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In Zypern wird die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 mit der Verfahrensverordnung von 2008 über das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen umgesetzt. Diese Verfahrensverordnung ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft.
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