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Einführung
Für die Einleitung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen ist in Estland dieselbe staatliche Gebühr wie für einen nationalen Antrag zu entrichten. Staatliche Gebühren und andere Verfahrenskosten unterliegen der Zivilprozessordnung und der staatlichen Gebührenordnung. Staatliche Gebühren und Verfahrenskosten können dem Gericht nur per Banküberweisung bezahlt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Bei Einreichung des Antrags sind die staatlichen Gebühren zu entrichten, damit die Verfahrenskosten gedeckt sind. Im Laufe des Verfahrens können auch andere Kosten entstehen, wie z. B. für die Zustellung von Verfahrensschriftstücken und Dolmetsch- oder Übersetzungskosten.
Wie viel muss ich zahlen?
Wenn Sie vor einem Gericht in Estland ein Europäisches Verfahren für geringfügige Forderung einleiten möchten, sind dieselben Gebühren zu entrichten wie für einen nationalen Antrag. Die Höhe der staatlichen Gebühr hängt von der Höhe des Streitwerts ab. Wird beispielsweise ein Betrag in Höhe von 500 EUR gefordert, ist eine staatliche Gebühr von 140 EUR zu entrichten, bei einer Forderung von 1000 EUR beträgt die Gebühr 245 EUR, bei 1500 EUR sind 280 EUR und bei einer Forderung von 2000 EUR sind 315 EUR zu entrichten.
Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Die staatlichen Gebühren sind zu bezahlen, bevor der Antrag eingereicht wird. Haben Sie die Gebühren nicht bezahlt, räumt Ihnen das Gericht eine Frist zur Zahlung der Gebühren ein. Werden die Gebühren nicht innerhalb dieser Frist bezahlt, weist das Gericht Ihren Antrag ab.
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Staatliche Gebühren können nur als Banküberweisung bezahlt werden. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Bei allen Zahlungen an die Gerichte ist das Finanzministerium der Zahlungsempfänger.
Sind die Gebühren im Voraus zu entrichten, so müssen Sie so genau wie möglich angeben, für welches Verfahren Sie die staatlichen Gebühren entrichten. Wenn Sie einen Antrag über das öffentliche Portal e-file einreichen, können Sie die staatliche Gebühr auf diesem Portal über den Online-Banking-Link bezahlen. Ist die staatliche Gebühr auf der Grundlage eines Gerichtsurteils zu entrichten, so ist sie unter Verwendung der im Urteil angegebenen Referenznummer auf das in dem Urteil genannte Konto zu überweisen.
Weiterführende Informationen über die Konten für staatliche Gebühren und die Referenznummern der Gerichte sind der Website der Gerichte Estlands zu entnehmen.
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Sie müssen dem Gericht einen Nachweis darüber vorlegen, dass die staatliche Gebühr entrichtet wurde, sodass das Gericht den Erhalt der staatlichen Gebühr prüfen kann. Der Nachweis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name der Person, die die staatliche Gebühr bezahlt, Angaben über die Bank und das Konto, auf das die Gebühr eingezahlt wurde, der eingezahlte Betrag und das Datum der Zahlung. Das Gericht kann den Eingang der Zahlung elektronisch prüfen, d. h. die Zahlungsanweisung muss nicht vorgelegt werden, um die Zahlung der staatlichen Gebühr zu bestätigen. Das Gericht kann jedoch die Vorlage der Zahlungsanweisung verlangen.
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