- 1 Muss ich mich unbedingt an ein Gericht wenden oder gibt es eine andere Möglichkeit?
- 2 Gibt es eine Frist für die Klageerhebung?
- 3 Muss ich mich an ein Gericht in diesem Mitgliedstaat wenden?
- 4 Wenn ja, an welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund meines Wohnsitzes und des Wohnsitzes des Gegners oder aufgrund anderer Kriterien der örtlichen Zuständigkeit wenden?
- 5 An welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund des Klagegegenstands und der Höhe des Streitwerts wenden?
- 6 Kann ich selbst eine Klage anstrengen oder muss ich eine Mittelsperson, z. B. einen Anwalt, einschalten?
- 7 Bei wem reiche ich meinen Klageantrag ein: bei der Anmeldung oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder bei einer anderen Verwaltungsstelle?
- 8 In welcher Sprache kann ich den Antrag stellen? Kann dies mündlich geschehen oder muss er schriftlich gestellt werden? Kann ich ihn per Fax oder E-Mail schicken?
- 9 Gibt es besondere Formblätter oder wenn nicht, wie muss ich anderenfalls einen Fall darstellen? Welche Inhalte muss die Klage haben?
- 10 Muss ich Gerichtsgebühren zahlen? Wenn ja, wann? Muss ich einen Anwalt von Anfang an bezahlen?
- 11 Kann ich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen?
- 12 Wann gilt meine Klage amtlich als erhoben? Erhalte ich von den Behörden Bescheid, ob meine Klage ordnungsgemäß erhoben wurde?
- 13 Erhalte ich genaue Angaben zum weiteren Verlauf (z. B. die Frist für die Klageeinlassung)?
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1 Muss ich mich unbedingt an ein Gericht wenden oder gibt es eine andere Möglichkeit?
In England und Wales setzt sich die Regierung dafür ein, dass Bürger Streitigkeiten schnell, effizient und kostenwirksam beilegen können; sie sollen über verschiedene Optionen verfügen und nicht ausschließlich auf Gerichte angewiesen sein. Bei der alternativen Streitbeilegung geht es darum, Probleme zu lösen, statt Lösungen aufzuzwingen. In vielen Fällen werden dabei kreative und umfassende Lösungen für Probleme gefunden, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nicht hätten berücksichtigt werden können.
Zu der alternativen Streitbeilegung gehört die Mediation und das Schiedsverfahren; das Justizministerium verfügt sogar über eine Empfehlungsseite, auf der ausgebildete Mediatoren aufgelistet sind, die Ihnen gegen ein festes Honorar (gestaffelt nach Ihren finanziellen Möglichkeiten) beratend zur Seite stehen. Darüber hinaus gibt es einen kostenlosen telefonischen Mediationsdienst, der – sofern die Parteien dem zustimmen – bei vor Gericht verhandelten Fällen für geringfügige Forderungen (Small Claims Track Cases) angeboten wird. Sollten die Parteien einer alternativen Streitbeilegung zustimmen und in besagter Angelegenheit dennoch zu keiner Einigung kommen, kann der Fall ohne Weiteres vor Gericht fortgeführt werden.
Vor Gericht gelten die Civil Procedure Rules.
Die nachstehenden Informationen können Ihnen helfen zu entscheiden, wie Ihre Streitigkeit am besten gelöst werden kann, sie geben Ihnen aber nur eine allgemeine Vorstellung davon, was passieren könnte. Es wird nicht alles in Bezug auf Verfahrensvorschriften, Verfahrensabläufe und Kosten erläutert, die sich auf die verschiedenen Arten von Klagen in unterschiedlicher Weise auswirken können. Ihnen sollte ferner bewusst sein, dass auch wenn Sie Ihren Fall gewinnen, das Gericht nicht garantieren kann, dass Sie das Ihnen zustehende Geld erhalten.
