Einführung
Für Gebühren im Zusammenhang mit dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen gelten die Bestimmungen
der Gebührenliste A, zweite Tabelle der nachgeordneten Rechtsvorschrift 380.01 (Small Claims Tribunal Act - Gesetz über das Gericht für geringfügige Forderungen)
des Artikels 2 der Gebührenliste B der Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessordnung (Kapitel 12 der maltesischen Gesetzessammlung Laws of Malta)
Kanzleigebühren können nicht mit einem elektronischen Zahlungssystem entrichtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Formblatt A – Klageformblatt
Formblatt C – Antwortformblatt
Formblatt D – Bestätigung eines Urteils oder eines gerichtlichen Vergleichs nach dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen
Wie viel muss ich zahlen?
Formblatt A – Klageformblatt: eine Kanzleigebühr in Höhe von 40,00 EUR zuzüglich 7,20 EUR pro Zustellung an einen Beklagten
Formblatt C – Antwortformblatt: eine Kanzleigebühr in Höhe von 25,00 EUR zuzüglich 7,20 EUR für die Zustellung
Formblatt D – Bestätigung eines Urteils oder eines gerichtlichen Vergleichs nach dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen: eine Kanzleigebühr in Höhe von 20,00 EUR
Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Die Formblätter werden erst bearbeitet, wenn die Gerichtsgebühren entrichtet wurden.
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Die Gerichtsgebühren sind auf das folgende Konto einzuzahlen:
Kontoinhaber: |
COURT SERVICES AGENCY |
IBAN: |
MT94VALL22013000000050011428265 |
Nationaler Bankcode: |
SORT CODE 22013 |
Kontonummer: |
50011428265 |
BIC/SWIFT-Code: |
VALLMTMT |
Name der Bank: |
BANK OF VALLETTA |
Anschrift der Bank: |
VALLETTA BRANCH |
Kontowährung: |
EUR |
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Sie müssen die Quittung der Bank vorlegen, die die Zahlung ausgeführt hat.
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