Informationen nach Regionen suchen
- Belgienbe
- Bulgarienbg
- Tschechische Republikcz
- Dänemarkdk
- Deutschlandde
- Estlandee
- Irlandie
- Griechenlandel
- Spanienes
- Frankreichfr
- Kroatienhr
- Italienit
- Zyperncy
- Lettlandlv
- Litauenlt
- Luxemburglu
- Ungarnhu
- Maltamt
- Niederlandenl
- Österreichat
- Polenpl
- Portugalpt
- Rumänienro
- Sloweniensi
- Slowakeisk
- Finnlandfi
- Schwedense
Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Einführung
Die Gerichtskosten für das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen sind im "Gerichtskostengesetz" (GKG) geregelt.
Die Gerichtskosten werden durch das Gericht per Gerichtskostenrechnung angefordert. Die Gebühren werden mit Eingang des verfahrenseinleitenden Antrags fällig, der Fortgang des Verfahrens ist jedoch nicht von der Zahlung der Gebühren abhängig.
Für die Kosten haftet neben dem Antragsteller auch derjenige, dem sie durch das Gericht auferlegt wurden oder der sie in einem Vergleich übernommen hat.
Welche Gebühren fallen an?
Die konkreten Gebühren sind in einer Anlage zum Gerichtskostengesetz (Kostenverzeichnis – KV-GKG) bestimmt. In Nummer 1210 KV-GKG ist für das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 3,0 vorgesehen. Bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens ermäßigt sich diese Gebühr auf einen Gebührensatz von 1,0 (Nummer 1211 KV-GKG).
Für die Höhe der Gebühr ist der Streitwert maßgebend, der regelmäßig mit der Höhe der geltend gemachten Forderung identisch ist.
Wie viel muss ich zahlen?
Folgende Gebühren entstehen:
Werte bis |
3,0-Gebühr |
1,0-Gebühr |
500,00 |
105,00 |
35,00 |
1.000,00 |
159,0 |
53,00 |
1.500,00 |
213,00 |
71,00 |
2.000,00 |
267,00 |
89,00 |
Neben den Gebühren sind gegebenenfalls anfallende Auslagen, zum Beispiel für Zustellungen, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher zu zahlen.
Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Gerichtskosten werden bei Nichtzahlung durch die Gerichtskassen zwangsweise beigetrieben.Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Eine Zahlung ist per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto möglich. Dabei ist das Aktenzeichen anzugeben.
a) Per Banküberweisung
Eine Zahlung per Überweisung ist möglich.
b) Per Kreditkarte
Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.
c) Per Lastschrift von Ihrem Bankkonto
Eine Zahlung per Lastschrift (Bankeinzug) ist nicht möglich.
d) Sonstige Zahlungsart (bitte genau angeben)
Sonstige Zahlungsarten bestehen nicht.
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Der Fortgang des Verfahrens ist nicht von der Zahlung abhängig.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.