2 Gibt es eine Frist für die Klageerhebung?
Es gibt (Verjährungs-)Fristen, innerhalb deren eine Klage erhoben werden sollte. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt sechs Jahre ab dem maßgeblichen Zeitpunkt, z. B. dem Zeitpunkt des Vertragsbruchs, dem Zeitpunkt des Eintritts eines Schadens oder manchmal dem Zeitpunkt, zu dem ein Schaden bekannt wurde. Weitere Verjährungsfristen betragen ein Jahr bei Verleumdung oder drei Jahre bei klinischer Fahrlässigkeit und Körperverletzung. Einige (jedoch nicht alle) Verjährungsfristen können dem Limitation Act 1980 entnommen werden. Fragen im Zusammenhang mit den Fristen können mit einem Rechtsanwalt, Rechtsberater oder einer Bürgerberatungsstelle (Citizens Advice Bureau) im Vereinigten Königreich geklärt werden.
3 Muss ich mich an ein Gericht in diesem Mitgliedstaat wenden?
In den meisten Fällen sollten Sie sich an das Gericht des Mitgliedstaats wenden, in dem die Streitigkeit entstanden ist. Abhängig vom Streitgegenstand gibt es einige Ausnahmen von dieser Regel[1]; darüber hinaus gibt es ein überwiegend papiergestütztes europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des European Consumer Centre des Vereinigten Königreichs.
[1] Fälle im Zusammenhang mit vertraglichen Verpflichtungen, Schadensersatz, Verbraucher- und Arbeitsverträgen, Patenten/Schutzmarken und Eigentum oder Vermietung von Immobilien
4 Wenn ja, an welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund meines Wohnsitzes und des Wohnsitzes des Gegners oder aufgrund anderer Kriterien der örtlichen Zuständigkeit wenden?
Teil 7 der Zivilprozessordnung und die ergänzenden Praxisanweisungen (Practice Directions) können Ihnen bei der Frage helfen, wie und wo ein Verfahren einzuleiten ist. Unter „Gerichtliche Zuständigkeit“ finden Sie weitere Informationen über das jeweilige Gericht in England und Wales, an das eine Klage zu richten ist. Weitere Informationen zu den Anschriften der Gerichte finden Sie auf der Website des Justizministeriums.
5 An welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund des Klagegegenstands und der Höhe des Streitwerts wenden?
Wie bereits erwähnt, finden Sie in Teil 7 und unter „Gerichtliche Zuständigkeit“ weitere Informationen über das jeweilige Gericht in England und Wales, an das eine Klage zu richten ist. Weitere Informationen zu den Anschriften der Gerichte finden Sie auf der Website des Justizministeriums.
6 Kann ich selbst eine Klage anstrengen oder muss ich eine Mittelsperson, z. B. einen Anwalt, einschalten?
Es ist nicht erforderlich, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen oder sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen; handelt es sich um einen einfachen Schuldfall, ist es gegebenenfalls nicht notwendig, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. In der Regel wird jedoch empfohlen, den Rat eines Rechtsbeistands einzuholen, wenn sich Ihre Forderung auf einen Betrag von mehr als 10 000 GBP beläuft, insbesondere wenn Sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen („Schadensersatz“).
Beläuft sich der Betrag Ihrer Forderung auf 10 000 GBP oder weniger und wird ihr Fall vor Gericht verhandelt, steht es Ihnen frei, jemanden zu bitten, Sie vor Gericht zu vertreten. Ein sogenannter „bevollmächtigter Vertreter“ (lay representative) kann ein Ehegatte, ein Verwandter, ein Freund oder ein Berater sein.
Andere Arten von Forderungen, z. B. im Zusammenhang mit Personenschäden, können komplizierter sein, sodass es unabhängig von der Höhe ihrer Forderung ratsam ist, professionelle Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen.
Für viele Arten von Forderungen gibt es ein „Protokoll vor der Klageerhebung“ (pre-action protocol)[1], in dem die Schritte aufgeführt sind, die Sie nach Vorgabe des Gerichts unternehmen müssen, bevor Sie Klage erheben. Dazu gehören unter anderem die Ausstellung eines Schreibens an die Person, gegenüber der Sie Ihre Forderung geltend machen und in dem die Einzelheiten Ihrer Forderung dargelegt werden, der Austausch von Beweismitteln, die Gestattung der Einsichtnahme in Ihre medizinischen Unterlagen (wenn es sich bei Ihrer Forderung um einen Personenschaden handelt) und der Versuch, hinsichtlich des von Ihnen eingesetzten medizinischen Sachverständigen zu einer Einigung zu kommen.
