Mediation

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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*muss ausgefüllt werden

Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Für die Entgegennahme von Anträgen nach Artikel 6 Absätze 1 und 2 der Richtlinie sind die Bezirksgerichte zuständig.

Nach Artikel 18 („Vollstreckbarkeit der Vereinbarung“) Absatz 1 des Mediationsgesetzes hat eine in einem Rechtsstreit durch Mediation erzielte Vereinbarung die gleiche Rechtskraft wie ein gerichtlicher Vergleich und bedarf der Genehmigung durch das Bezirksgericht.

Nach Artikel 18 Absatz 2 des Mediationsgesetzes genehmigt das Gericht die Vereinbarung nach ihrer Bestätigung durch die Parteien, sofern sie nicht rechts- oder sittenwidrig ist.

Letzte Aktualisierung: 26/09/2022

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