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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen
Gerichtsstand
Ein Vergleich im Sinne dieses Kapitels kann von dem Amtsgericht (käräjäoikeus) für vollstreckbar erklärt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Vergleichsparteien ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Hat keine der Parteien ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Finnland, so ist das Amtsgericht Helsinki (Helsingin käräjäoikeus) zuständig. Weitere Informationen über die zuständigen Gerichte sind auf der Website des Justizministeriums unter http://www.oikeus.fi/tuomioistuimet/en/index/yhteystiedot.html erhältlich.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.