Denken Sie daran, dass Sie Ihre Forderung auch belegen müssen. Hierzu benötigen Sie Nachweise, z. B. in Form eines Berichts Ihres Arztes oder Aussagen von Zeugen, die Ihren Unfall bestätigen können. Sie müssen außerdem eine realistische Bewertung der Höhe des von Ihnen geforderten Schadensersatzes vornehmen. Sie können Zeit und Geld sparen, wenn Sie sich zunächst an einen Anwalt oder Berater wenden, um zu erörtern, ob es sich lohnt, eine Forderung geltend zu machen, und wenn ja, wie Sie sich am besten vorbereiten, welche Beweismittel Sie benötigen und wie viel Schadensersatz Sie verlangen können.
Wenn Sie Forderungen im Namen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geltend machen, benötigen Sie – abhängig von der Höhe der Forderung und der Art der Verhandlung – gegebenenfalls einen Rechtsbeistand, der Sie bei der Verhandlung vertritt.
[1] Es gibt darüber hinaus noch weitere Protokolle vor der Klageerhebung, z. B. für Streitigkeiten im Bau- und Ingenieurswesen, bei Verleumdung, zur Beilegung von Streitigkeiten im klinischen Bereich, bei beruflicher Fahrlässigkeit und der gerichtlichen Überprüfung. Sämtliche Unterlagen hierzu sind bei einem Gericht oder auf der Website des Justizministeriums erhältlich.
7 Bei wem reiche ich meinen Klageantrag ein: bei der Anmeldung oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder bei einer anderen Verwaltungsstelle?
Die Vorschriften über die Einleitung eines Zivilverfahrens sind in Teil 7 der Zivilprozessordnung[1] enthalten, die in Verbindung mit den ergänzenden Praxisanweisungen zu lesen sind. Grundsätzlich gilt, dass eine Klage in England und Wales in Ermangelung einer Vorschrift oder Praxisanweisung an jeder beliebigen Zweigstelle des County Court erhoben werden kann; in der Praxis müssen Geldforderungen beim County Court online oder über die Website Money Claim Online in Salford eingereicht werden; es gibt auch ein ergänzendes Online-Verfahren für Besitzansprüche.
Bestimmte Klagen, wie diejenigen, die im Rahmen des Verbraucherkreditgesetzes (Consumer Credit Act)[2] erhoben werden, müssen an dem Ort in der Zweigstelle des County Court erhoben werden, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat oder eine Geschäftstätigkeit ausübt. Einige Zweigstellen verfügen über elektronische Kommunikationsmittel; die diesbezüglichen Verfahrensvorschriften sind in Teil 5 der Zivilprozessordnung und in den ergänzenden Praxisanweisungen zu finden (für den High Court gelten besondere Vorschriften). Weitere Informationen zum High Court finden Sie hier.
Gerichtsbedienstete können weder über die Zulässigkeit einer Klage noch über die Angemessenheit des von Ihnen gewählten Vorgehens beraten. Sie können sich diesbezüglich bei Ihrem Bürgerberatungsbüro oder einer Rechtsberatungsstelle informieren.
[1] Op. cit.
[2] CPR PD 7B5
8 In welcher Sprache kann ich den Antrag stellen? Kann dies mündlich geschehen oder muss er schriftlich gestellt werden? Kann ich ihn per Fax oder E-Mail schicken?
Klagen sollten schriftlich und in englischer Sprache verfasst werden; es gibt jedoch auch walisische Einrichtungen für diejenigen, die walisisch sprechen. Wie bereits erwähnt, gibt es Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten, sowohl für die Einreichung von Klagen und Zwischenanträgen als auch für die allgemeine Kommunikation mit dem Gericht. Anweisungen hierzu finden Sie hier.
