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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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*muss ausgefüllt werden

Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Gerichtsstand

Ein Vergleich im Sinne dieses Kapitels kann von dem Amtsgericht (käräjäoikeus) für vollstreckbar erklärt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Vergleichsparteien ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Hat keine der Parteien ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Finnland, so ist das Amtsgericht Helsinki (Helsingin käräjäoikeus) zuständig. Weitere Informationen über die zuständigen Gerichte sind auf der Website des Justizministeriums unter http://www.oikeus.fi/tuomioistuimet/en/index/yhteystiedot.html erhältlich.

Letzte Aktualisierung: 14/03/2024

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