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Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Einführung
Die Antragsgebühr richtet sich nach den nachfolgend aufgeführten Beträgen für die Einleitung der folgenden Verfahren:
Kategorie A …………………………………900 SEK (1) /…/ Zivilklagen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (Anhang der Verordnung (1987:452) über Gebühren ordentlicher Gerichte).
Die Antragsgebühr ist bei dem Gericht zu entrichten, bei dem die Klage eingereicht wird. Derzeit ist es nicht möglich, die Gebühr elektronisch über eine Website zu entrichten.
(1) Dieser Betrag gilt seit 1. Juli 2014.
Welche Gebühren fallen an?
Es ist nur eine Antragsgebühr für das Verfahren für geringfügige Forderungen zu entrichten, die bei Einreichung des Antrags vor Gericht zu bezahlen ist. Es werden keine anderen Gebühren für das Verfahren oder für Verfahrenshandlungen erhoben.
Wie viel muss ich zahlen?
Die Antragsgebühr in Höhe von 900 SEK (ab 1. Juli 2014) stellt die Gesamtsumme der für das Verfahren zu entrichtenden Gebühr dar.
Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Wenn Sie der Aufforderung zur Zahlung der Antragsgebühr nicht nachkommen, wird der Antrag abgewiesen, und das Gericht wird Ihre Klage nicht untersuchen. Für dieselbe Forderung kann nach der Abweisung der Klage eine neue Klage eingereicht werden.
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Die Antragsgebühr kann über einen elektronischen Zahlungsdienst überwiesen werden.
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Nachdem Sie die Gebühr bezahlt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Grundsätzlich müssen Sie keinen Zahlungsbeleg vorlegen. Das Gericht weist die Zahlungen den bei Gericht eingegangenen Anträgen zu. Ihre Zahlung lässt sich Ihrem Antrag leichter zuordnen, wenn Sie bei Ihrer Zahlung Ihren vollständigen Namen und den des Antragsgegners angeben. Heben Sie den Zahlungsbeleg stets gut auf. Damit lässt sich die Zahlung gegebenenfalls zurückverfolgen.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.