9 Gibt es besondere Formblätter oder wenn nicht, wie muss ich anderenfalls einen Fall darstellen? Welche Inhalte muss die Klage haben?
Im Allgemeinen müssen Sie, um eine Klage zu erheben, das Formular N1 ausfüllen; für spezielle Angelegenheiten (z. B Besitzansprüche) gibt es unterschiedliche Formulare. Das Formular N1 enthält Hinweise für den Kläger. Für Unterstützung können Sie sich an ein Bürgerberatungsbüro wenden. In den Hinweisen ist aufgeführt, welche Angaben Sie Ihrer Klage beifügen sollten. Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, sollten Sie eine Kopie für sich selbst, eine für das Gericht und eine für jeden Antragsgegner, bei dem Sie Ansprüche geltend machen, anfertigen. Das Gericht stellt den Beklagten eine versiegelte Kopie zu.
Es gibt eine Reihe zusätzlicher Formulare zur Verwendung in anderen Verfahrensarten oder in späteren Phasen einer Klage. Auch diese sind bei einem Gericht oder auf der Website des Justizministeriums erhältlich.
10 Muss ich Gerichtsgebühren zahlen? Wenn ja, wann? Muss ich einen Anwalt von Anfang an bezahlen?
In der Regel müssen Sie eine Gebühr entrichten, um eine Klage zu erheben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Betrag, den Sie geltend machen. Wenn der Beklagte nicht zahlt, nachdem ein Urteil erlassen wurde, oder angibt, dass das Geld nicht geschuldet wird und Ihre Klage dann als „angefochtene“ (strittige) Forderung weitergeführt wird, fallen möglicherweise weitere Gebühren an. Wenn Sie den Fall gewinnen, werden die Gebühren zu dem Betrag hinzugerechnet, den der Beklagte Ihnen schuldet. Möglicherweise steht Ihnen auch eine Erstattung als Ausgleich für die verlorene Arbeitszeit zu, die jedoch nicht unbedingt den Gesamtbetrag Ihres Arbeitsausfalls abdeckt.
Unter bestimmten Umständen, z. B. wenn Sie Einkommensunterstützung erhalten, können Sie gegebenenfalls eine Gebührenbefreiung beantragen. Ausführliche Informationen zu den Gerichtsgebühren können Sie dem entsprechenden Merkblatt auf der Website des Justizministeriums entnehmen. Auf der Website finden Sie außerdem Informationen darüber, unter welchen Umständen die Entrichtung einer Gebühr gegebenenfalls entfällt.
Es können weitere Kosten anfallen. Wenn der Beklagte sich gegen Ihre Forderung verteidigt, benötigen Sie möglicherweise Zeugen, die dem Gericht mitteilen, was geschehen ist. Möglicherweise müssen Sie deren Reisekosten zum und vom Gericht sowie die Entschädigung für den Verdienstausfall bezahlen. Wenn Sie den Fall jedoch gewinnen, kann das Gericht den Beklagten zur Zahlung dieser Kosten verurteilen.
Möglicherweise müssen Sie auch einen Bericht von einem Sachverständigen wie einem Arzt, einem Mechaniker oder einem Gutachter einholen. Möglicherweise müssen Sie diesen Sachverständigen auch bitten, vor Gericht zu erscheinen, um für Sie als Zeuge auszusagen. Sie müssen die Kosten und Auslagen der Sachverständigen bezahlen. Aber auch hier gilt, dass das Gericht den Beklagten zur Zahlung dieser Kosten verurteilen kann, wenn Sie den Fall gewinnen.
Wenn Sie mithilfe eine Klage einen festen Geldbetrag (einen „festgelegten Betrag“) geltend machen wollen, der Beklagte sich jedoch gegen die Klage verteidigt, kann Ihre Klage an das Amtsgericht des Beklagten verwiesen werden. Das kann bedeuten, dass Sie für mögliche Verhandlungen gegebenenfalls eine längere Anreise haben. Wenn Sie den Fall gewinnen, können Sie gegebenenfalls Ihre Reisekosten und einen Teil Ihres Verdienstausfalls einfordern.
