Gerichtsgebühren – Europäisches Mahnverfahren

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Einführung

Für Gebühren im Zusammenhang mit dem Europäischen Mahnverfahren gelten die in Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 und Artikel 13 Absatz 1 der Gebührenliste B der Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessordnung (Kapitel 12 der maltesischen Gesetzessammlung Laws of Malta) festgelegten Bestimmungen.

Kanzleigebühren können nicht mit einem elektronischen Zahlungssystem entrichtet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Im Zusammenhang mit den folgenden Formblättern fallen Gebühren an:

Formblatt A – Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls

Formblatt D – Entscheidung über die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls

Formblatt E – Europäischer Zahlungsbefehl

Formblatt F – Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl

Formblatt G – Vollstreckbarerklärung

Wie viel muss ich zahlen?

Formblatt A – Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls: eine Kanzleigebühr in Höhe von 30,00 EUR zuzüglich 7,20 EUR pro Zustellung an einen Antragsgegner sowie an den Antragsteller (Formblätter D und E)

Formblatt F – Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl: eine Kanzleigebühr in Höhe von 30,00 EUR zuzüglich 7,20 EUR pro Zustellung an den Antragsteller

Formblatt G – Vollstreckbarerklärung: eine Kanzleigebühr in Höhe von 20,00 EUR

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Die Formblätter werden erst bearbeitet, wenn die Gerichtsgebühren entrichtet wurden.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Die Gebühren sind auf das folgende Konto einzuzahlen:

Kontoinhaber:

COURT SERVICES AGENCY

IBAN:

MT94VALL22013000000050011428265

Nationaler Bankcode:

SORT CODE 22013

Kontonummer:

50011428265

BIC/SWIFT-Code:

VALLMTMT

Name der Bank:

BANK OF VALLETTA

Anschrift der Bank:

VALLETTA BRANCH
REPUBLIC STREET
VALLETTA

Kontowährung:

EUR

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Sie müssen die Quittung der Bank vorlegen, die die Zahlung ausgeführt hat.

Letzte Aktualisierung: 05/10/2023

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