Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte
Civil Court First Hall – ab 15,000 EUR
Court of Magistrates (Malta) – ab 5,000 EUR bis 15,000 EUR
Small Claims Tribunal – bis 5,000 EUR
Court of Magistrates, Superior Jurisdiction (Gozo) (ab 15,000 EUR) und Court of Magistrates, Inferior Jurisdiction (Gozo) (ab 5,000 EUR bis 15,000 EUR) – zuständig für die Kenntnisnahme sämtlicher Ansprüche gegenüber Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort auf den Inseln Gozo oder Comino
Jeglicher Schriftverkehr ist an folgende Stelle zu richten:
The Registrar
(Bezeichnung des zuständigen Gerichts)
Courts of Justice
Republic Street
Valletta VLT 2000
ΜΑLTA
Jeglicher Schriftverkehr in Bezug auf die Gerichte in Gozo ist an folgende Stelle zu richten:
The Registrar
(Bezeichnung des zuständigen Gerichts)
Courts of Justice
Cathedral Square
Victoria
Gozo
ΜΑLTA
Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren
Civil Court First Hall
Court of Magistrates (Malta)
Small Claims Tribunal
Court of Magistrates, Superior Jurisdiction (Gozo) und Court of Magistrates, Inferior Jurisdiction (Gozo)
Jeglicher Schriftverkehr ist an folgende Stelle zu richten:
The Registrar
(Bezeichnung des zuständigen Gerichts)
Courts of Justice
Republic Street
Valletta VLT 2000
ΜΑLTA
Jeglicher Schriftverkehr in Bezug auf die Gerichte in Gozo ist an folgende Stelle zu richten:
The Registrar
(Bezeichnung des zuständigen Gerichts)
Courts of Justice
Cathedral Square
Victoria
Gozo
ΜΑLTA
Das Verfahren der Überprüfung ist in Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 festgelegt.
Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel
Der Antrag und andere Formblätter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 sind bei der Kanzlei des zuständigen Gerichts einzureichen oder per Post zu übermitteln.
Der Antrag des Antragsgegners auf Überprüfung muss vom Antragsgegner selbst in maltesischer Sprache bei der Kanzlei des zuständigen Gerichts eingereicht werden.
Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen
Maltesisch und Englisch
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