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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte
Nach § 12 der Zivilstreitordnung (Civilný sporový poriadok) (Gesetz Nr. 160/2015) sind die Bezirksgerichte (okresný súd) und das Stadtgericht Bratislava IV (Mestský súd Bratislava IV) zuständig.
Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren
Im Sinne des Artikels 29 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung besteht gemäß § 398 der Zivilstreitordnung die Möglichkeit, außerordentliche Rechtsmittel in Form einer Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens (žaloba o obnovu konania) vor dem zuständigen Gericht einzulegen, das auch in erster Instanz entschieden hat, d. h. dem Bezirksgericht (okresný súd) oder dem Stadtgericht (mestský súd).
Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel
Gemäß § 125 der Zivilprozessordnung kann der Antrag schriftlich oder in elektronischer Form eingereicht werden. Wird ein Antrag ohne elektronische Authentisierung eingereicht, muss dieser innerhalb von zehn Tagen in Papierform oder in elektronischer Form mit Authentisierung nachgereicht werden, andernfalls wird der Antrag nicht berücksichtigt. Es ergeht keine gesonderte Aufforderung des Gerichts zur Nachreichung des Antrags.
Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen
Im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung ist die für die Ausfertigung der Bescheinigung zulässige Sprache die slowakische Sprache.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.