überwiesen bzw. diesem die entsprechende Gebührenmarke übergeben hat, ist seine Zahlungspflicht erfüllt. Er hat dem Gericht diesbezüglich keine weiteren Unterlagen vorzulegen.

Letzte Aktualisierung: 16/09/2020

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