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    Mediation

    Bulgarien

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    Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

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    Für die Entgegennahme von Anträgen nach Artikel 6 Absätze 1 und 2 der Richtlinie sind die Bezirksgerichte zuständig.

    Nach Artikel 18 („Vollstreckbarkeit der Vereinbarung“) Absatz 1 des Mediationsgesetzes hat eine in einem Rechtsstreit durch Mediation erzielte Vereinbarung die gleiche Rechtskraft wie ein gerichtlicher Vergleich und bedarf der Genehmigung durch das Bezirksgericht.

    Nach Artikel 18 Absatz 2 des Mediationsgesetzes genehmigt das Gericht die Vereinbarung nach ihrer Bestätigung durch die Parteien, sofern sie nicht rechts- oder sittenwidrig ist.

    Letzte Aktualisierung: 26/09/2022

    Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.