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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen
Gemäß Artikel 6 Abs. 3 der RL 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen darf Folgendes mitgeteilt werden:
Zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels über eine in einem Mediationsverfahren erzielte schriftliche Vereinbarung steht es den Parteien des Mediationsverfahrens einerseits offen, sich an einen Notar zu wenden. Dabei besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung selbst erst unmittelbar vor dem Notar zu schließen oder eine bereits vorliegende schriftliche Vereinbarung nach § 54 NO durch Solennisierung zu einer öffentlichen Urkunde zu machen. Andererseits kann vor jedem Bezirksgericht über den Inhalt der in einem Mediationsverfahren über eine Zivilsache erzielten schriftlichen Vereinbarung ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.