Mediation

Irland

Inhalt bereitgestellt von
Irland

Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

1. Rät ein Gericht, vor dem ein Verfahren eingeleitet wurde, den Parteien zur Mediation und wird im Mediationsverfahren eine Vereinbarung erzielt, so ist dieses Gericht für Anträge auf Vollstreckbarerklärung der Vereinbarung zuständig.

2. In allen anderen Fällen sind Anträge auf Vollstreckbarerklärung an den Master of the High Court zu richten.

Letzte Aktualisierung: 31/05/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.