Gerichtsgebühren – Europäisches Mahnverfahren

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Einführung

Hinsichtlich der Gebühren unterliegen Anträge auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls in Schweden den folgenden Vorschriften:

Artikel 5 des Gesetzes (2008:879) über das Europäische Mahnverfahren (Lag (2008:879) om europeiskt betalningsföreläggande) – Wer einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls stellt, hat eine Antragsgebühr zu entrichten. Die Regierung kann die einschlägigen Gebührenbeträge in einer Gebührenordnung festlegen.

Die Antragsgebühren sind im Voraus zu entrichten.

Kommt der Antragsteller der Zahlungsaufforderung für die Antragsgebühr nicht nach, wird der Antrag abgewiesen.

Artikel 3 der Verordnung (2008:892) über das Europäische Mahnverfahren (Förordning (2008:892) om europeiskt betalningsföreläggande) – Bei der Bezahlung der Antragsgebühr muss der Antragsteller die persönliche Identifikationsnummer oder – im Falle von Unternehmen und Organisationen – die Registrierungsnummer des Antragsgegners angeben.

Welche Gebühren fallen an?

Für in Schweden gestellte Anträge auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls fallen Antragsgebühren an. Die Antragsgebühren sind im Voraus zu entrichten. Das heißt, die Antragsgebühr muss beglichen sein, damit das schwedische Amt für Beitreibung (Kronofogdemyndigheten) mit der Bearbeitung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls beginnen kann. Nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie vom schwedischen Amt für Beitreibung eine Zahlungsaufforderung mit Angaben dazu, wie Sie die Antragsgebühr entrichten können.

Wie viel muss ich zahlen?

Derzeit beläuft sich die Anmeldegebühr auf 300 SEK.

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Wenn die Antragsgebühr nicht fristgerecht beglichen wird, wird der Antrag abgewiesen und die Rechtssache wird nicht bearbeitet.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Bitte bezahlen Sie die Antragsgebühr nicht im Voraus, sondern warten Sie auf das Schreiben des schwedischen Amts für Beitreibung mit Angaben dazu, wie Sie die Antragsgebühr entrichten können.

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Nach der fristgerechten Entrichtung der Antragsgebühr brauchen Sie nichts mehr zu unternehmen. Das schwedische Amt für Beitreibung prüft den Eingang der Zahlung. Sobald der Betrag gutgebucht wurde, beginnt es mit der Bearbeitung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.

Letzte Aktualisierung: 05/12/2023

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