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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen
In der Republik Kroatien sind für die Entgegennahme von Anträgen gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 zuständig:
- für Fälle in der Zuständigkeit von Handelsgerichten:
Handelsgericht Zagreb (Trgovački sud u Zagrebu)
Amruševa 2/2 (Eingang über Petrinjska ulica 8)
10000 Zagreb
Tel.: + 385 1 4897 222
Fax: +385 1 4920 871
E-Mail: ured.predsjednika@tszg.pravosudje.hr
Website: https://sudovi.hr/hr/tszg
- für alle anderen Fälle:
Gepanschaftsgericht Zagreb (Županijski sud u Zagrebu)
Trg Nikole Šubića Zrinskog 5
10000 Zagreb
Tel.: +385 1 4801 111
Fax: +385 1 4920 260
E-Mail: zszg.pisarnica@zszg.pravosudje.hr
Website: https://sudovi.hr/hr/zszg
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.