- 1 Muss ich mich unbedingt an ein Gericht wenden oder gibt es eine andere Möglichkeit?
- 2 Gibt es eine Frist für die Klageerhebung?
- 3 Muss ich mich an ein Gericht in diesem Mitgliedstaat wenden?
- 4 Wenn ja, an welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund meines Wohnsitzes und des Wohnsitzes des Gegners oder aufgrund anderer Kriterien der örtlichen Zuständigkeit wenden?
- 5 An welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund des Klagegegenstands und der Höhe des Streitwerts wenden?
- 6 Kann ich selbst eine Klage anstrengen oder muss ich eine Mittelsperson, z. B. einen Anwalt, einschalten?
- 7 Bei wem reiche ich meinen Klageantrag ein: bei der Anmeldung oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder bei einer anderen Verwaltungsstelle?
- 8 In welcher Sprache kann ich den Antrag stellen? Kann dies mündlich geschehen oder muss er schriftlich gestellt werden? Kann ich ihn per Fax oder E-Mail schicken?
- 9 Gibt es besondere Formblätter oder wenn nicht, wie muss ich anderenfalls einen Fall darstellen? Welche Inhalte muss die Klage haben?
- 10 Muss ich Gerichtsgebühren zahlen? Wenn ja, wann? Muss ich einen Anwalt von Anfang an bezahlen?
- 11 Kann ich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen?
- 12 Wann gilt meine Klage amtlich als erhoben? Erhalte ich von den Behörden Bescheid, ob meine Klage ordnungsgemäß erhoben wurde?
- 13 Erhalte ich genaue Angaben zum weiteren Verlauf (z. B. die Frist für die Klageeinlassung)?
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1 Muss ich mich unbedingt an ein Gericht wenden oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Sich an ein Gericht zu wenden, ist häufig das Mittel der letzten Wahl, wenn andere Versuche, einen Streit beizulegen, gescheitert sind. Um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, können auch außergerichtliche Verfahren der Konfliktlösung in Anspruch genommen werden (vgl. hierzu das Informationsblatt über „Alternative Formen der Streitbeilegung“).
2 Gibt es eine Frist für die Klageerhebung?
Die Frist für die Einreichung einer Klage ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Welche Frist in einem bestimmten Fall einzuhalten ist, kann bei einem Rechtsberater oder einem Citizens Information Office, das Rechtsinformationen für Bürger bereithält, erfragt werden.
3 Muss ich mich an ein Gericht in diesem Mitgliedstaat wenden?
Vgl. das Informationsblatt „Gerichtliche Zuständigkeit“.
4 Wenn ja, an welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund meines Wohnsitzes und des Wohnsitzes des Gegners oder aufgrund anderer Kriterien der örtlichen Zuständigkeit wenden?
Bei den unteren Gerichten (d. h. beim District Court und beim Circuit Court) richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort, an dem der Beklagte oder einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat, seine berufliche Tätigkeit ausübt oder ein Geschäft betreibt. Die meisten vertragsrechtlichen Angelegenheiten fallen in die Entscheidungsgewalt des District Court oder des Circuit Court, in dessen Gebiet der Vertrag angeblich geschlossen wurde. Bei Verfahren wegen unerlaubter Handlung richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach dem Ort, an dem die unerlaubte Handlung mutmaßlich begangen wurde, bei Familiensachen nach dem Wohnort des Antragstellers und bei Verfahren über ein Miet- bzw. Pachtverhältnis oder das Eigentum an einer Immobilie nach dem Ort, an dem sich die Liegenschaft befindet.
Weitere Informationen über die gerichtliche Zuständigkeit können dem gleichnamigen Informationsblatt entnommen werden.
Auf der Website des Courts Service of Ireland stehen Informationen über die Struktur des irischen Gerichtswesens zur Verfügung. Darüber hinaus gibt der irische Gerichtsdienst eine Broschüre mit dem Titel „Explaining the Courts“ heraus, um die Öffentlichkeit über das Gerichtswesen zu informieren. Weitere Einzelheiten über das irische Gerichtssystem können dem Internetauftritt des Citizens Information Board entnommen werden.
5 An welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund des Klagegegenstands und der Höhe des Streitwerts wenden?
Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach Gegenstand (Vertrag, unerlaubte Handlung usw.) und Streitwert der Klage.
Weitere Informationen können dem Informationsblatt über die gerichtliche Zuständigkeit entnommen werden.
6 Kann ich selbst eine Klage anstrengen oder muss ich eine Mittelsperson, z. B. einen Anwalt, einschalten?
Es ist nicht immer erforderlich, eine Mittelsperson hinzuziehen. Diese Entscheidung bleibt Ihnen überlassen. Sie hängt davon ab, wie komplex die Angelegenheit ist. Wenn Sie die Unterstützung eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich an einen Solicitor (beratenden Anwalt) wenden. Die Law Society ist für die Zulassung dieser Anwälte zuständig und übt die Disziplinargewalt über den Berufsstand aus.
