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Gerichtsgebühren – Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

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Einführung

Welche Gebühren fallen an?

Wie viel muss ich zahlen?

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Einführung

Klagen im Rahmen des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 trat am 1. Januar 2009 in Kraft) sind bei dem Gericht, das gemäß der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des ordentlichen Gerichtsverfahrens zuständig ist, einzureichen. Dafür ist das Formblatt A zu verwenden. Mit dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sollen Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug und einem Streitwert von bis zu 5000 EUR vereinfacht und beschleunigt werden. Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung.

Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen steht den Parteien alternativ zu den Verfahren des jeweiligen Mitgliedstaats zur Verfügung. Ein im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangenes Urteil wird in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten werden kann.

Für das Verfahren für geringfügige Forderungen stehen Standardformblätter in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung. Zur Einleitung eines Verfahrens ist das Formblatt A auszufüllen. Einschlägige Unterlagen, wie Belege und Rechnungen, sollten zusammen mit dem Formblatt übermittelt werden.

Die Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat kann nur dann verweigert werden, wenn das Urteil mit einem früheren Urteil unvereinbar ist, das zwischen denselben Parteien in dem anderen Mitgliedstaat ergangen ist. Die Vollstreckung unterliegt den nationalen Vorschriften und Verfahren des Mitgliedstaats, in dem das Urteil vollstreckt wird.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gerichtsgebühren ist von der Höhe der Forderung bzw. vom Streitwert abhängig. Weitere Informationen dazu im Abschnitt Wie viel muss ich zahlen?

Wie viel muss ich zahlen?

Die Gebühren (Stand 2019) sind wie folgt gestaffelt:

Art oder Höhe der Forderung bzw. des Streitwerts

Gerichtsgebühren für juristische Personen

Gerichtsgebühren für natürliche Personen

Gerichtsgebühren für mittellose Personen

Verfahren bezüglich einer Forderung oder eines Klageantrags

- mit unbestimmtem Streitwert oder

- nicht mehr als 500 €

121 €

81 €

81 €

Verfahren über eine Forderung oder einen Klageantrag mit einem Wert von mehr als

500 EUR und maximal 12 500 EUR

486 €

231 €

81 €

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website der Justiz und des Rats für Rechtshilfe.

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Wird die Zahlung nicht innerhalb eines Monats geleistet, wird der Antrag abgewiesen und kein Verfahren eingeleitet.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Eine Rechnung kann per Überweisung (elektronisch oder anderweitig) bezahlt werden.

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Nach der Zahlung erhält der Beklagte eine Notifizierung und wird gebeten, das Antwortformblatt ausgefüllt zurückzusenden.

Weiterführende Links

Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

Formblatt A

Website der Justiz

Rats für Rechtshilfe

Letzte Aktualisierung: 13/05/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.