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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte
Für Anträge auf Ausstellung und Überprüfung eines Europäischen Zahlungsbefehls und die Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist das Gemeindegericht (općinski sud) oder in Handelssachen das Handelsgericht (trgovački sud) am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am eingetragenen Sitz des Antragsgegners zuständig.
Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren
Über Anträge auf Überprüfung eines Europäischen Zahlungsbefehls entscheidet das Gericht. Die Entscheidung des Gerichts kann nicht angefochten werden.
Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel
Formulare, andere Anträge oder Erklärungen sind schriftlich, auch per Fax oder E-Mail, einzureichen.
Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen
Europäischen Zahlungsbefehlen muss eine Übersetzung ins Kroatische beigefügt sein, die von einer hierzu ermächtigten Person bestätigt wurde.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.