Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Unterhaltspflichten

Nordirland

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Vereinigtes Königreich

Nordirland

Familienrecht – Unterhaltspflichten


*muss ausgefüllt werden

Artikel 71 1. (a) - Zuständige Gerichte für Anträge auf Vollstreckbarerklärung und für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge

Zuständig für die Vollstreckbarerklärung von Unterhaltsentscheidungen sind die Magistrates‘ Courts. Anträge können unmittelbar beim Gericht gestellt oder vom Justizministerium an dieses übermittelt werden. Anschrift:

REMO Unit at Operational Policy Branch

Northern Ireland Courts and Tribunals Service

Department of Justice

4th Floor Laganside House

23 – 27 Oxford Street

Belfast BT1 3LA

Nordirland

Tel.: 0300 200 7812 (VK) und +44 28 9049 5884 (international)

Fax: +44 2890 728 945

E-Mail: reciprocalenforcement@courtsni.gov.uk

Zuständig für Rechtsbehelfe sind die Magistrates‘s Courts. Anträge auf Rechtsbehelfe können unmittelbar beim Gericht gestellt oder vom Justizministerium an dieses übermittelt werden. Anschrift:

REMO Unit at Operational Policy Branch

Northern Ireland Courts and Tribunals Service

Department of Justice

4th Floor Laganside House

23 – 27 Oxford Street

Belfast BT1 3LA

Nordirland

Tel.: 0300 200 7812 (VK) und +44 28 9049 5884 (international)

Fax: +44 2890 728 945

E-Mail: reciprocalenforcement@courtsni.gov.uk

Artikel 71 1. (b) - Rechtsbehelfe

Die Anfechtung einer über den Rechtsbehelf ergangenen Entscheidung erfolgt

mit einem einzigen auf Rechtsfragen beschränkten Rechtsbehelf beim Court of Appeal (Appellationsgericht).

Artikel 71 1. (c) - Nachprüfungsverfahren

Artikel 19 gilt nicht für das Vereinigte Königreich, da das Haager Protokoll von 2007 für das Vereinigte Königreich nicht rechtsverbindlich ist.

Artikel 71 1. (d) - Zentrale Behörden

REMO Unit at Operational Policy Branch

Northern Ireland Courts and Tribunals Service

Department of Justice

4th Floor Laganside House

23 – 27 Oxford Street

Belfast BT1 3LA

Nordirland

Tel.: 0300 200 7812 (VK) und +44 28 9049 5884 (international)

Fax: +44 2890 728 945

E-Mail: reciprocalenforcement@courtsni.gov.uk

Artikel 71 1. (e) – Öffentliche Stellen

Folgende öffentlichen Stellen können die Aufgaben der Zentralen Behörde wahrnehmen:

Legal Services Agency Northern Ireland (Department of Justice) (soweit es um Prozesskostenhilfe gemäß Artikel 51 Absatz 2 Buchstabe a geht)

2nd Floor

WaterfrontPlaza

8 Laganbank Road

Mays Meadow

Belfast

BT1 3BN

Tel.: +44 2890 408 888

Fax: +44 2890 408 990

E-Mail: enquiries@lsani.gov.uk

Artikel 71 1. (f) – Zuständige Behörden für Vollstreckungssachen

Die zuständigen Behörden sind die Magistrates‘ Courts. Anträge können unmittelbar beim Gericht gestellt oder vom Justizministerium an dieses übermittelt werden. Anschrift:

REMO Unit at Operational Policy Branch

Northern Ireland Courts and Tribunals Service

Department of Justice

4th Floor Laganside House

23 – 27 Oxford Street

Belfast BT1 3LA

Nordirland

Tel.: 0300 200 7812 (VK) und +44 28 9049 5884 (international)

Fax: +44 2890 728 945

E-Mail: reciprocalenforcement@courtsni.gov.uk

Artikel 71 1. (g) - Zugelassene Sprachen für die Übersetzungen der Schriftstücke

Für das gesamte Vereinigte Königreich ist Englisch die maßgebliche Sprache für Übersetzungen der in den Artikeln 20, 28 und 40 genannten Schriftstücke.

Artikel 71 1. (h) – Von der Zentralen Behörde zugelassene Sprachen für die Kommunikation mit den anderen Zentralen Behörden

Die Kommunikation der Zentralen Behörden des Vereinigten Königreichs mit anderen Zentralen Behörden erfolgt ausschließlich in englischer Sprache.

Letzte Aktualisierung: 02/04/2021

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