Unterhaltspflichten

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Artikel 71 1. (a) - Zuständige Gerichte für Anträge auf Vollstreckbarerklärung und für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge

Zuständig für Anträge auf Vollstreckbarerklärung gemäß Artikel 27 Absatz 1 ist das Zivilgericht (Kammer für Familiensachen). Seine Kontaktdaten sind folgende:

Anschrift:

Zivilgericht (Kammer für Familiensachen)

Gerichtshof

Strait Street

Valletta, VLT 2000

Malta

Tel.: + 356 2590 2420

Fax: + 356 2590 2895

Zuständig für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge gemäß Artikel 32 Absatz 2 ist das Berufungsgericht. Seine Kontaktdaten sind folgende:

Anschrift:

Berufungsgericht

Gerichtshof

Triq ir-Repubblika

Valletta, VLT 2000

Malta

Tel.: + 356 2590 2269

Fax: + 356 2590 2895

Artikel 71 1. (b) - Rechtsbehelfe

Nachdem das Berufungsgericht über den Rechtsbehelf entschieden hat, ist der Rechtsweg in Malta erschöpft.

Artikel 71 1. (c) - Nachprüfungsverfahren

Das Nachprüfungsverfahren gemäß Artikel 19 ist in Artikel 7 („Appeal for a decision on an application for a declaration“) des „International Maintenance Obligation Order“, 2011 (LN452/11) geregelt. Das in diesem Bereich zuständige Gericht ist das Berufungsgericht und seine Kontaktdaten sind folgende:

Anschrift:

Berufungsgericht

Gerichtshof

Triq ir-Repubblika

Valletta, VLT 2000

Malta

Tel.: + 356 2590 2269

Fax: + 356 2590 2895

Artikel 71 1. (d) - Zentrale Behörden

Die Zentrale Behörde ist der Leiter Social Care Standards Authority. Die Kontaktdaten sind folgende:

Anschrift:

Ministry for the Family, Children's Rights and Social Solidarity

Social Care Standards Authority

469 Bugeia Institute,

St Joseph High Road

Santa Venera SVR 1012

Malta

Tel.: + 356 25494000

Fax: + 356 25494355

E-Mail: feedback-scsa@gov.mt

Website: https://scsa.gov.mt/

Artikel 71 1. (e) – Öffentliche Stellen

Nicht zutreffend

Artikel 71 1. (f) – Zuständige Behörden für Vollstreckungssachen

Zuständige Vollstreckungsbehörde im Sinne des Artikels 21 der Verordnung ist das Zivilgericht (Kammer für Familiensachen). Seine Kontaktdaten sind folgende:

Anschrift:

Zivilgericht (Kammer für Familiensachen)

Gerichtshof

Strait Street

Valletta, VLT 2000

Malta

Tel.: + 356 2590 2420

Fax: + 356 2590 2895

Artikel 71 1. (g) - Zugelassene Sprachen für die Übersetzungen der Schriftstücke

Englisch

Artikel 71 1. (h) – Von der Zentralen Behörde zugelassene Sprachen für die Kommunikation mit den anderen Zentralen Behörden

Maltesisch oder Englisch

Letzte Aktualisierung: 08/07/2024

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