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Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Einführung
Die Vorschriften über die Verfahrenskosten sind im konsolidierten Prozesskostengesetz (Testo unico delle disposizioni legislative e regolamentari in materia di spese di giustizia) festgelegt, das mit dem Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 115 vom 30. Mai 2002 (Decreto del Presidente della Repubblica 30 maggio 2002 n. 115) verabschiedet wurde.
Welche Gebühren fallen an?
In Zivilsachen trägt jede Partei die Kosten für ihre eigenen Unterlagen sowie die Kosten der für die Klage erforderlichen Unterlagen, wenn sie nach dem Gesetz oder auf Anordnung des Gerichts zu deren Zahlung verpflichtet ist (Artikel 8 des konsolidierten Prozesskostengesetzes, Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 115/2002).
Für Zivilklagen sind folgende Gebühren zu entrichten:
- Standardgebühr für die Einleitung der Klage
- Zustellungsgebühren
- Ausfertigungsgebühren
Wie viel muss ich zahlen?
Die Beträge der Pauschalgebühr und der Vorauszahlung zur Deckung der Kosten für die vom Gericht angeordneten Zustellungen sind in Artikel 13 bzw. Artikel 30 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 115/2002 festgelegt.
Ausfertigungsgebühren sind in Artikel 267 ff. des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 115/2002 geregelt und in den Tabellen 6, 7 und 8 im Anhang dieses Dekrets aufgeführt.
Nach Artikel 46 des Gesetzes Nr. 374/1991 über die Einsetzung des Friedensrichters (Legge 21 novembre 1991, n. 374 Istituzione del giudice di pace) ist für Urkunden und Urteile bis zu einem Betrag von 1 033 EUR nur die Pauschalgebühr zu entrichten.
Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Im Falle der Nichtzahlung stellt die Geschäftsstelle des Gerichts oder eine Inkassogesellschaft (derzeit besteht ein Vertrag mit Equitalia Giustizia SpA) eine Zahlungsaufforderung zu, die Anweisungen enthält, wie die Pauschalgebühr zu begleichen ist (Artikel 248 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 115/2002).
Bei Nichtzahlung der Ausfertigungsgebühr und des in Artikel 30 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 115/2002 vorgesehenen Betrags kann die Geschäftsstelle des Gerichts die Annahme des Schriftstücks verweigern (Artikel 285 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 115/2002).
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
In Italien sind die Zahlungen über ein Postkonto, mit Hilfe des Formulars F23 oder mittels Gebührenmarken, die bei zugelassenen Tabakwarenhändlern und Einzelhändlern erhältlich sind, zu leisten.
Vom Ausland aus sind die Gebühren per Banküberweisung auf das folgende Konto einzuzahlen:
BIC: BITAITRRENT
IBAN: IT 04 O 01000 03245 350008332100
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Nach der Zahlung ist dem Gericht die entsprechende Quittung als Zahlungsnachweis vorzulegen.
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