Scheidung und Getrenntleben

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Artikel 7 Absätze 2 bis 4 – Für die Rechtswahl anwendbare Formvorschriften

Luxemburg sieht derzeit keine zusätzlichen Formvorschriften vor.

Artikel 5 Absatz 3 – Möglichkeit der Rechtswahl im Laufe des Verfahrens

Luxemburg lässt eine Bestimmung des anzuwendenden Rechts im Laufe des Verfahrens nicht zu.

Letzte Aktualisierung: 14/05/2024

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