Informationen nach Regionen suchen
Einführung
Für Gebühren im Zusammenhang mit dem Europäischen Mahnverfahren gelten die in Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 und Artikel 13 Absatz 1 der Gebührenliste B der Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessordnung (Kapitel 12 der maltesischen Gesetzessammlung Laws of Malta) festgelegten Bestimmungen.
Kanzleigebühren können nicht mit einem elektronischen Zahlungssystem entrichtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Im Zusammenhang mit den folgenden Formblättern fallen Gebühren an:
Formblatt A – Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls
Formblatt D – Entscheidung über die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls
Formblatt E – Europäischer Zahlungsbefehl
Formblatt F – Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl
Formblatt G – Vollstreckbarerklärung
Wie viel muss ich zahlen?
Formblatt A – Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls: eine Kanzleigebühr in Höhe von 30,00 EUR zuzüglich 7,20 EUR pro Zustellung an einen Antragsgegner sowie an den Antragsteller (Formblätter D und E)
Formblatt F – Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl: eine Kanzleigebühr in Höhe von 30,00 EUR zuzüglich 7,20 EUR pro Zustellung an den Antragsteller
Formblatt G – Vollstreckbarerklärung: eine Kanzleigebühr in Höhe von 20,00 EUR
Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Die Formblätter werden erst bearbeitet, wenn die Gerichtsgebühren entrichtet wurden.
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Die Gebühren sind auf das folgende Konto einzuzahlen:
Kontoinhaber: |
COURT SERVICES AGENCY |
IBAN: |
MT94VALL22013000000050011428265 |
Nationaler Bankcode: |
SORT CODE 22013 |
Kontonummer: |
50011428265 |
BIC/SWIFT-Code: |
VALLMTMT |
Name der Bank: |
BANK OF VALLETTA |
Anschrift der Bank: |
VALLETTA BRANCH |
Kontowährung: |
EUR |
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Sie müssen die Quittung der Bank vorlegen, die die Zahlung ausgeführt hat.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.