7 Bei wem reiche ich meinen Klageantrag ein: bei der Anmeldung oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder bei einer anderen Verwaltungsstelle?
Der Klageantrag muss bei der zuständigen Geschäftsstelle des Courts Service eingereicht werden. Welche Geschäftsstelle das ist, hängt von der Höhe der Forderung ab (nähere Angaben darüber, an welches Gericht Sie sich wenden müssen, können dem Informationsblatt über die gerichtliche Zuständigkeit entnommen werden). Der Courts Service unterhält Geschäftsstellen in ganz Irland. Nähere Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten sind der Website des Courts Service zu entnehmen.
8 In welcher Sprache kann ich den Antrag stellen? Kann dies mündlich geschehen oder muss er schriftlich gestellt werden? Kann ich ihn per Fax oder E-Mail schicken?
In Irland kann der Klageantrag in englischer oder irischer Sprache verfasst werden. Für den Klageantrag ist ein spezielles Formular des Gerichts zu verwenden, bei dem Sie die Klage einreichen. Der Klageantrag kann nicht per Fax oder E-Mail übermittelt werden, sondern Sie müssen ihn persönlich auf der zuständigen Geschäftsstelle des Courts Service abgeben. Es ist auch nicht möglich, den Klageantrag mündlich zu stellen.
9 Gibt es besondere Formblätter oder wenn nicht, wie muss ich anderenfalls einen Fall darstellen? Welche Inhalte muss die Klage haben?
Es gibt besondere Formblätter für die Klageeinreichung, von denen viele von der Website des Courts Service heruntergeladen werden können. Die restlichen Vordrucke stehen auf der Website über die Court Rules zur Verfügung. Diesen Formularen ist zu entnehmen, was in der Akte enthalten sein muss. Die Mitarbeiter des Courts Service können in begrenztem Umfang Auskünfte erteilen. Allerdings sind diese Informationen auf verfahrensrechtliche Aspekte begrenzt, da es ihnen untersagt ist, Ratschläge inhaltlicher Art oder Empfehlungen zur Vorgehensweise zu geben.
10 Muss ich Gerichtsgebühren zahlen? Wenn ja, wann? Muss ich einen Anwalt von Anfang an bezahlen?
Bei den meisten Arten von Klageanträgen fallen Gerichtsgebühren an. Diese sind auf der zuständigen Geschäftsstelle des Courts Service bei Einreichung der Klage zu entrichten. Nähere Angaben zu den Gerichtsgebühren können der Website des Courts Service entnommen werden. Sollten Sie einen Solicitor hinzuziehen, werden seine Honorare gesondert abgerechnet. Der Courts Service hat mit den Anwaltskosten nichts zu tun. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, wird Sie dieser über die Höhe seines Honorars und den Zeitpunkt, zu dem Sie es begleichen müssen, informieren.
11 Kann ich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen?
Vgl. das Informationsblatt „Prozesskostenhilfe“.
12 Wann gilt meine Klage amtlich als erhoben? Erhalte ich von den Behörden Bescheid, ob meine Klage ordnungsgemäß erhoben wurde?
Eine Klage gilt erst nach ihrer Ausfertigung durch die Geschäftsstelle des Courts Service als offiziell erhoben. Je nachdem, bei welchem Gericht Sie Klage einreichen, wird die Klage erst dann ausgefertigt, wenn die Klage der Gegenpartei zugestellt wurde. Beim Small Claims Court (Gericht für geringfügige Forderungen) leitet die Geschäftsstelle die Klageschrift an die Gegenpartei weiter. Bei anderen Gerichten ist der Kläger selbst für die Zustellung der Klageschrift verantwortlich oder muss eine Mittelsperson damit beauftragen. Die Geschäftsstelle des Courts Service, bei der Sie die Klage eingereicht haben, erteilt nähere Auskünfte. Die Mitarbeiter des Courts Service werden Sie informieren, wenn nicht alle verfahrensrechtlichen Vorschriften bei der Einreichung der Klage eingehalten wurden. Ob Ihr Anliegen ordnungsgemäß vorgetragen wurde, entscheidet jedoch der Richter.
13 Erhalte ich genaue Angaben zum weiteren Verlauf (z. B. die Frist für die Klageeinlassung)?
Die Verfahrensfristen sind in den Verfahrensordnungen der einzelnen Gerichte festgelegt. Darüber hinaus können Sie sich bei der Geschäftsstelle des Courts Service, bei der Sie die Klage eingereicht haben, informieren.
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