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Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Einführung
Die Gebühren werden in den Artikeln 1017 bis 1022 des belgischen Gerichtsgesetzbuches (Code judiciaire) und dem Artikel 953 (Kosten der Zeugenvernehmung) desselben Gesetzbuches geregelt. Ferner gilt dafür auch das Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuch (Code des droits d'enregistrement, d'hypothèque et de greffe), insbesondere die Artikel 142 ff. und 268 ff. (Gebühren für die Eintragung).
Welche Gebühren fallen an?
In Artikel 1018 des belgischen Gerichtsgesetzbuches sind die Verfahrenskosten festgelegt:
1°verschiedene Gebühren, die Kanzlei- und die Registrierungsgebühren. Die Kanzleigebühren umfassen die Gebühren für die Eintragung, die Niederschrift und die beglaubigten Ausfertigungen (siehe Artikel 268 ff. des belgischen Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuches). Die Gebühr für die Eintragung beträgt zwischen 30 EUR und 100 EU, je nach Gericht. Die Gebühr für die Niederschrift beträgt 35 EUR.
Für Urteile mit einem Hauptstreitwert von über 12 500 EUR (ohne Gerichtsgebühren) ist eine Gebühr für die Eintragung zu entrichten. Diese beläuft sich auf 3 % des Betrags und gilt daher nicht für geringfügige Forderungen.
2° die Kosten der und die Bezüge und Besoldungen für die gerichtlichen Handlungen;
3° die Kosten für die Ausfertigung des Urteils: zwischen 0,85 EUR bis 5,75 EUR pro Seite;
4° die Ausgaben für alle Untersuchungsmaßnahmen, unter anderem das Zeugen- und Sachverständigengeld. Der königliche Erlass vom 27. Juli 1972 legt einen Betrag von 200 BEF je Zeuge fest, was in etwa 5 EUR entspricht. Dazu kommen die Fahrtkosten (0,0868 EUR je Kilometer).
Wird ein Sachverständiger hinzugezogen, liegt es in seinem Ermessen, seine eigenen Kosten und Gebühren festzulegen. Die Berechnungsgrundlage ist jedoch klar auszuweisen. Der Richter kann den Betrag, sofern erforderlich (z. B. unnötig angefallene Ausgaben), in seiner endgültigen Festlegung der Gerichtskosten kürzen;
5° die Fahrt- und Aufenthaltskosten der Magistrate, Greffiers und Parteien, wenn die Fahrt vom Richter angeordnet worden ist, und die Beurkundungskosten, wenn diese ausschließlich im Hinblick auf den Prozess gemacht worden sind;
6° Verfahrensentschädigung (Artikel 1022 des Gerichtsgesetzbuches). Die Verfahrensentschädigung trägt die unterliegende Partei. Dabei handelt es sich um eine Pauschalbeteiligung an den Honoraren und Kosten der obsiegenden Partei. Die Beträge richten sich nach dem Verbraucherpreisindex. Sinkt bzw. steigt der Verbraucherpreisindexes um mindestens 10 %, werden die Beträge entsprechend angepasst.
Streitwert |
Grund |
Mindest |
Höchst |
250,00 EUR oder weniger |
180,00 EUR |
90,00 EUR |
360,00 EUR |
250,01 EUR bis 750,00 EUR |
240,00 EUR |
150,00 EUR |
600,00 EUR |
750,01 EUR bis 2500,00 EUR |
480,00 EUR |
240,00 EUR |
1200,00 EUR |
Arbeitsgericht (Sonderregelungen)
Streitwert |
Grund |
Mindest |
Höchst |
250,00 EUR oder weniger |
43,75 EUR |
31,75 EUR |
55,75 EUR |
620,00 EUR oder weniger |
87,43 EUR |
69,43 EUR |
105,43 EUR |
2500,00 EUR oder weniger |
131,18 EUR |
107,18 EUR |
155,18 EUR |
7° die Honorare, Bezüge und Kosten des gemäß Artikel 1734 des Gerichtsgesetzbuches bestimmten Vermittlers.
Wie viel muss ich zahlen?
Die Gebühren hängen von der Rechtssache ab, davon, ob Sie die obsiegende oder unterliegende Partei sind, ob Sachverständige hinzugezogen werden oder andere Zeugen vernommen werden, ob Richter ins Ausland reisen mussten oder ein Mediator einbezogen wurde etc.
Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Die Gebühren für die Eintragung sind im Voraus zu zahlen, ansonsten wird die Rechtssache nicht eingetragen.
Sachverständige erhalten immer einen Vorschuss, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen.
Wenn Sie eine Zeugenvernehmung ersucht haben, müssen Sie zuerst die Gebühren für den Greffier zahlen. Zahlen Sie die Gebühr nicht, wird davon ausgegangen, dass Sie nicht länger auf die Vernehmung des Zeugen bestehen.
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Die Zahlung an den Greffier kann per Überweisung, Einzahlung oder elektronisch, bar oder per Scheck erfolgen (Letztere Variante ist den Rechtsanwälten und den Notaren vorbehalten).
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Der Zahlungsbeleg ist sicher aufzubewahren, sodass er gegebenenfalls unverzüglich vorgelegt werden kann.
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