Die Beträge, die für Zeugen-, Sachverständigen- und Rechtsberatungskosten geltend gemacht werden können, sind bei Fällen, die geringfügige Forderungen betreffen, beschränkt.
Das Gericht kann Ihnen für den Fall, dass Englisch nicht Ihre Muttersprache ist, keinen Dolmetscher zur Seite stellen. Dafür und auch für etwaige anfallende Dolmetscherkosten sind Sie selbst zuständig.
Die Anwaltshonorare sind in der Regel am Ende eines Verfahrens fällig. Wenn Sie den Fall gewinnen, kann das Gericht den Beklagten zur (teilweisen oder vollständigen) Zahlung Ihrer Anwaltshonorare verurteilen. Wenn Sie jedoch einen Rechtsbeistand haben und Ihre Forderung weniger als 5000 GBP beträgt, müssen Sie in der Regel selbst für dessen Leistung aufkommen, auch wenn Sie den Fall gewinnen. Sie sollten auch bedenken, dass das Gericht zwar ein Urteil zu Ihren Gunsten erlassen kann (d. h. den Beklagten zur Zahlung an Sie verurteilt), jedoch nicht automatisch Schritte unternimmt, um sicherzustellen, dass das Geld tatsächlich bezahlt wird. Zahlt der Beklagte nicht, müssen Sie das Gericht ersuchen, tätig zu werden („Vollstreckung Ihres Urteils“); hierfür fällt möglicherweise eine weitere Gebühr an. Weitere Informationen über die Vollstreckung von Urteilen finden Sie in verschiedenen Merkblättern.
11 Kann ich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen?
Für einige zivilrechtliche Angelegenheiten stehen in begrenztem Umfang verschiedene Arten der finanziellen Unterstützung zur Verfügung. Die Art der Unterstützung und die Anspruchsberechtigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des Rechtsstreits und das Einkommen des Antragstellers. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website zur Prozesskostenhilfe.
12 Wann gilt meine Klage amtlich als erhoben? Erhalte ich von den Behörden Bescheid, ob meine Klage ordnungsgemäß erhoben wurde?
Das Verfahren beginnt an dem Tag, an dem das Gericht das Klageformblatt ausstellt. Das Ausstellungsdatum wird vom Gericht durch einen Datumsstempel entweder auf dem in den Gerichtsakten befindlichen Klageformblatt oder auf dem Schreiben vermerkt, das dem Klageformblatt bei Eingang beim Gericht beigefügt war. Fehlen im Klageformblatt erforderliche Informationen oder liegen offensichtliche Fehler vor, weist das Gericht die Klage ab und sendet das Formular an Sie zurück. Wird die Klage erhoben, übermittelt das Gericht Ihnen eine Mitteilung über die Klageerhebung (Notice of Issue), auf der das Ausstellungsdatum angegeben ist sowie das Datum, an dem die Klage an den Beklagten gesendet wurde.
13 Erhalte ich genaue Angaben zum weiteren Verlauf (z. B. die Frist für die Klageeinlassung)?
Ja.
Sobald die Klage erhoben und den Beklagten das Klageformblatt N1 und die entsprechenden Unterlagen zugestellt worden sind, haben diese 14 Tage Zeit, eine Klagebeantwortung einzureichen und/oder die Zuständigkeit anzufechten. Sobald eine Klageerwiderung eingereicht wurde, gibt das Gericht eine vorläufige Zuweisung zu einer Verfahrensart sowie einen Anweisungsfragebogen (Directions Questionnaire) heraus, der innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeschickt werden muss. Sobald der Anweisungsfragebogen eingegangen ist, wird die Angelegenheit an ein zuständiges Gericht verwiesen; üblicherweise handelt es sich hierbei um die örtliche Zweigstelle des County Court am Wohnsitz des Beklagten. Das Gericht stellt sicher, dass die Parteien jederzeit über alle Fristen informiert werden.
Zugehörige Links
In den vorstehenden Antworten finden sich einschlägige Links zu den entsprechenden Themen. Die nachstehend angegebenen Links enthalten eher allgemeine Informationen:
Bar Council of England and Wales
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