Gerichtsgebühren – Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

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Einführung

Welche Gebühren fallen an?

Wie viel muss ich zahlen?

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Einführung

Die Gerichtskosten für das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen sind im "Gerichtskostengesetz" (GKG) geregelt.

Die Gerichtskosten werden durch das Gericht per Gerichtskostenrechnung angefordert. Die Gebühren werden mit Eingang des verfahrenseinleitenden Antrags fällig, der Fortgang des Verfahrens ist jedoch nicht von der Zahlung der Gebühren abhängig.

Für die Kosten haftet neben dem Antragsteller auch derjenige, dem sie durch das Gericht auferlegt wurden oder der sie in einem Vergleich übernommen hat.

Welche Gebühren fallen an?

Die konkreten Gebühren sind in einer Anlage zum Gerichtskostengesetz (Kostenverzeichnis – KV-GKG) bestimmt. In Nummer 1210 KV-GKG ist für das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 3,0 vorgesehen. Bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens ermäßigt sich diese Gebühr auf einen Gebührensatz von 1,0 (Nummer 1211 KV-GKG).

Für die Höhe der Gebühr ist der Streitwert maßgebend, der regelmäßig mit der Höhe der geltend gemachten Forderung identisch ist.

Wie viel muss ich zahlen?

Folgende Gebühren entstehen:

Werte bis

3,0-Gebühr

1,0-Gebühr

500,00

105,00

35,00

1.000,00

159,0

53,00

1.500,00

213,00

71,00

2.000,00

267,00

89,00

Neben den Gebühren sind gegebenenfalls anfallende Auslagen, zum Beispiel für Zustellungen, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher zu zahlen.

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Gerichtskosten werden bei Nichtzahlung durch die Gerichtskassen zwangsweise beigetrieben.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Eine Zahlung ist per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto möglich. Dabei ist das Aktenzeichen anzugeben.

a) Per Banküberweisung

Eine Zahlung per Überweisung ist möglich.

b) Per Kreditkarte

Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.

c) Per Lastschrift von Ihrem Bankkonto

Eine Zahlung per Lastschrift (Bankeinzug) ist nicht möglich.

d) Sonstige Zahlungsart (bitte genau angeben)

Sonstige Zahlungsarten bestehen nicht.

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Der Fortgang des Verfahrens ist nicht von der Zahlung abhängig.

Letzte Aktualisierung: 05/11/2020

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