Europäischer Zahlungsbefehl

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Kroatien

Europäische grenzüberschreitende Verfahren – Europäischer Zahlungsbefehl


*muss ausgefüllt werden

Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte

Für Anträge auf Ausstellung und Überprüfung eines Europäischen Zahlungsbefehls und die Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist das Gemeindegericht (općinski sud) oder in Handelssachen das Handelsgericht (trgovački sud) am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am eingetragenen Sitz des Antragsgegners zuständig.

Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren

Über Anträge auf Überprüfung eines Europäischen Zahlungsbefehls entscheidet das Gericht. Die Entscheidung des Gerichts kann nicht angefochten werden.

Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel

Formulare, andere Anträge oder Erklärungen sind schriftlich, auch per Fax oder E-Mail, einzureichen.

Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen

Europäischen Zahlungsbefehlen muss eine Übersetzung ins Kroatische beigefügt sein, die von einer hierzu ermächtigten Person bestätigt wurde.

Letzte Aktualisierung: 04/03/2024

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