Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte

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Die ausschließliche Zuständigkeit, über Anträge auf Ausstellung und Überprüfung eines Europäischen Zahlungsbefehls zu entscheiden und seine Vollstreckbarkeit zu bestätigen, liegt bei folgendem Gericht:
Trgovački sud u Zagrebu
Amruševa 2/II, 10000, Zagreb
tel: +385 1 4897 222
fax: + 385 1 4920-871
e-mail: tajnistvo@tszg.pravosudje.hr
ured.predsjednika@tszg.pravosudje.hr
web: http://www.tszg.hr/cro/TSZG/Naslovnica
Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren

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Über Anträge zur Überprüfung eines Europäischen Zahlungsbefehls entscheidet das Handelsgericht in Zagreb. Die Entscheidung des Gerichts kann nicht angefochten werden.
Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel
Formulare, andere Anträge oder Erklärungen sind schriftlich, auch per Fax oder E-Mail, einzureichen.
Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen
Europäischen Zahlungsbefehlen muss eine Übersetzung ins Kroatische beigefügt sein, die von einer hierzu ermächtigten Person bestätigt wurde.
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