Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Einführung
Das seit dem 12. Dezember 2008 geltende Europäische Mahnverfahren (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006) ist ein einheitliches Verfahren mit Standardformularen, das es Gläubigern ermöglicht, unbestrittene Forderungen in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen beizutreiben. Bei diesem Verfahren brauchen die Parteien nicht zu einem Gerichtstermin zu erscheinen. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark.
Der Justizrat (Raad voor de rechtspraak) hat das Bezirksgericht in Den Haag (Rechtbank Den Haag) zum einzigen für die Bearbeitung Europäischer Zahlungsbefehle zuständigen Gericht erklärt. Wird Einspruch eingelegt, kann das Verfahren gemäß den allgemeinen Regeln der gerichtlichen Zuständigkeit weitergeführt werden.
Der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ist unter Verwendung des Formblatts A zu stellen, das auf der Website der Europäischen Kommission in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar ist.
Antragsformular
Das Bezirksgericht in Den Haag (Rechtbank Den Haag) akzeptiert ausschließlich Formulare in niederländischer Sprache.
Zur Einleitung des Europäischen Mahnverfahrens muss das Antragsformular an die folgende Stelle gesandt werden:
Rechtbank Den Haag
Sector civiel recht
Algemene Zaken
Postbus 20302
2500 EH Den Haag
Nähere Informationen können Sie bei der Kanzlei „Algemene Zaken“ des Bezirksgerichts erhalten. Ihre Telefonnummer lautet: +31 (0)70-381 22 64.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden anhand der Forderungssumme festgesetzt. Siehe auch: Wie viel muss ich zahlen?
Wie viel muss ich zahlen?
Einen Überblick gibt die nachstehende Gebührentabelle 2019.
Art/Betrag der Forderung bzw. des Antrags |
Gerichtsgebühr für juristische Personen |
Gerichtsgebühr für natürliche Personen |
Gerichtsgebühr für mittellose Personen |
Fälle innerhalb des Gerichtsbezirks |
|||
Fälle betreffend eine Forderung bzw. einen Antrag ohne Angabe des Wertes oder mit einem Wert von bis zu 500 EUR |
121 EUR |
81 EUR |
81 EUR |
Fälle betreffend eine Forderung bzw. einen Antrag mit einem Wert von über 500 EUR und bis zu 12 500 EUR |
486 EUR |
231 EUR |
81 EUR |
Fälle betreffend eine Forderung bzw. einen Antrag mit einem Wert von über 12 500 EUR |
972 EUR |
486 EUR |
81 EUR |
Fälle außerhalb des Gerichtsbezirks |
|||
Fälle betreffend eine Forderung bzw. einen Antrag ohne Angabe des Wertes |
639 EUR |
297 EUR |
81 EUR |
Fälle betreffend eine Forderung bzw. einen Antrag mit einem Wert von bis zu 100 000 EUR |
1 992 EUR |
914 EUR |
81 EUR |
Fälle betreffend eine Forderung bzw. einen Antrag mit einem Wert von über 100 000 EUR |
4 030 EUR |
1 599 EUR |
81 EUR |
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten zum niederländischen Justizsystem (Rechtspraak.nl) und zur Rechtsberatung (Raad voor Rechtsbijstand).
Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Wenn die Gerichtsgebühren nicht fristgerecht beglichen werden, wird der Antrag gegebenenfalls nicht bearbeitet und der Fall wird nicht weiter verfolgt.
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Der Antragsteller erhält eine Rechnung über die zu entrichtende Gerichtsgebühr, die er per Überweisung begleichen kann.
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Nachdem die Gerichtsgebühr bezahlt wurde, nimmt das Bezirksgericht in Den Haag (Rechtbank Den Haag) Kontakt zu Ihnen auf.
Gemäß der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens erlässt das Gericht so bald wie möglich und in der Regel binnen 30 Tagen nach Einreichung des Antrags einen Europäischen Zahlungsbefehl.
Dokumente zum Thema
Gebührentabelle 2019 (Geldende tarieven voor 2019)
Niederländisches Justizsystem (Rechtspraak.nl)
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